Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Mittwoch, 9. April 2018 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Mitteilungen aus der Geschäftsleitung Anruf-Sammeltaxi für Buchackern / Schloss Eppishausen Neue Tarife ab 1. Mai 2018 Buchackern/Eppishausen ← → Kradolf/Sulgen Buchackern/Eppishausen ← → Bischofszell Fr. 9.– je Fahrt Fr. 12.– je Fahrt Taxibetrieb: Bahnhof-Taxi, Bischofszell/Kradolf/Sulgen 071 642 33 07 Buchackern/Eppishausen ← → Amriswil Fr. 9.– je Fahrt Taxibetriebe: Bahnhof-Taxi, Amriswil 071 411 24 24 Bahnhof-Taxi, Bischofszell/Kradolf/Sulgen 071 642 33 07 Alle Tarife haben nur Gültigkeit für Fahrten zu den aufgeführten Orten und nur mit den aufgeführten Taxibetrieben. Fahrten vor 7.00 Uhr müssen am Vortag, Fahrten nach 21.00 Uhr bis um 18.00 Uhr vom Fahrgast reserviert werden. Sonntagsfahrten müssen 24 Stunden im Voraus reserviert werden. Wiederholung des Sirenentests 2018 Wie bereits in der Presse publiziert, ist beim Sirenentest vom 7. Februar 2018 gesamtschweizerisch beim zentralen System zur Steuerung der Sirenen eine technische Störung aufgetreten. Der Test muss daher wiederholt werden. Einladung zur Gemeindeversammlung Am Donnerstag, 31. Mai 2018, findet im Mehrzwecksaal Erlen im Anschluss an die Versammlung der Schule Erlen die Gemeindeversammlung zur Rechnung 2017 statt. Die Botschaft wird in alle Haushaltungen der Politischen Gemeinde versandt. Die Stimmberechtigten erhielten mit separater Post einen persönlichen Stimmrechtsausweis. Für die Ermittlung der Stimmberechtigung ist dieser an die Gemeindeversammlung mitzubringen. Zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten ganz herzlich eingeladen. Ebenso willkommen sind auch weitere interessierte Einwohnerinnen und Einwohner aus der Politischen Gemeinde Erlen ohne Stimmrecht, insbesondere ausländische Eltern sowie Jugendliche. Ursula Weibel, Gemeindeschreiberin Gutscheine für Saisonkarte Schwimmbad Thurfeld, Kradolf-Schönenberg Ab sofort sind am Schalter der Einwohnerdienste die Gutscheine für die Verbilligung der Saisonkarten erhältlich. Die ausgefüllten Gutscheine können an der Schwimmbadkasse eingelöst werden. Der Betrag von fünf Franken wird dem Abonnementspreis angerechnet. Andrea Kesselring, Leiterin Einwohnerdienste Der ausserordentliche Sirenentest (allgemeiner Alarm) findet statt am: Mittwoch, 23. Mai 2018, um 13.30 Uhr Für allfällige Fragen steht Ihnen das Amt für Bevölkerungsschutz und Armee gerne zur Verfügung. Erteilte Baubewilligungen Baubewilligungen mit Gemeinderatsbeschluss werden erteilt an: • Opprecht Roland, Hauptstrasse 6, 8586 Kümmertshausen: Terrainveränderung; Parz. 6029 und 6109, Boobrächi, 8586 Kümmertshausen • Casati AG, Im Lerchenfeld 2, 9535 Wilen b. Wil: Neubau Doppeleinfamilienhaus mit Autounterständen/ Geräteräumen sowie Neubau Einfamilienhaus mit Garagen/Autounterstand/ Geräteräumen; Parz. 6414, Hauptstrasse 25a/25b und Haupt strasse 25c, 8586 Kümmertshausen • Holzbau Aachtal GmbH, Erlenstrasse 27, 8586 Ennetaach: Platzerweiterung, gekiest; Parz. 2289, Erlenstrasse 27, 8586 Ennetaach
Mittwoch, 9. April 2018 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Schalteröffnungszeiten an Auffahrt und Pfingsten Am Donnerstag, 10. Mai (Auffahrt), und Freitag, 11. Mai 2017 (Brückentag), sowie am Pfingstmontag, 21. Mai 2018, bleiben die Schalter der Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen. Bei Störungen im Bereich Elektrizität oder Wasser wählen Sie die Pikett-Nummer 071 649 30 01. Die Notfallnummer 071 649 30 02 ist ausschliesslich in einem Todesfall zu wählen. Gemeindeverwaltung Erlen Ferienzeit ist Reisezeit Prüfen Sie Ihre Identitätskarte und/ oder den Reisepass frühzeitig auf ihre Gültigkeit! Der Antrag für die Identitätskarte ist nach wie vor persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde zu stellen. Der Reisepass sowie das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) müssen direkt beim Passbüro für Biometrie in Weinfelden oder Frauenfeld beantragt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist dabei unerlässlich. Die Lieferfrist der Dokumente beträgt maximal 10 Arbeitstage. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Einwohnerkontrolle oder direkt an die Kantonale Ausweisstelle Weinfelden respektive Frauenfeld. Andrea Kesselring, Leiterin Einwohnerdienste Schweizer Armee – Volltruppenübung Das Mechanisierte Bataillon 14 führt vom 14. bis 16. Mai eine so genannte Volltruppenübung im Raum Bronschhofen–Weinfelden–Amriswil–Frauenfeld durch. Dabei werden rund 600 Soldaten mit zirka 60 Raupen- und Pneufahrzeugen im zivilen Umfeld im Einsatz sein. Die Übungsleitung steht im Kontakt mit den kantonalen Behörden, insbesondere mit den Polizeikorps der Region. Der Sicherheit und dem reibungslosen Ablauf der Übung im zivilen Umfeld wird grosse Beachtung geschenkt. Allfällige Beeinträchtigungen des zivilen Verkehrs werden möglichst gering gehalten. Im Namen aller Beteiligten bittet die Übungsleitung um Verständnis und Geduld, sollten trotz aller Umsicht Wartezeiten oder sonstige Beeinträchtigungen des zivilen Alltags entstehen. Sämtliche Beteiligten sind bemüht, mit der Zivilbevölkerung zusammenzuarbeiten und zum Gelingen der Übung beizutragen. Für das wohlwollende Gastrecht in der Region danken wir allen Beteiligten recht herzlich. Oberstleutnant Marc Ramel, Chef Kommunikation Voranzeige Historischer Rundgang durch Erlen Samstag, 16. Juni 2018, 11–17 Uhr Der Verein Hebron öffnet anlässlich des 300-jährigen Bestehens die Türen seines herrschaftlichen Hauses. Viel Spannendes aus der Vergangenheit erfahren Sie an den Führungen durch den Dorfkern mit Dr. Markus Oettli, und über die Geschichte der evangelischen Kirche berichtet Ernst Müller. Den Flyer mit dem Detailprogramm finden Sie anfangs Juni in Ihrem Briefkasten. Der Verein Hebron und die Gemeinde Erlen freuen sich auf Ihren Besuch. Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen, Wegen und Ausfahrten Der Frühling ist ins Land gezogen. Die Natur erwacht, Bäume, Sträucher und Hecken wachsen und gefährden teils die Sicherheit im Verkehrsraum. Gestützt auf die Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege des Kantons Thurgau sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Liegenschaften an öffentlichen Strassen und Wegen verpflichtet, Bäume, Hecken und Sträucher jederzeit so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassenraum hineinragen und die Übersicht auf den Strassen und Wegen gefährden. Die gesetzlichen Bestimmungen lauten wie folgt: • Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzungen und Einfriedungen höchstens eine Höhe von 80 cm ab Strassenhöhe erreichen (§ 41 Abs. 1). • Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4,50 Meter, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2,50 Meter zu stutzen (§ 42 Abs. 2). • Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen unter Vorbehalt von § 41 Abs. 1 und § 47 Abs. 2 einen Stockabstand von 60 cm zur Strassen- oder Weggrenze einhalten. Sie sind so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen (§ 42 Abs. 3). Wir bitten alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, diesen Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege nachzukommen. Wir fordern sie auf, dass sie im Sinne der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ihre Anlagen in Ordnung halten. Besten Dank. Besuchen Sie uns unter www.erlen.ch
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