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Neuer Anzeiger 8. Januar 2021

Seite 6 NEUER ANZEIGER

Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 8. Januar 2021 Mitteilungen aus dem Gemeinderat Neubeschaffung öffentlich zugängliche Defibrillatoren Der Gemeinderat hat im Interesse der öffentlichen Sicherheit entschieden, weitere Standorte für die Ausstattung mit öffentlich zugänglichen Defibrillatoren zu prüfen. Gemäss Empfehlungen der SU- VA sind Defibrillatoren unter anderem an Orten mit grösseren Menschenansammlungen sinnvoll. Nach Prüfung verschiedener Standorte wurde die zusätzliche Beschaffung von drei öffentlich zugänglichen Defibrillatoren beschlossen. Zwei Defibrillatoren wurden zwischenzeitlich bereits bei den Schulhäusern in Istighofen und Leimbach platziert. Sie befinden sich in Leimbach im Eingangsbereich zur Turnhalle und in Istighofen im Eingangsbereich zum Schulhaus. Beide Standorte sind von der Strasse aus gut beschildert. Ein weiterer Änderung Kehricht- Sammeltag Gemäss Mitteilung der KVA Thurgau wird der Wochentag der Kehrichtabfuhr in den Ortsteilen Opfershofen und Leimbach per 1. Januar 2021 von Dienstag auf Mittwoch geändert. Im ganzen Gemeindegebiet ist daher neu der Mittwoch Sammeltag. Bitte stellen Sie den Abfall am Sammeltag bis 7 Uhr bereit. Änderungen Winterdienstteam Standort wird nach erfolgtem Neubau im Bereich des Werkhofs an der Bahnhofstrasse 13 in Bürglen folgen. Der schnelle Einsatz eines AEDs (automatischer externer Defibrillator) kann lebensrettend sein. Ein AED ist direkt für den Einsatz durch Helfer vor Ort konzipiert. Das Gerät ist einfach in der Handhabung und führt mit Worten durch die Reanimation. Für die richtige Anwendung wie auch eine Auffrischung der Massnahmen zur Wiederbelebung werden Kurse durch den Samariterverein Bürglen angeboten. Diese sind auf der Homepage unter www.samariter-buerglen.ch zu finden. Defibrillatoren können Leben retten! Daher hoffen wir alle, dass man einen Defibrillator im besten Fall niemals benötigt, aber im Notfall weiss, wo ein Gerät angebracht ist und wie dieses zum Einsatz gebracht werden kann. Baubewilligungen Nach öffentlicher Aufl age: • B. u. S. Haag, Opfershofen, Krummbachstrasse 3: Anbauten von Unterständen für Holzlager • E. Gähler / M. Müller, Bürglen, Sägereistrasse 21; Neubau Pool mit LW- Wärmepumpe • Z. u. T. Abdullahu, Bürglen, Schützenstr. 7c: Balkon-Windschutzverglasung Nach über dreissigjähriger Tätigkeit hat Hansueli Schallenberg seinen Tätigkeit im Winterdienst auf diese Wintersaison abgegeben. Mit seinem Traktor hat er während dieser Zeit, oftmals in den frühen Morgenstunden, die Gemeindestrassen bei teilweise schwierigen Witterungsverhältnissen von den Schneemassen befreit. Hansueli war in allen Ortsteilen im Einsatz und kennt dadurch die Gemeinde wie seine Westentasche. In seinen Anfängen war Hansueli zudem ebenfalls für die Schneeräumung im Ortsteil Rüti zuständig. Mit Philipp Zingg konnte auf diese Saison eine gute Nachfolgelösung gefunden werden. Philipp ist mit dieser Aufgabe gut vertraut, da er sich diese bereits in der Vergangenheit mit Hansueli teilte. Der Gemeinderat dankt Hansueli Schallenberg herzlich für seinen langjährigen Einsatz zu Gunsten der Strassensicherheit und wünscht ihm für seinen neuen Lebensabschnitt persönlich alles Gute. Gleichzeitig dankt der Rat Philipp Zingg für die Bereitschaft zur Übernahme der verantwortungsvollen Aufgabe. Neujahrsgedanken Das vergangene Jahr war geprägt von Massnahmen, Verzicht und Einschränkungen, die nötig waren, um das Corona-Virus einzudämmen. Wir alle hoffen auf eine Verbesserung der Situation im neuen Jahr. Vieles spricht dafür, allem voran die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Ich bin überzeugt, dass in ein paar Monaten die Normalität in unserem Alltag wieder an Bedeutung gewinnt. Ich finde es wichtig, dass wir neben den vielen Entbehrungen die positiven Effekte, die das Corona-Virus mitgeprägt hat, nicht verlieren und vergessen. Ich hoffe, dass … … wir die Hygiene weiterhin ernst nehmen. … die gesellschaftliche Solidarität anhält und die Nachbarschaftshilfe weiterlebt. … wir die Natur in unserer nächsten Umgebung weiter schätzen und die sportlichen Aktivitäten vor der Haustüre pflegen. … die CO²-Emissionen nicht wieder ins Unermessliche steigen und wir die Reiselust nicht auf Kosten der Natur ausleben. … sich die angestossene Digitalisierung in der Bildung und am Arbeitsplatz weiterentwickelt. … viele der Ideen und neuen Geschäftsmodelle, welche aus der Not entstanden sind, anhaltend weiter genutzt werden. … wir die Chance nutzen, den Wirtschaftswachstumswahnsinn zu überdenken. … wir für die Überbelastung des Pflege- und Spitalpersonals, welche nicht erst seit Corona ein Problem ist, nachhaltige Lösungen entwickeln und ein generelles Überdenken des Gesundheits-Systems stattfindet. Wenn wir diese positiven Dinge im privaten, wirtschaftlichen und politischen Umfeld weiterentwickeln und ein Umdenken stattfindet, trägt die im 2020 erlebte Durststrecke in Zukunft Früchte. In diesem Sinne starten wir voller Hoffnung und Zuversicht ins 2021! Ich freue mich auf den Wandel und die durchaus sinnvollen Veränderungen, aber auch wieder auf alltägliche Dinge wie den Direktkontakt mit der Bevölkerung bspw. an einem Anlass. Im Namen des gesamten Gemeinderates wünsche ich Ihnen Gesundheit, Normalität und viel Energie, die positiven Effekte vom letzten Jahr anzunehmen und weiterzuentwickeln. Kilian Germann, Gemeindepräsident Voranzeige Papier- und Kartonsammlungen 2021 Bürglen/Istighofen: Samstag, 27. März 2021 Samstag, 5. Juni 2021 Mittwoch, 1. September 2021 Samstag, 20. November 2021 Leimbach/Opfershofen: Mittwoch, 2. Juni 2021 Mittwoch, 24. November 2021 Pfadi Bürglen Unihockeyclub Bürglen Volksschulgemeinde Bürglen Pfadi Bürglen Primarschule Leimbach Primarschule Leimbach

Freitag, 8. Januar 2021 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 Wichtige Mitteilungen aus dem Steueramt für die Steuerjahre 2020/2021 Steuererklärung 2020 – Download eFisc Im Januar 2021 werden wieder allen steuerpflichtigen Personen die Steuerformulare 2020 zugestellt. Die Steuererklärungssoftware «eFisc» (ab Februar 2021 mit integrierter Kursliste für das Wertschriftenverzeichnis) ist direkt von der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung herunterzuladen (www.steuerverwaltung.tg.ch). Elektronische Übermittlung Das Originalformular Steuererklärung 2020 muss in jedem Fall mit dem unterzeichneten Quittungsblatt eingereicht werden, nur dann gilt die Steuererklärung als korrekt eingereicht. Die Steuerbelege sind beizulegen oder können neu auch elektronisch der Steuererklärung als Beilage hinzugefügt werden. Die Hinweise zur Beilagenverwaltung sind beim Start des Programmes «eFisc» zu beachten. Einreichefrist 30. April 2021 Die Kantonale Steuerverwaltung hat die Einreichefrist einheitlich auf den 30. April 2021 festgelegt. In Ausnahmefällen kann eine Fristerstreckung über die Homepage der Politischen Gemeinde Bürglen (www.buerglen-tg.ch) unter dem Link «eSteuerportal» bis maximal 30. September 2021 beantragt werden. Ausgleichs-, Verzugs- und Rückerstattungszins 2021 und Eigenmietwertindex 2020 Gemäss Beschluss des Regierungsrates beträgt der Ausgleichszins 2021 wieder 0,2% und der Verzugszins bleibt unverändert bei 3%. Der Eigenmietwertindex wurde durch den Regierungsrat nicht angepasst. Für die Steuererklärung 2020 gilt der Eigenmietwert, welcher auf der Liegenschaftssteuerrechnung 2021 (Versand im Januar 2021) aufgeführt ist. Ratenzahlungen 2021 Bei den ordentlichen Steuerraten (31. Mai/31. August/31. Oktober) gibt es keine Veränderungen. Die Steuern 2021 können auch in monatlichen Raten bezahlt werden. Wer an dieser Zahlungsmöglichkeit interessiert ist, kann sich über die Homepage der Politischen Gemeinde Bürglen (www.buerglen-tg.ch) unter «eGov Box» registrieren lassen und im eKonto das Zahlungsabonnement bestellen. Man kann sich auch beim Steueramt Bürglen per Telefon oder per Mail melden. Änderung Dauerauftrag Bei einem bestehenden Dauerauftrag für Steuerzahlungen ist zwingend die Referenznummer gemäss dem neuen Einzahlungsschein der Steuerrechnung 2021 anzupassen. Damit werden unnötige Aufwände für Abklärungen und Umbuchungen vermieden. Rückzahlungskonto Steuern Für allfällige Steuerrückzahlungen braucht es eine aktuelle Bankverbindung. Die beim Steueramt gespeicherten Kontoangaben sind auf der Steuererklärung (1. Seite) aufgedruckt. Allfällige Änderungen der IBAN-Nummer sind auf der Steuererklärung zu melden. Wenn die Kontoangaben auf der Steuererklärung fehlen, so ist die Steuererklärung mit einem Rückzahlungskonto zu ergänzen. Quellensteuern – Tarifkorrekturen Ab dem 1. Januar 2021 sind das revidierte Quellensteuergesetz und die neuen Quellensteuertarife in Kraft. Weitere Informationen zur Quellensteuer sind auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung (www.steuerverwaltung.tg. ch) aufgeschaltet. Die Anträge für Tarifkorrekturen bei der Quellensteuer müssen bis am 31. März 2021 dem Gemeindesteueramt eingereicht werden. Auf verspätete Anträge wird nicht mehr eingetreten. Das Formular Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer kann auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung (www.steuerverwaltung. tg.ch–Formulare – Quellensteuer – Aktuelle Formulare) heruntergeladen werden. Kilian Moser, Steueramt eKonto/ebill – neue e-Services für die Bürgler Bevölkerung Seit Kurzem steht der Bürgler Bevölkerung (Privatpersonen) das eSteuerkonto zur Verfügung. Diese Dienstleistung bietet den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, ihr persönliches Steuerkonto online abzufragen, gewisse Services wie beispielsweise Einzahlungsscheine zu bestellen und sich jederzeit einen Überblick über die persönliche Steuersituation zu verschaffen. Sirenentest 2021: Mittwoch, 3. Februar 2021, 13.30 Uhr Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar findet schweizweit der jährliche Sirenentest statt. Dabei geht es um die Kontrolle der technischen Bereitschaft der Sirenen. Aufgrund der Covid-19 Situation wird der Test in reduzierter Form Die Funktionen von eKonto im Überblick: Kontoauszug • Detaillierte Anzeige der Steuerkonti über die verschiedenen Steuerjahre mit Buchungen wie Rechnungsbeträge, Zahlungen, Gutschriften sowie deren Saldi. Zusätzlich werden die ausstehenden Zahlungen mit den dazugehörigen Zahlungsfristen ausgewiesen. Einzahlungsscheine • Einzahlungsscheine können für ausstehende Zahlungen und Vorauszahlungen bestellt oder für das Online-Banking generiert werden. Zahlungsvereinbarung • Zahlungsvereinbarungen mit Raten für die laufende und die Vorperiode können über das eKonto erfasst werden. Die Zahlungsvereinbarung wird nach einer integrierten Kontrolle gewährt. Abonnemente für künftige provisorische Steuerrechnungen werden für 6 oder 12 Zahlungsraten erfasst. Bestehende Abonnemente können aufgehoben werden. Auszahlungskonto • Das Auszahlungskonto für Steuerrückzahlungen kann erfasst, mutiert oder gelöscht werden. Es ist die aktuelle IBAN-Nummer des Auszahlungskontos anzugeben. eFaktoren • Mittels eFaktoren kann man die provisorische Steuerrechnung selbst elektronisch anpassen. Die Freigabe erfolgt erst nach einer integrierten Prüfung. Das eSteuerkonto und die damit verbundenen eServices stehen rund um die Uhr, kostenlos und mit einer sicheren Verbindung zur Verfügung. Für die Nutzung von eKonto/eFaktoren ist eine Registrierung in der eGov Box (Zugang zu den eServices) zwingend notwendig. Den Zugang findet man auf der Homepage der Gemeinde Bürglen unter dem Banner eSteuerportal. Nach der Registrierung wird per A-Post ein Aktivierungscode für den Zugriff auf die eServices zugestellt. e-Bill – Die Gemeinde Bürglen bietet den Service eBill für sämtliche Rechnungen an Mit eBill erhalten Sie Ihre Rechnungen nicht mehr per Post oder E-Mail, sondern direkt im E-Banking – genau dort, wo Sie diese auch bezahlen. Mit wenigen Klicks prüfen und bezahlen Sie Rechnungen, während Sie stets die vollständige Kontrolle behalten. Der Service wird für die Bereiche Wasser, Abwasser und Abfall, Steuern sowie sämtliche Rechnungen der Finanzverwaltung angeboten. So einfach funktioniert’s: 1. Loggen Sie sich wie gewohnt ins E-Banking Ihrer Bank ein. 2. Wählen Sie in der Navigation «eBill» aus und aktivieren Sie den Service. 3. Nun können Sie die Gemeinde Bürglen als Rechnungssteller auswählen. Für den Erhalt der Steuerrechnung als e-Bill ist eine Einverständniserklärung notwendig. Drucken Sie das Formular aus dem Registrierungsportal und senden Sie dieses auf dem Postweg unterzeichnet an das Steueramt Bürglen, Mühlestrasse 2, 8575 Bürglen. durchgeführt. Die Auslösung aller Sirenen erfolgt zentral durch die Kantonale Notrufzentrale. Auf die akustische Prüfung und Handauslösung der stationären Sirenen vor Ort wird verzichtet.

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