Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 6. November 2020 Mitteilungen aus dem Gemeinderat Reinigung Schlammsammler Gemeindestrassen: Auftragsvergabe Die Entleerung der Strassensammler in den Gemeindestrassen erfolgt in einem Turnus von drei Jahren abwechselnd in den Aussengemeinden bzw. dem Ortsteil Bürglen. 2020 steht die Entleerung der Strassensammler in den Ortsteilen Istighofen, Opfershofen und Leimbach wiederum an. Der Rat erteilte den Auftrag für die Reinigung an die MöKAH AG, St. Gallen. Die Arbeiten werden noch in diesem Jahr ausgeführt. Botschaft Gemeindeversammlung vom 30. November 2020 Wie der Gemeinderat im Frühjahr informierte, wurde mit der coronabedingten Absage der Rechnungsgemeindeversammlung im Frühling 2020 entschieden, die Jahresrechnung 2019 an der Budgetgemeindeversammlung vorzulegen. Gemäss Covid-19-Verordnung vom 28. Oktober 2020 sind Gemeindeversammlungen mit entsprechendem Schutzkonzept durchzuführen. Es gilt eine Maskentragepflicht. Die entsprechende Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 30. November 2020 finden Sie in diesen Tagen in Ihrem Briefkasten. Der Rat hat auf die Erstellung der normalerweise zwei Botschaften verzichtet und die Geschäfte in einer Botschaft zusammengefasst. Aufgrund des Umfangs wurde entschieden, in der Botschaft auf den Abdruck der Ressortjahresberichte der Gemeinderäte zu verzichten und diese auf der Homepage der Gemeinde Bürglen zugänglich zu machen. Des Weiteren sind wie bisher die detaillierte Jahresrechnung 2019, Erfolgsrechnung etc. auf der Homepage einsehbar. Absage Weihnachtsmarkt Obschon der Gemeinderat einer Durchführung des Marktes stets äusserst positiv gegenüberstand, musste er leider an seiner letzten Sitzung entscheiden, den Markt vom 2. Dezember 2020 abzusagen. Die aktuelle Entwicklung in den letzten Tagen und die heute bekannten Auflagen lassen eine Durchführung nicht mehr zu. Gerne hätte der Gemeinderat der Bevölkerung in dieser schwierigen Zeit mit dem Weihnachtsmarkt etwas Normalität in die Adventszeit gebracht. Winterdienst und Parkordnung Auch diesen Winter werden Schneeräumungen und Glatteisbekämpfungen wieder nötig sein. Die für den Winterdienst beauftragten Personen sind bemüht, die Gemeindestrassen und Trottoirs mit den zur Verfügung stehenden Maschinen in möglichst gutem Zustand zu halten. Parkieren von Fahrzeugen Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, sind die Motorfahrzeughalter aufgefordert, die Autos so zu parkieren, dass Strassen und Trottoirs jederzeit mit dem Schneepflug geräumt werden können. Art. 20 Abs. 3 der Eidgenössischen Verordnung über die Strassenverkehrsregeln besagt: «Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie die bevorstehende Schneeräumung behindern könnten.» Für allfällige Sachschäden bei der Ausführung von Winterdienstarbeiten wird seitens der Gemeinde jede Haftung abgelehnt. Schneeablagerungen Die Schneeräumung bei Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Gemäss § 39 Abs. 4 des Gesetzes über Strassen und Wege kann bei der Räumung öffentlicher Strassen, Wege und Plätze Schnee auf dem anstossenden Grundstück abgelagert werden. Es ist hingegen nicht erlaubt, Schnee auf öffentliche Strassen, Plätze und Wege zu schaufeln. Die Schneeräumequipe bedankt sich bei der Bevölkerung für die Beachtung dieser Anordnungen, welche die Sicherheit sowie eine rationelle und rasche Schneeräumung während der Wintermonate gewährleistet. Der Gemeinderat Neuer Baugesuchsprozess beim Kanton Thurgau seit 1. Oktober 2020 Die kantonale Baugesuchszentrale digitalisiert seit dem 1. Oktober 2020 alle eingehenden Unterlagen und Dokumente. Damit wird die heutige Papierzirkulation durch alle kantonalen Fachstellen der Vergangenheit angehören, was sich positiv auf die Bearbeitungsfristen auswirken sollte. Zur Automatisierung des Scanvorgangs werden Formulare mit einem Strichcode benötigt – diese stehen bereits heute zur Verfügung. Die alten Formulare können nicht mehr verarbeitet werden. Eine ständig aktualisierte Zusammenstellung der neuen Formulare kann online von der Webseite der Gemeinde Bürglen unter Onlineschalter oder beim Amt für Raumentwicklung heruntergeladen werden. Link: https://raumentwicklung.tg.ch/publikationen-und-downloads.html/4213. Die Unterlagen sind daher künftig in loser Form und auf weissem Papier gedruckt einzureichen (keine Mappen, Klammern, Ringheftungen usw.). Die Unterlagen sind ferner im Format A4 oder A3 und die Pläne nicht grösser als A0 einzureichen. Ist für das Gesuch nur die Gemeinde zuständig, so sind in der Regel drei komplette Dossiers einzureichen. Ist das Baugesuch auch dem Kanton weiterzuleiten, so sind zusätzlich noch zwei komplette Dossiers einzureichen, unabhängig von der Grösse des Bauvorhabens. Die Digitalisierung ist ein Zwischenschritt; Ziel bleibt der durchgängige digitale Bearbeitungsprozess vom Gesuchsteller respektive Planer über die Gemeinde bis zum Kanton und zurück. Bei Fragen steht Ihnen Beat Steiner gerne zur Verfügung unter Tel. 071 634 81 08 oder E-Mail beat.steiner@buerglen-tg. ch. Bauverwaltung, B. Steiner 29.11.1940 Beck Eugen, Opfershofen Erteilte Baubewilligungen Nach öffentlicher Aufl age: • Strabag AG, Bürglen, Giessen: Deponie Typ A, Giessen Ost • Ismaili Architekten GmbH, Bürglen, Maurenstrasse 17: Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage • R. und R. Bize, Bürglen, Bädlistrasse 33: Einrichtung Luft-Wärmepumpe • M. Bruderer, Istighofen, Obstgartenstrasse 17: Aussenaufstellung Luft-Wasser-Wärmepumpe Im vereinfachten Verfahren: • F. Schönbächler, Bürglen, Quellenstrasse 16: Erweiterung Abstellplatz • Ch. Girsberger, Bürglen, Säntisstrasse 27: Neubau Gartenhaus Geburtstagsjubilare Der Gemeinderat gratuliert herzlich zum Geburtstag! Bürgler Agenda www.buerglen-tg.ch/Veranstaltungen Über die Durchführung von Anlässen informieren Sie sich bitte über die Homepage der Gemeinde oder allfällige Mitteilungen in der Tagespresse. Dienstag, 17. November • Schulgemeindeversammlung, Turnhalle Leimbach, 20 Uhr, VSG Samstag, 21. November • Altpapiersammlung Bürglen/ Istighofen, Pfadi Bürglen Mittwoch, 25. November • Altpapiersammlung Leimbach/ Opfershofen, Primarschule Leimbach Montag, 30. November • Gemeindeversammlung, MZH Bürglen, 20 Uhr, PG Bürglen
Freitag, 6. November 2020 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 Publikumsverkehr Gemeindehaus In der Gemeindeverwaltung gilt seit 19. Oktober 2020 die Maskenpflicht. Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage bitten wir Sie, den Besuch im Gemeindehaus auf das Notwendigste zu beschränken und Unterlagen, welche nur zur Abgabe bestimmt sind, auf dem Postweg oder im Briefkasten beim Gemeindehaus einzuwerfen. In Frühjahr zeigte sich, dass zahlreiche Anliegen aus der Bevölkerung auf dem Postweg, per Mail oder per Telefon erledigt werden konnten und können. Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Gesundheit und danken für das Verständnis. Gemeindeverwaltung Bürglen Krankenkassen-Prämienverbilligung 2020 Wer das im Frühjahr erhaltene Formular bisher nicht eingereicht hat, kann dies noch bis 31. Dezember 2020 nachholen. Die Anspruchsberechtigung verfällt am 1. Januar 2021. Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung vom 24. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 geschlossen ist. Bei Fragen steht Joly Kaiser gerne zur Verfügung unter Tel. 071 634 81 12 oder E-Mail joly.kaiser@buerglen-tg.ch. Krankenkassenkontrollstelle, J. Kaiser eKonto /eBill – neue e-Services für die Bürgler Bevölkerung Ab sofort steht der Bürgler Bevölkerung (Privatpersonen) das eSteuerkonto zur Verfügung. Diese Dienstleistung bietet den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, ihr persönliches Steuerkonto online abzufragen, gewisse Services wie beispielsweise Einzahlungsscheine zu bestellen und sich jederzeit einen Überblick über die persönliche Steuersituation zu verschaffen. Die Funktionen von eKonto im Überblick: Kontoauszug Detaillierte Anzeige der Steuerkonti über die verschiedenen Steuerjahre mit Buchungen wie Rechnungsbeträge, Zahlungen, Gutschriften sowie deren Saldi. Zusätzlich werden die ausstehenden Zahlungen mit den dazugehörigen Zahlungsfristen ausgewiesen. Einzahlungsschein Einzahlungsscheine können für ausstehende Zahlungen und Vorauszahlungen bestellt oder für das Online-Banking generiert werden. Zahlungsvereinbarung Zahlungsvereinbarungen mit Raten für die laufende und die Vorperiode können über das eKonto erfasst werden. Die Zahlungsvereinbarung wird nach einer integrierten Kontrolle gewährt. Abonnement Auszahlungskonto eFaktoren Für künftige provisorische Steuerrechnungen können sechs oder zwölf Zahlungsraten erfasst werden. Bestehende Abonnemente können aufgehoben werden. Das Auszahlungskonto für Steuerrückzahlungen kann erfasst, mutiert oder gelöscht werden. Es ist die aktuelle IBAN-Nummer des Auszahlungskontos anzugeben. Mittels eFaktoren kann man die provisorische Steuerrechnung selbst elektronisch anpassen. Die Freigabe erfolgt erst nach einer integrierten Prüfung. Das eSteuerkonto und die damit verbundenen eServices stehen rund um die Uhr, kostenlos und mit einer sicheren Verbindung zur Verfügung. Für die Nutzung von eKonto/eFaktoren ist eine Registrierung in der eGov Box (Zugang zu den eServices) zwingend notwendig. Den Zugang findet man auf der Homepage der Gemeinde Bürglen unter dem Banner eSteuerportal. Nach der Registrierung wird per A-Post ein Aktivierungscode für den Zugriff auf die eServices zugestellt. eBill – die Gemeinde Bürglen bietet ab sofort den Service eBill für sämtliche Rechnungen an Mit eBill erhalten Sie Ihre Rechnungen nicht mehr per Post oder E-Mail, sondern direkt im E-Banking – genau dort, wo Sie diese auch bezahlen. Mit wenigen Klicks Rechnungen prüfen und bezahlen, während Sie stets die vollständige Kontrolle behalten. Der Service wird für die Bereiche Wasser, Abwasser und Abfall, Steuern sowie sämtliche Rechnungen der Finanzverwaltung angeboten. Mieterwechsel sind meldepflichtig Gemäss § 8 des Gesetzes über das Einwohnerregister sind Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftenbesitzer gegenüber den Einwohnerdiensten verpflichtet, die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen zu melden. Dazu gehören auch Zu- und Wegzüge aus dem Haushalt. Wer in seinem Haushalt Logis gewährt, hat gegenüber den Einwohnerdiensten die gleiche Melde- und Auskunftspflichten wie Vermieterinnen und Vermieter. Ein Mieterwechsel muss die Angabe der Wohnung, den Namen des ein- und ausziehenden Mieters sowie das Datum des Mieterwechsels enthalten. Die Mitteilung kann schriftlich per Formular Mieterwechsel, welches auf dem Onlineschalter der Homepage abrufbar ist, oder per Mail an einwohnerdienste. buerglen@buerglen-tg.ch erfolgen. Einwohnerdienste, F. Lötscher So einfach funktionierts: 1. Loggen Sie sich wie gewohnt ins E-Banking Ihrer Bank ein 2. Wählen Sie in der Navigation «eBill» aus und aktivieren Sie den Service 3. Nun können Sie die Gemeinde Bürglen als Rechnungssteller auswählen. Für den Erhalt der Steuerrechnung als eBill ist eine Einverständniserklärung notwendig. Drucken Sie das Formular aus dem Registrierungsportal und senden Sie dieses auf dem Postweg unterzeichnet an das Steueramt Bürglen, Mühlestrasse 2, 8575 Bürglen. Ihre Vorteile: – Sie reduzieren Ihren administrativen Arbeitsaufwand. Kein Abtippen oder Scannen von Einzahlungsscheinen, keine Fehler, zuverlässige Zahlung. – Sie können jederzeit und überall auf Ihre Rechnung zugreifen. – Sie tragen zu einer sauberen Umwelt bei (kein Papierversand mehr). Weitere Informationen sind auch unter www.ebill.ch abrufbar. Nutzen Sie noch heute diesen Service und registrieren Sie sich!
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