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Neuer Anzeiger 7. Januar 2022

Seite 4 NEUER ANZEIGER

Seite 4 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 7. Januar 2022 Dein Leben geprägt von Abenteuern und Reisen, geliebt hast du die Züge auf den Gleisen. Von Bergen und Grün bist du nun geborgen, wirst sein ohne Eil’ und Sorgen. Bleibst für immer und ewig in unseren Herzen verborgen. Leise und friedlich, nach einem reich erfüllten Leben hat mein Ehemann, unser Vater, Schwiegervater, Grossvater, Bruder und Onkel Romano Citrini 5. Januar 1932 – 23. Dezember 2021 seine letzte Reise in die Ewigkeit angetreten. Wir vermissen dich. In Liebe und Dankbarkeit. Die Urnen-Beisetzung findet am 13. Januar 2022, um 10.00 Uhr auf dem Friedhof in Kradolf statt. Anschliessend Trauergottesdienst in der Kirche in Kradolf. Traueradresse: Duska Citrini, Rootbachstrasse 2, 9215 Schönenberg Was tun im Trauerfall? Wir beraten Sie bei Todesanzeigen und Danksagungen: Bei Todesfällen tauchen viele Fragen auf. Eine wichtige dabei ist die Gestaltung der Traueranzeige. Mit Ratschlägen und Gestaltungsvorlagen stehen wir Ihnen zur Seite. Bitte geben Sie die Todesanzeige erst dann auf, wenn das Datum der Abdankung und der Ablauf der Beerdigung festgelegt sind. Bitte klären Sie ab, wer unter den Trauernden aufgeführt werden soll. Die Todesanzeige sollte mit einer Adresse und Telefonnummer einer Kontaktperson für Rückfragen versehen sein. Folgende Informationen sollten in einer Todesanzeige aufgeführt werden: • Vorname, Name und gegebenenfalls der Geburtsname (Mädchenname) der verstorbenen Person • Erreichtes Alter (Datum der Geburt und der Todestag) • Wohnort der verstorbenen Person • Leidtragende (Ehegatte, Kinder und deren Familien, Eltern) • Zeit und Ort der Beerdigung und der Abdankung • Soll eine Institution bedacht werden? • Soll der verstorbenen Person mit Blumenschmuck gedacht werden? Annahmeschluss: Spätestens ein Tag vor Erscheinen um 9 Uhr NEUER ANZEIGER inserate@neueranzeiger.ch 071 644 91 00 NA

Freitag, 7. Januar 2022 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 5 Sulgen Frauenfeld Der hindernisfreie Zugang kommt Sulgen. Am Bahnhof Sulgen werden in diesem Jahr die Perrons erhöht. Damit erfüllen die SBB die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes nach einem barrierefreien Zugang zum öffentlichen Verkehr. Hannelore Bruderer Entlang der Perrons 1 und 3 am Bahnhof Sulgen sind zu den Gleisen hin seit einigen Jahren rund fünfundzwanzig Zentimeter hohe, aneinandergereihte Betonklötze angebracht. Sie sind eine provisorische Lösung und sollen den Einstieg in die Bahnwagen erleichtern. Was für gehbehinderte oder ältere Personen funktionieren mag, ist für Menschen im Rollstuhl weiterhin ein unüberwindbares Hindernis. Denn die Züge, die am Bahnhof Sulgen halten, sind noch nicht barrierefrei zugänglich. Was andernorts schon realisiert ist, wird in Sulgen in diesem Jahr in Angriff genommen. 55 Zentimeter höher Das Bauprojekt der SBB sieht vor, dass der Bahnhof so umgebaut wird, dass ein stufenfreies Einsteigen möglich wird. Davon profitieren Reisende mit eingeschränkter Mobilität, wie auch Reisende mit Kinderwagen, Rollkoffern oder Fahrrädern. Konkret werden die beiden Perrons auf eine Höhe von 55 Zentimetern erhöht, was einer Niveauangleichung mit der Einstiegshöhe der Niederflurzüge entspricht. Zudem passt das Bahnunternehmen die Treppen und Rampen auf die neue Perronhöhe an und erneuert die Möblierung auf den Perrons Baudienstzentrum auf 2026 verschoben Die Schweizerische Bundesbahnen haben den Bau ihres geplanten Baudienstzentrum beim Bahnhof Sulgen zurückgestellt. Das Baudienstzentrum in Sulgen sei ein Projekt, das ohne Einfluss auf den Betrieb verschoben werden könne, erklären die Verantwortlichen der SBB. Dem Unternehmen standen 2020 weniger Mittel aus der Die Perrons am Bahnhof Sulgen werden in diesem Jahr für einen barrierefreien Zugang zu den Niederflurzügen erhöht. Die Einstiegshilfen mittels Betonklötzen werden zurückgebaut. Leistungsvereinbarung mit dem Bund zur Verfügung als ursprünglich geplant. Aus diesem Grund musste die SBB ihre Planung anpassen und Infrastrukturprojekte verschieben. Neu soll das Baudienstzentrum Sulgen Mitte 2026 statt Mitte 2023 in Betrieb genommen werden. Der Baubeginn ist für 2025 geplant. (hab) sowie die Beschallung und Beleuchtung am Bahnhof. Perronflächen, die nicht mehr betrieblich notwendig sind, werden zurückgebaut und die bestehende Personenunterführung wird angepasst. Rund ein Jahr Bauzeit Das Bauprogramm ist noch nicht definitiv, da sich das Projekt derzeit noch im Plangenehmigungsverfahren befindet, welches durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) durchgeführt wird. Die SBB rechnen mit einem Baustart von voraussichtlich Frühling 2022. Die Bauarbeiten werden rund ein Jahr dauern. Während der gesamten Bauzeit stehen die Perronanlagen den Reisenden zur Verfügung, teilweise jedoch in Form von Provisorien. Aufgrund der Bauarbeiten kann es zu Bild: hab Einschränkungen bei der Benutzung der Personenunterführung kommen. Um den regulären Zugverkehr möglichst wenig zu beeinträchtigen und die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten, müssen einzelne Arbeiten in der Nacht bei gesperrtem Gleis und ausgeschalteter Fahrleitung ausgeführt werden. Anwohnende werden zu gegebener Zeit über die bevorstehenden Nachtarbeiten informiert. Die SBB setzen sich dafür ein, die Lärmemissionen so gering wie möglich zu halten. Für alle Umbauten, Anpassungen und Erneuerungen am Bahnhof Sulgen wird mit Kosten von rund 10 Millionen Franken gerechnet. Diese werden über die Leistungsvereinbarung mit dem Bund finanziert. Kanton Thurgau verkürzt die Quarantäne auf sieben Tage Frauenfeld. Die Regierung des Kantons Thurgau hat die Quarantäneregeln im Zusammenhang mit dem Coronavirus angepasst. Seit Montag gilt im ganzuen Kanton: Die Quarantäne dauert neu sieben statt zehn Tage. Wer vor Montag eine Quarantäne ausgesprochen erhalten hatte, bleibt in Quarantäne und kann sich am siebten Tag durch einen negativen Test aus der Quarantäne befreien. Mit der Verkürzung der Quarantäne sollten die Auswirkungen der Quarantäne-Massnahmen auf die Gesellschaft abgemildert werden. Die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft sollte so in vielen Bereichen erhalten bleiben und Personalengpässe sollen vermindert werden. Weiterhin wichtig sind die gängigen Hygiene- und Verhaltensregeln. Weiterhin gilt es also, Abstand zu halten, Masken zu tragen, wenn es vorgeschrieben ist oder die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, und mehrmals täglich richtig zu lüften. Ausserdem ist es wichtig, regelmässig gründlich die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Bei Symptomen soll man sich sofort testen lassen und zuhause bleiben. (pd)

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