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Neuer Anzeiger 8 Februar 2013

Seite 6 NEUER ANZEIGER

Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 8. Februar 2013 Mieterschlichtung Die Gemeindeverwaltung Erlen erhält immer noch viele Anfragen betreffend der Mieterschlichtungsstelle. Neu befindet sich die Mieterschlichtungsstelle AachThurLand an folgender Adresse: Mieterschlichtungsstelle AachThurLand, Sandra Heim, Gemeinde Kradolf- Schönenberg, Postfach 73, Thurbruggstrasse 11a, 9215 Schönenberg, Tel. 071 644 90 32, Fax 071 644 90 39, E- Mail: s.heim@pgks.ch Sie erhalten dort weiterhin kompetente Hilfe und Auskünfte betreffend Ihrer Anliegen. Petra Cortina, Gemeindeschreiberin Mitteilungen aus dem Gemeinderat Arbeitsvergaben Im Ortsteil Buchackern werden in der Eppishauserstrasse die Werkleitungen saniert. Im Zuge der Tiefbauarbeiten müssen einzelne Kabelleitungen ersetzt und die Strassenbeleuchtung verkabelt werden. Vergabe der Elektroinstallationen zum Nettopreis von 17 719 Franken, inkl. MwSt., an die Firma Bolt GmbH in Riedt. Die Sanierung der Strassenbeleuchtung an der Hauptstrasse in Riedt steht schon längere Zeit an. Allerdings ist für diese Beleuchtung grundsätzlich das Tiefbauamt des Kanton Thurgau zuständig, da die Strasse eine Kantonsstrasse ist. Nachdem das Beleuchtungsprojekt zusammen mit dem Tiefbauamt ausgearbeitet wurde, liegt nun die Bewilligung vor. Die Kosten beruhen auf einer Schätzung von 103 356 Franken, wovon das Tiefbauamt des Kantons Thurgau die Hälfte der Kosten übernimmt, der Rest ist Sache der Gemeinde Erlen. Vergabe der Elektroinstallationen zum Nettopreis von 54 958 Franken, inkl. MwSt., an die Firma Bolt GmbH in Riedt. Der Einzug des Mittelspannungskabels von Riedt nach Buchackern wurde durch die Erstellung der Leerrohranlagen im 2012 vorbereitet. Mit der Erstellung der Trafostation im «Talacker» in Buchackern und dem Einzug des Mittelspannungskabels können die schlechten Spannungsverhältnisse im «Talacker» behoben und die unterhaltsintensiven Freileitungen abgebrochen werden. Mit diesen Massnahmen werden schon längst fällige Sanierungsmassnahmen umgesetzt. Vergabe der Elektroinstallationen zum Nettopreis von 151 184 Franken, inkl. MwSt., an die EKT AG in Arbon sowie Vergabe der Trafostationlieferung zum Nettopreis von 67 834 Franken, inkl. MwSt., an die ABB Secheron AG in Zuzwil. Zunahme der Erler Bevölkerung Im Jahr 2012 sind 315 Personen nach Erlen zugezogen und 268 haben die Gemeinde verlassen. Per 31. Dezember 2012 ergibt sich damit eine ständige Wohnbevölkerung (ohne Wochenaufenthalter und Kurzaufenthalter und ohne Asylbewerber) von 3233 Personen. Dies entspricht einer Zunahme von 47 Personen gegenüber dem 31. Dezember 2011. Die Einwohner verteilen sich wie folgt auf die sechs Ortsteile: Erlen 1615, Riedt 634, Ennetaach 402, Kümmertshausen Im letzten Monat erhielten die Steuerpflichtigen der Politischen Gemeinde Erlen die Steuererklärung 2012 per Post zugestellt. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist der 31. Mai 2013. Falls die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung nicht möglich ist, kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Fristverlängerungsgesuche können Sie per eFristverlängerung via Link auf unserer Homepage oder schriftlich beim Steueramt einreichen. Die «Fisc 2012» (Software zum Ausfüllen der Steuererklärung) ist am Schalter des Steueramtes erhältlich oder kann unter http://www.tg.ch/steuern/ direkt heruntergeladen werden. Erstmals ist eine elektronische Datenübermittlung der mittels «Fisc» ausgefüllten Steuererklärung möglich. Das dazu notwendige 258, Engishofen 176, Buchackern 148. Davon sind 695 Personen ausländischer Herkunft (+ 14), was einem Anteil von 21,49 Prozent der Erler Gesamtbevölkerung entspricht. Den grössten Anteil stellt Deutschland (24,74 Prozent) vor Mazedonien (24,17 Prozent) und Italien (16,69 Prozent) dar. Wir heissen alle neuen Einwohnerinnen und Einwohner herzlich willkommen in der Gemeinde Erlen. Andrea Kesselring, Einwohnerdienste Steuererklärung 2012 Passwort ist auf der Originalsteuererklärung aufgedruckt (Seite 1). Nach der elektronischen Übermittlung erstellt die «Fisc» eine Quittung. Diese ist auszudrucken, zu unterschreiben und zusammen mit dem Steuererklärungs-Originalformular und den üblichen Beilagen dem Steueramt einzureichen. Die Steuererklärung gilt erst als eingereicht, wenn die unterzeichnete Quittung beim Steueramt eingetroffen ist. Nach der Einreichung der Steuererklärung werden sämtliche Formulare und Beilagen gescannt und elektronisch bearbeitet. Aus diesem Grund erfolgt keine Rücksendung von eingereichten Dokumenten mehr. Wir bitten Sie deshalb, keine Original-Belege einzureichen, welche Sie noch benötigen. Brigitte Frei, Leiterin Steueramt Dorffasnacht in Erlen – Schmutziger Donnerstag, 7. Februar 2013 Eine Woche früher als im letzten Jahr startete der Fasnachtsumzug, begleitet von der Fasnachts-Clique der Guge-Ploger Erlen um 15.15 Uhr am Bahnhof Erlen. Der Umzug dauerte etwas mehr als eine Stunde und wurde durch einen kleinen Halt beim Gemeindehaus unterbrochen. Frisch gestärkt mit Süssmost und viel Konfetti im Haar ging es weiter zum Mehrzwecksaal zum Kindermaskenball für alle Kinder bis und mit Mittelstufenalter. Die Verpflegung der Kinder wurde wie jedes Jahr von der Gemeinde Erlen spendiert. Am Abend erfolgte die Beizentour der Guggenmusik durch die verschiedenen Restaurants. Fotos und weitere Beiträge unter www.fasnacht-erlen.ch. Petra Cortina, Gemeindeschreiberin Neue Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung ab 1. April 2013 Am Donnerstag hat die Gemeindeverwaltung jeweils verlängert offen von 7.30 – 11.30 und 14 – 18.30 Uhr. Mit einer Besucherzahl-Erhebung wurde der Bedarf der Öffnungszeiten geprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass ab 18 Uhr die Frequentierung und somit die Nachfrage nicht mehr gegeben ist. Es zeigte sich, dass die erweiterten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung nur noch selten genutzt werden. Viele Dienstleistungen können vermehrt via Internet oder Telefon abgewickelt werden. Sei es zum Beispiel mit der E-Rechnung oder E-Fristverlängerung bei der Steuererklärung. Der Gemeinderat sieht diese neue Entwicklung und hat entschieden, die Öffnungszeiten am Donnerstag per 1. April 2013 folgendermassen zu ändern: 8 – 11.30 Uhr und 14 – 18 Uhr. Die anderen Öffnungszeiten bleiben bestehen. Sollten Besprechungstermine ausserhalb der regulären Öffnungszeiten gewünscht werden, sind diese weiterhin auf telefonische Anfrage hin möglich. Gemeindekanzlei

Freitag, 8. Februar 2013 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 Volksabstimmung vom 3. März 2013 Am Abstimmungswochenende vom 3. März 2013 wird über folgende Vorlagen abgestimmt: Bundesbeschluss über die Familienpolitik Der neue Verfassungsartikel verpflichtet Bund und Kantone, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung zu fördern. Bundesrat und Parlament empfehlen, der Verfassungsänderung zuzustimmen. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» Die Initiative will bei börsenkotierten Unternehmen den Einfluss der Aktionärinnen und Aktionäre auf die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung stärken. Dadurch sollen missbräuchlich überhöhte Vergütungen verhindert werden. Änderung des Raumplanungsgesetzes Die Änderung des Raumplanungsgesetzes will zu grosse Bauzonen verkleinern und damit die Zersiedelung in der Schweiz bremsen. Sie ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Gegen die Gesetzesrevision wurde das Referendum ergriffen. Falls sie abgelehnt wird, kommt die Landschaftsinitiative zur Abstimmung. Gültigkeit der Stimmzettel: Ein Stimmzettel ist gültig, wenn er den Willen des oder der Stimmenden eindeutig erkennen lässt und keine gesetzlichen Formvorschriften verletzt. Gemäss § 13 StWG ist ein Stimm- bzw. Wahlzettel ungültig, wenn er: – Nicht amtlich ist – Anders als handschriftlich ausgefüllt oder geändert ist – Den Willen des oder der Stimmenden nicht eindeutig erkennen lässt – Ehrverletzende Äusserungen enthält – Offensichtlich gekennzeichnet ist oder – In unkorrekter Weise abgegeben wurde Öffnungszeiten der Wahllokale: Freitag Samstag Sonntag Erlen (Gemeindehaus) 17.30 – 18.00 10.00 – 11.00 Eppishausen (Schloss) 10.45 – 11.00 Buchackern (Wullästübli) 19.30 – 20.00 Riedt/Ennetaach (Regulastübli) 19.00 – 20.00 Engishofen (Kindergarten) 19.30 – 20.00 Kümmertshausen (Schulhaus) 10.15 – 10.45 Wir hoffen auf eine aktive Wahlbeteiligung, sei es vorab durch die briefliche Stimmabgabe (B-Post, Portokosten übernimmt die Gemeinde) oder persönlich in den Wahllokalen. Besten Dank im Voraus! Petra Cortina, Gemeindeschreiberin Baubewilligungen Baubewilligungen mit Gemeinderatsbeschluss werden erteilt an: • Martin und Sandra Eugster, Hauptstrasse 2, 8586 Erlen: Erweiterung Stall und Scheune, Engishoferstrasse, Parz. 244, 8586 Erlen • Golf Consulting Group AG, Im Dreispitz 1, 8586 Erlen: Abbruch Wohnhaus mit Scheune und Neubau Mehrfamilienhaus, Poststrasse 3, Parz. 153, 8586 Erlen • Stefan und Iris Schär, Aachstrasse 31b, 8586 Erlen: Neubau Einfamilienhaus, Poststrasse 11, Parz. 445, 8586 Kümmertshausen Gemeinderat Erlen Krankenkassen-Prämienverbilligung 2013 Mitte Februar / Anfang März 2013 wird den bezugsberechtigten Personen, welche per 1. Januar 2013 den gesetzlichen Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Erlen hatten, das Antragsformular für die Krankenkassen-Prämienverbilligung 2013 zugestellt. Dieses Formular ist vollständig auszufüllen und innert 30 Tagen der Krankenversicherungskontrollstelle Erlen zu retournieren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt. Bei Fragen steht Ihnen die Krankenversicherungskontrollstelle Erlen, Tel. 071 649 30 60, gerne zur Verfügung. Andrea Kesselring, Krankenversicherungskontrollstelle Erlen Merkblatt Krankenkassen-Prämienverbilligung für das Jahr 2013 Auf dem Antrag für die Krankenkassen-Prämienverbilligung für das Jahr 2013 werden nur Antragsteller und bezugsberechtigte Personen angedruckt. Ist bei einem Ehepaar mit bezugsberechtigten Kindern der Ehegatte nicht anspruchsberechtigt, so ist der fehlende Ehegatte auf dem Antrag manuell nicht nachzutragen. Wir bitten Sie, die Angaben genau zu prüfen und allenfalls zu ergänzen. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt an die auf dem Antragsformular vermerkte Zahlungsverbindung. Die Prämienverbilligung wird nur auf ein Schweizer Konto ausbezahlt. Bitte prüfen Sie unter Punkt 3 Ihr Postkonto oder Ihre Bankverbindung. Sollte die angegebene Zahlungsverbindung nicht mehr existieren, so muss unbedingt ein aktuelles Post- oder Bankkonto angegeben werden. Bei Auszahlungen an eine Bank ist die IBAN-Nummer (genau nach Angaben der Bank), der Name und die zuständige Filiale der Bank sowie der Kontoinhaber anzugeben. Nur bei genauen, vollständigen und leserlichen Angaben kann die Überweisung problemlos und termingerecht erfolgen. Leiten Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular innert 30 Tagen an die Gemeindeverwaltung (Krankenkassen-Kontrollstelle) Ihrer Wohngemeinde weiter. Über Ihren Anspruch werden Sie später mit einer separaten Mitteilung informiert. Für Auskünfte wenden Sie sich bitte ausschliesslich an die Gemeindeverwaltung (Krankenkassen-Kontrollstelle) Ihrer Wohngemeinde. Für das Jahr 2013 betragen die Prämienverbilligungen: Kategorie Einfache Steuer zu 100 % in Franken Prämienverbilligung in Franken A bis 400.– 1680.– B bis 600.– 1260.– C bis 800.– 840.– In der Schweiz nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) obligatorisch versicherte Kinder, deren Eltern ein steuerbares Vermögen ausweisen, erhalten keine Prämienverbilligung. Alle übrigen Antragsteller erhalten für Kinder der Jahrgänge 1995 bis 2012 630 Franken pro Kind. Diese Leistung kann nur beansprucht werden, sofern der Antragsteller für das Kind die Krankenkassenprämien bezahlt. Auf dem Antragsformular bitten wir Sie um folgende, zwingende Angaben: • Ist der Antragsteller/die Antragstellerin mit den aufgeführten Familienmitgliedern bei einem Schweizer Krankenversicherer gemäss Krankenversicherungsgesetz obligatorisch grundversichert? JA/NEIN, Entsprechendes bitte ankreuzen. Das Antragsformular kann ohne vollständig ausgefüllte Angaben nicht bearbeitet werden, weshalb das Formular an Sie zurückgesandt werden müsste. Dies führt im Ablauf und schliesslich in der Auszahlung zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen. Bei Bezügern und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen ist die Prämienverbilligung in der monatlichen Zahlung der Ergänzungsleistung inbegriffen. In diesem Fall ist kein Antrag mehr einzureichen. Für die Bezugsberechtigung der Prämienverbilligung sind die persönlichen Verhältnisse am 1. Januar 2013 massgebend. Grundlage zur Berechnung der Prämienverbilligung ist grundsätzlich die provisorische Steuerrechnung 2012 per Stichtag 31. Dezember 2012.

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