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Neuer Anzeiger 8. November 2019

Seite 6 NEUER ANZEIGER

Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 8. November 2019 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Mitteilungen aus dem Gemeinderat Einladung zur Gemeindeversammlung Budget 2020 Am Donnerstag, 28. November 2019, findet im Mehrzwecksaal Erlen im Anschluss an die Versammlung der Schule Erlen die Gemeindeversammlung zum Budget 2020 statt. Die Kurzfassung der Botschaft wird in alle Haushaltungen der Politischen Gemeinde versandt. Die Stimmberechtigten erhalten mit separater Post einen persönlichen Stimmrechtsausweis. Für die Ermittlung der Stimmberechtigung ist dieser an die Gemeindeversammlung mitzubringen. Zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten ganz herzlich eingeladen. Ebenso willkommen sind auch weitere interessierte Einwohnerinnen und Einwohner aus der Politischen Gemeinde Erlen ohne Stimmrecht, insbesondere ausländische Eltern sowie Jugendliche. Die ausführliche Ausgabe des Budgets 2020 ist auf der Web - site www.erlen.ch ersichtlich. Sollten Sie dennoch eine Ausgabe in Papierform wünschen, kann diese telefonisch unter Tel. 071 649 30 60 oder per E-Mail info@ erlen.ch bestellt werden. Termine 2020 Der Gemeinderat hat die Termine für die Gemeinderatssitzungen 2020 festgelegt. Er wird sich zwölf Mal zu einer ordentlichen Sitzung treffen sowie 1½ Strategie-Tage durchführen. Die ausserordentliche Gemeindeversammlung zum Zonenplan/Baureglement findet am 18. Februar 2020 statt, die Gemeindeversammlung Rechnung 2019 wird am 4. Juni 2020 durchgeführt und die Gemeindeversammlung Budget 2021 ist auf den 26. November 2020 geplant. Im 2020 steht auch die alle zwei Jahre stattfindende Jungbürgerfeier auf dem Programm, diese ist auf den 12. September 2020 terminiert, die Jungbürgerinnen und Jungbürger werden frühzeitig dazu eingeladen. Am 2. Januar 2020 wird die Bevölkerung am traditionellen Bächtelisapéro im Foyer der Aachtalhalle willkommen geheissen. Noch offen ist das Datum des Freiwilligen-Dankeschön-Anlasses. Speziell machen wir die Bevölkerung auf unseren Jubiläums-Anlass aufmerksam – am 27. Juni 2020 feiert die Politische Gemeinde Erlen ihr 25-Jahre-Jubiläum. Reservieren Sie schon heute dieses Datum. Verlängerung bewilligt Der STV Erlen führt alle zwei Jahre eine Abendunterhaltung in der Aachtalhalle durch und führt auf dem Parkplatz ein Barzelt. Die Gemeinde hat für Freitag, 15. November, eine Verlängerung bewilligt und für die Samstage, 9. und 16. November 2019, je eine Freinacht. Das STV-OK ist bemüht, die nächtlichen Lärmstörungen möglichst gering zu halten. Botschaft zur Gemeindeversammlung Budget 2020 Unsere Botschaften mit Einladung zu den Gemeindeversammlungen werden jeweils von der Post in die Briefkästen verteilt, dazu wird ein Promopost-Auftrag erteilt. Die Broschüren werden von der Druckerei direkt bei der Poststelle aufgegeben. Nach dem Versand der Botschaft Budget 2020 erhielt die Gemeinde rund 1/3 der Broschüren als übrig gebliebene von der Post retour. Gemäss Auskunft der Abteilung Promopost wurden alle definierten Haushalte beliefert. Die aufgebende Druckerei konnte diese Restmenge ebenfalls nicht erklären. Aufgrund dieser Situation müssen wir davon ausgehen, dass ein Teil der Haushalte keine Botschaft erhalten hat. Da die Gemeindeordnung aber für Gemeindeversammlungen eine schriftliche Einladung mit Bekanntgabe der Traktanden verlangt, hat die Gemeinde einen Zweitversand lanciert mit Zustellung Mitte nächster Woche. Gemeindeverwaltung Erlen Neuer Kommunaltraktor Der Kommunaltraktor der Politischen Gemeinde war 22 Jahre alt, sehr reparaturanfällig und entsprach nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Im Weiteren konnte der angebaute Salzstreuer nicht mehr optimal eingestellt werden. Entsprechend wurde eine Ersatzfahrzeugbeschaffung für das Jahr 2019 budgetiert und von der Gemeindeversammlung im Herbst 2018 gutgeheissen. Das Anforderungsprofil an den neuen Traktor wurde vom Werkhofteam erstellt und entsprechende Offerten eingeholt. Die Wahl fiel auf den Kommunaltraktor Marke Iseki, Modell TG 6405 E-Hydro von der Firma Sonderer AG, Erlen. Anfangs Oktober 2019 durfte das Werkhofteam den neuen Kommunaltraktor «Iseki, TG 6405 E-Hydro» in Empfang nehmen. Das neue Gefährt ist auf dem neusten Stand der Technik mit zuschaltbarem Allradantrieb und 39 PS Leistung. Zusätzlich ist der Traktor mit einem Mähwerk und Salzstreuer ausgestattet. Damit der Kommunaltraktor ganzjährig genutzt werden kann, wurde er mit einer Frontschaufel ergänzt. Damit steht auch dem Lernenden ein Fahrzeug zur Verfügung, welches ihm erlaubt, selbstständig kleinere Arbeiten zu erledigen. Das Werkhofteam freut sich, in den kommenden Jahren mit dem neuen Kommunaltraktor die Gemeindestrassen in allen vier Jahreszeiten sauber zu halten. Aaron Tscharner, Lernender Fachmann Betriebsunterhalt EFZ Informationen der kantonalen Ausweisstelle / Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr 2019/2020 Die kantonalen Ausweisstellen (Passbüro Biometrie / Reisendengewerbe / Preiskontrolle / Beglaubigungen) des Kantons Thurgau in Frauenfeld und Weinfelden bleiben vom Freitag, 20. Dezember 2019, 17 Uhr bis Montag, 6. Januar 2020, 8 Uhr geschlossen. Termine für die biometrische Datenerfassung für Pässe, welche über die Festtage benötigt werden, müssen bis spätestens 6. Dezember 2019 reserviert werden. Über die Festtage benötigte Identitätskarten müssen bis spätestens 6. Dezember 2019 bei den Einwohnerdiensten bestellt werden. Für Notfälle im Bereich Ausweisschriften steht die Notpassstelle im Airside -Center des Flughafens Kloten, Terminal 2, Abflug, mittlere Ebene, Tel. 044 655 57 65, von 5.45 bis 21.30 Uhr zur Verfügung. Andrea Kesselring, Leiterin Einwohnerdienste

Freitag, 8. November 2019 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Nach vereinfachtem Verfahren: • Dekic Sreten, Götighoferstrasse 5a, 8586 Riedt b. Erlen: Erstellen Kaminanlage und Einbau Cheminéeofen; Parz. 3414, Götighoferstrasse 5a, 8586 Riedt b. Erlen Nach ordentlichem Verfahren: • Creative Immobilien AG, Hohenemserstrasse 72, 9444 Diepoldsau: Erdwärmesondenbohrung (3 Sonden) und Ersatz Gasheizung durch Machen Sie sich sichtbar Die dunklere Jahreszeit ist angebrochen. Der Mensch braucht Licht, um zu sehen und gesehen zu werden. Die Sicht ist bei Dämmerung, Regen und Schnee stark eingeschränkt. Das Unfallrisiko in der Dämmerung und der Nacht ist dreimal so hoch wie bei Tageslicht, bei Nebel oder Schneefall sogar zehnmal so hoch. In den Wintermonaten wird oftmals dunkle Kleidung getragen, was für die verletzlichen Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger und Velofahrer gefährlich sein kann. Autofahrer erkennen dunkel gekleidete Fussgänger und Velofahrer im Licht der Scheinwerfer aus rund 25 Metern. Tragen diese helle Kleidung, erhöht sich die Distanz auf 40 Meter, bei lichtreflektierenden Materialien sogar auf 140 Meter. Tragen Sie daher helle Kleidung und lichtreflektierende Materialien wie Leucht westen, Leuchtbänder, weisse ruhende LED-Lichter etc. So werden Gross und Klein sichtbar. Das Fahrrad muss vorne mit einem weis sen In der Rubrik «Veranstaltungskalender» führt die AGENDA Vereinsanlässe auf. Diese werden von der Homepage der Gemeinde übernommen. Zurzeit sind für 2020 auf der Gemeindehomepage noch Baubewilligungen die AGENDA Wärmepumpe (Innenaufstellung); Parz. 8, Lenzenhausstrasse 12, 8586 Erlen • Schori Michael, Poststrasse 15, 8586 Kümmertshausen: Neubau Mistplatte, Unterstand, Stützmauer und Pferdestall (bereits erstellt) und Neubau Jauchegrube, Vergrösserung Tierauslauf (in Abweichung des bewilligten Projekts erstellt) sowie zusätzliche Jauchegrube; Parz. 6204, Winggel agger, 8586 Kümmertshausen und hinten mit einem roten Licht ausgestattet sein. Überprüfen Sie diese Lichter regelmässig (angesprochen sind hier besonders die Schülerinnen und Schüler). Bringen Sie Speichenreflektoren an. Lichtreflektierende Pneus helfen ebenfalls für eine bessere Erkennbarkeit. Mit zusätzlichen Lichtern an Körper und Fahrradhelm werden Sie noch sichtbarer. wenige Anlässe erfasst. Sofern Ihr Anlass bereits bekannt ist, erfassen Sie diesen bitte auf unserer Homepage. Die AGENDA kann ihn dann übernehmen. Heizungsersatz: auf erneuerbare Energie setzen Werden mit der geplanten Revision des Energienutzungsgesetzes Öl- und Gasheizungen in bestehenden Bauten verboten? Nein, der Kanton Thurgau führt kein Verbot für fossile Heizungen ein. Die Zukunft gehört aber den erneuerbaren Energien. Der Kanton Thurgau plant, die Energievorschriften für Gebäude ab Mitte 2020 anzupassen. Er bildet damit die technische Entwicklung im Bauwesen sowie neue Baufachnormen ab und übernimmt die Mitverantwortung für die Senkung des CO2-Ausstosses in der Schweiz. Gleichzeitig ist die Revision – sie orientiert sich an den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) – eine Chance für Hausbesitzer. Erneuerbare lohnen sich Bei bestehenden Wohnbauten betreffen die Gesetzesänderungen vor allem die Erneuerung der Heizung. Es muss aber kein Hauseigentümer eine funktionierende Heizung vor Ablauf ihrer Lebensdauer auswechseln. Steht hingegen ein Heizungsersatz an und der Besitzer will wieder eine fossile Heizung installieren, ist bei den energetisch schlechtesten Wohnbauten vorgeschrieben, den Energieverbrauch um 10 % zu senken oder erneuerbare Energien zu nutzen. Diese Neuerung betrifft jene Wohnhäuser, die auf der Energieetikette für Gebäude, dem GEAK, nur die Effizienzklasse E, F oder G erreichen (15 bis über 20 Liter Ölverbrauch pro m2 und Jahr). Sie sind in der Regel 1980 oder früher erbaut worden, nutzen keine erneuerbaren Energien und haben noch nie eine energierelevante Erneuerung, wie den Ersatz der Fenster oder die Dämmung der Fassade, erfahren. Bei rund drei Viertel aller Wohnbauten ist es auch künftig ohne weitere Massnahmen möglich, wieder eine Öl‐ oder Gasfeuerung einzusetzen. Allerdings bietet der Heizungsersatz die einmalige Gelegenheit, auf erneuerbare Energien umzusteigen und so das eigene Gebäude zukunftstauglich zu machen. So ist beispielsweise eine Wärmepumpe auch wirtschaftlich meistens die bessere Lösung als eine fossile Heizung, sofern neben den Investitionskosten auch die Betriebs- und Unterhaltskosten berücksichtigt werden. Zudem spricht der Kanton unter anderem Fördergelder beim Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen. Weitere Fragen rund um den Heizungsersatz, erneuerbare Energien, die MuKEn und Gebäudesanierungen beantworten die öffentlichen neutralen Energieberatungsstellen. Fordern Sie jetzt einen Beratungstermin an: Energieberatung Region Amriswil, Arbonerstrasse 2, 8580 Amriswil Tel. 071 414 11 12 E-Mail energieberatung@amriswil.ch Informationen zum Förderprogramm: www.energie.tg.ch > Förderprogramm Fragen zum GEAK: www.geak.ch

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