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Neuer Anzeiger 5. Februar 2021

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Seite 6 NEUER ANZEIGER

Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 5. Februar 2021 Mitteilungen aus dem Gemeinderat Auftragsvergaben Ingenieurarbeiten 2021 Das Büro i+geo ag, Bürglen, wurde im Rahmen des Budgets 2021 mit nachfolgenden Planungsarbeiten beauftragt: • Sanierung Ringstrasse Bürglen (Abschnitt Weinfelderstrasse bis Kreuzackerstrasse): Strassenbau, Wasserleitung und Abwasserleitungen • Sanierung Einfangstrasse Bürglen (Abschnitt P. 689 bis Sulgerstrasse): Strassen- und Trottoirbau, Sanierung Wasserleitung • Aufbau Strassenmanagement (Digitalisierung sämtlicher Strassenzustände mit Einpflegung in das Kommunalportal) Genehmigung Bauabrechnung Sanierung Meteorleitung Neumoosstrasse Istighofen Der Rat genehmigt die Bauabrechnung Sanierung Meteorleitung in der Neumoosstrasse in Istighofen. Mit den Gesamtkosten in der Höhe von 49 745.15 Franken wurde der budgetierte Betrag mit 50 000 Franken eingehalten. Publikumsverkehr im Gemeindehaus Wir bitten Sie, vor einem Besuch im Gemeindehaus zu prüfen, ob die Notwendigkeit eines persönlichen Besuchs gegeben ist. • Unterlagen, welche zur Abgabe bestimmt sind, können uns auf dem Postweg oder über den Briefkasten beim Gemeindehaus zugestellt werden. • Die Mehrheit der Fragen kann telefonisch beantwortet werden. Wählen Sie hierzu die Direktnummern der gewünschten Abteilungen. • Ist es unumgänglich, dass ein persönlicher Besuch notwendig ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Im Frühjahr zeigte sich, dass zahlreiche Anliegen aus der Bevölkerung auf dem Postweg, per Mail oder per Telefon erledigt werden konnten. Sie helfen uns so, den Besucherstrom möglichst gering zu halten und damit Ihre Gesundheit und die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Besten Dank für das Verständnis. Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Gesundheit. Team der Gemeindeverwaltung Bürglen Voranzeige Vortragsreihe der Alterskommission Pensioniertenfeier der Jahrgänge 1956/57 zum Thema Vorsorge im Alter“ Coronabedingt wird die üblicherweise im Frühjahr stattfindende Feier auf Schwerpunkte: den Herbst Vorsorgeauftrag verschoben. und Testament. „Selbstbestimmte Vorsorge für schwierige Lebenssituationen“. Referent: Christian Griess, Pro Senectute Thurgau Bitte reservieren Sie sich für die Pensioniertenfeier Donnerstag, 06. Februar 2014 um 19.00 Uhr, den Freitag, 17. September Evangelisches 2021. Kirchgemeindehaus Bürglen Die persönliche Einladung erfolgt im Frühherbst. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Alterskommission Bürglen lädt Sie herzlich ein. Alterskommission und Gemeinderat Bürglen Nicht nur für Senioren! 26.2.1925 Kühni Sophie, Bürglen Nach öffentlicher Aufl age: • Politische Gemeinde Bürglen, Bürglen/Istighofen: Neubau Pumpleitung zum PW Auwald • G. Marcone, Istighofen, Sonnenrainstrasse 4b: Aussenkamin für Cheminéeofen Geburtstagsjubilare Der Gemeinderat gratuliert herzlich zum Geburtstag! Baubewilligungen • A. und H. Zellweger, Istighofen, Wilerstrasse 8: Fassaden-Aussenwärmedämmung, Abbruch Schopfanbau • St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, Bürglen, Stockenstrasse: Neubau Trafostation Winterimpressionen Unüblich grosse Schneemassen bescherten uns im Januar für einige Tage eine traumhafte Winterkulisse. Der Gemeinderat bedankt sich beim Werkhofteam und allen Beteiligten für ihren grossen Einsatz bei der Bewältigung der Schneemassen sowie bei der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis, dass das Team nicht überall gleichzeitig tätig sein konnte.

Freitag, 5. Februar 2021 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 Die Hundesteuerrechnungen werden im Verlauf der nächsten Woche versandt. Die Hundesteuer wird für die nötige Infrastruktur in der Gemeinde verwendet. Sie beträgt für den ersten Hund Fr. 100.–/ Jahr und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 160.–/Jahr. Falls Sie Ihren Hund weggegeben haben oder dieser verstorben ist, bitten wir Sie, dies der Hundekontrollstelle zu melden. Damit vermeiden Sie, dass Ihnen unnötigerweise eine Rechnung zugestellt wird. Gleichzeitig bitten wir die Hundehalter auch, uns zu melden, wenn sie einen anderen Hund bzw. einen neuen Hund halten. Tierhalterinnen und Tierhalter, welche einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, müssen bei AMICUS registriert werden. Sie als Hundehalterin oder Hundehalter sind verantwortlich, dass folgende Ereignisse bei AMICUS und der Hundekontrollstelle Bürglen gemeldet werden: Informieren Sie sich auch unter www.amicus. ch oder www.veterinaeramt.tg.ch. Pflichten der Tierhalter(innen) gemäss Hundegesetz: • Den Hund sicher und verantwortungsbewusst halten, so dass weder Menschen noch andere Tiere gefährdet oder belästigt werden • Hundekot korrekt beseitigen • Hundesteuer jährlich bezahlen Checkliste – vor der Anschaffung: • sicherstellen, dass der Hund einen Mikrochip trägt • obligatorische Haftpflichtversicherung Neuer Werkhofchef Der Gemeinderat hat aus mehreren Bewerbungen Nicolas Brühwiler aus Hosenruck als Nachfolger von Heinz Isler gewählt, welcher im Frühjahr 2021 in seine wohlverdiente Pension eintreten wird. Nicolas Brühwiler wird seine Arbeit im Werkhof am 6. April 2021 aufnehmen und während einer Übergangszeit von Heinz Isler in die vielfältigen Aufgaben eines Werkhofchefs eingeführt. Eine Vorstellung des neuen Werkhofchefs erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Bezug der Hundesteuern 2021 mit Deckungssumme 3 Millionen Franken • Registrierung des Hundehalters in AMICUS nach der Anschaffung: • Registrierung des Hundes in AMICUS innert 10 Tagen • Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde innert 30 Tagen • obligatorischer praktischer Hundeerziehungskurs innert einem Jahr nach Übernahme des Hundes (ab 15 Kilogramm) Übergabe, Übernahme, Ausfuhr ins Ausland oder Todesfall • selbstständige Mutation in AMICUS innert 10 Tagen • Meldung Gemeinde innert 30 Tagen Viele Hundehalterinnen und Hundehalter verhalten sich vorbildlich, beachten die Gesetzgebung und schaffen damit Toleranz bei der Bevölkerung. Die mit der Aufsicht beauftragten Personen werden gebeten, die Hunde so zu halten, dass diese niemanden in irgendeiner Art belästigen und nicht Trottoirs, öffentliche Anlagen, Gärten oder landwirtschaftliches Wiesland verunreinigen. Vielen Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften. Für das Beseitigen von Hundekot können an allen Robidog-Kästen oder auf der Gemeindeverwaltung gratis Hundesäckli bezogen werden. Bei allfälligen Fragen steht Ihnen Florine Lötscher, Hundekontrollstelle Bürglen, gerne zur Verfügung. Hundekontrollstelle Bürglen Individuelle Prämienverbilligung 2021 Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen wird gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) eine Prämienverbilligung gewährt. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Prämienverbilligung sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Zum Bezug von individueller Prämienverbilligung sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2021 den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Thurgau hatten. Der voraussichtliche Bezügerkreis wird gemäss den rechtlichen Bestimmungen aufgrund der provisorischen Steuerrechnung 2020, per Stichtag 31. Dezember 2020, ermittelt. Die voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen erhalten automatisch ein Anmeldeformular. Prämienverbilligung für das Jahr 2021 für Erwachsene Einfache Steuer zu 100% in Franken Prämienverbilligung in Franken bis 400.– 2304.– bis 600.– 1728.– bis 800.– 1152.– Für Personen, die ein steuerbares Vermögen ausweisen, wird keine Prämienverbilligung entrichtet. Prämienverbilligung für das Jahr 2021 für Kinder Einfache Steuer zu 100% in Franken Prämienverbilligung in Franken bis 1600.– 1002.– In der Schweiz nach dem KVG obligatorisch versicherte Kinder, deren Eltern ein steuerbares Vermögen ausweisen, erhalten keine Prämienverbilligung. Alle übrigen Antragsteller erhalten eine Prämienverbilligung für Kinder der Jahrgänge 2003 – 2020 gemäss der oben aufgeführten Tabelle. Bezugsberechtigt für Kinder ist die prämienzahlende Person (§ 4 Abs. 4 TG KVG). Der Versand der Antragsformulare erfolgt voraussichtlich anfangs März 2021. Das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular muss innert 30 Tagen an die Wohngemeinde eingereicht werden, in der Sie am 1. Januar 2021 wohnhaft waren. Der definitive Anspruch und die Betragshöhe der Prämienverbilligung wird mit der Auszahlungsmitteilung schriftlich mitgeteilt. Es ist dabei zu beachten, dass die Auszahlung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen seit 1. Januar 2014 gesamtschweizerisch direkt an die Krankenversicherer zugunsten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP; Grundversicherung) erfolgt. Die Monatsprämie reduziert sich somit, sobald die Krankenkasse von der Überweisung Kenntnis hat und die Anrechnung vorgenommen wurde. Die Prämienverbilligungen werden im Zeitraum vom Frühjahr bis Ende Dezember 2021 mitgeteilt. Die Prämienpauschale für Ergänzungsleistungsbezüger berechnet sich gemäss den Vorgaben des ELG. Wir bitten Sie, für das Einreichen der Antragsformulare den Briefkasten beim Gemeindehaus zu verwenden oder die Formulare per Post zu retournieren. Eine persönliche Abgabe des Antrages ist weder notwendig noch sinnvoll in der jetzigen Zeit. Besten Dank. Bei Fragen steht Ihnen Joly Kaiser für Auskünfte gerne zur Verfügung, Tel. 071 634 81 12 oder E-Mail joly.kaiser@buerglen-tg.ch. Joly Kaiser, AHV-Gemeindezweigstelle

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