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Neuer Anzeiger 4. Juni 2021

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Seite 8 NEUER ANZEIGER

Seite 8 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 4. Juni 2021 Sulgen Erlen Frauenfeld Istighofen Rätselabenteuer im Schloss Frauenfeld. Schloss Frauenfeld war einst ein Wohnhaus. Es gehörte Marie Elise Bachmann (1879–1955), die aus einer einflussreichen Familie aus Stettfurt stammte. Am Sonntag, 6. Juni, schlüpft Kulturvermittlerin Ira Werner in die Rolle der ehemaligen Schlossbesitzerin und lädt Familien zum Rätselspass ein. Verborgene Winkel, eine Geheimtür und prächtige Kunstwerke, die nur Eingeweihten ins Auge stechen: Schloss Frauenfeld bietet die perfekte Kulisse für einen erlebnisreichen Familiennachmittag. Gemeinsam mit Marie Elise Bachmann gilt es, Rätsel zu lösen und Schätze zu heben, die Maries Familie dem Thurgau vermacht hat: wertvolle Kunst, Waffen, exotische Souvenirs, persönliche Herzensdinge und Kuriositäten. Was verraten diese aussergewöhnlichen Stücke über das Leben vor 100 Jahren? Das Rätselraten bringt die Hirnwindungen auf Trab und macht durstig. Gewiss wird Marie ihren Gästen ein Gläschen ihres erfrischenden Schlosstrunks servieren. Die Rätseltour startet um 14 Uhr im Schloss Frauenfeld und eignet sich für Familien mit Kindern ab acht Jahren. Der Eintritt ist frei und es gilt eine Maskenpflicht für Personen ab zwölf Jahren. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Eine Anmeldung über die Museumswebsite www.historisches-museum.tg.ch ist erforderlich. (pd) Ira Werner empfängt Familien in der Rolle von Marie Elise Bachmann. Bild: pd Rega-Einsatz nach Unfall Jungsamariter im Einsatz Istighofen. Nach einem Sturz auf einer Aussentreppe in Istighofen musste am Mittwoch ein Mann mit der Rega ins Spital geflogen werden. Der 73-jährige Mann ging nach 14 Uhr die Aussentreppe eines Mehrfamilienhauses an der Wilerstrasse hinunter. Aus noch ungeklärten Gründen stürzte er und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Nach der Erstversorgung durch den Rettungsdienst wurde er mit der Rega ins Spital geflogen. Der genaue Unfallhergang wird durch die Kantonspolizei Thurgau abgeklärt. (kapo) Erlen. Im Rahmen von «Schweiz bewegt» in der Gemeinde Birwinken wirkten in diesem Jahr auch die Jungsamariter aus dem Samariterverein Erlen und Umgebung mit. Ihnen oblag die Aufgabe, den Besuchern die wichtigsten Erste- Hilfe-Massnahmen zu zeigen. Begrüsst wurden die Gäste von Gemeinderat Peter Brühlmann, Vorsteher des Ressorts Sport und Kultur der Gemeinde Birwinken. Anschliessend ging es darum, unter dem Motto «Kurz und bündig» mit Hilfe und Unterstützung der Jungsamariter des Samaritervereins Erlen und Umgebung einzelne wichtige Erste-Hilfe-Massnahmen zu repetieren. Bei verschiedenen Verletzungen, wie zum Beispiel bei Verstauchungen, wird nach der PECH-Regel vorgegangen. Anhand dieser einfachen Eselsbrücke kann eine häufig vorkommende Verstauchung fach gerecht behandelt werden. Das P steht für Pause, das E für Eis/kühlen, das C für Compression und das H für Hochlagern. Weiter wurden das Alarmierungsschema repetiert und die einzelnen Verletzungsarten besprochen. Nach dem theoretischen Teil des Abends ging es dann weiter mit dem praktischen Teil. Anhand von möglichst echt dargestellten Verletzungen konnten einige wichtige Verbände an verschiedenen Körperstellen angelegt werden. Die Jungsamariter demonstrierten den Gästen die Verbände vor, danach konnten sich auch diese untereinander im Verbände Anlegen betätigen. Dabei kommt es nicht unbedingt auf die Schönheit an, wichtig ist die Zweckmässigkeit. Nach sechzig Minuten war die Erste-Hilfe- Lektion abgeschlossen. Bestimmt war es für alle Teilnehmer eine Repetition, eine Auffrischung schadet aber nie. Für die Jungsamariter war es eine sehr gute Möglichkeit, das an den jeweiligen Übungen Gelernte auch mal der Öffentlichkeit zu präsentieren. Hansjörg Steffen, Samariterverein Erlen und Umgebung Stellungnahme Erweiterungsbau im Auholz wirft Fragen auf Gerne beantworten wir die Fragen, die Andrea Messmer und Gosia Opprecht in einem Leserbrief im Neuen Anzeiger vom 28. Mai zum geplanten Erweiterungsbau im Auholz gestellt haben. Bereits bei der Realisierung vor rund 25 Jahren wurde das Schulhaus Auholz für eine allfällige spätere Erweiterung konzipiert. Mit der Erweiterung im Schulhaus Auholz soll der seit Jahren provisorische Kindergarten im ehemaligen Werkraum zeitgemässe Kindergartenräume erhalten. Der Ausbau ist ohne grossen Einsatz von Landressourcen realisierbar. Aus den praktisch ungenutzten Dachterrassen entstehen zwei zusätzliche Schulzimmer. Am Schulstandort Oberdorf werden alle Stufen unterrichtet und er ist infrastrukturell in gleichwertigem Zustand wie alle unsere Schulanlagen. Die Verteilung der Schüler(innen) auf die beiden Einzugsgebiete Oberdorf und Auholz ist stark jahrgangsabhängig und unterliegt grösseren Schwankungen. Deshalb kann die Einteilung der Schülerinnen und Schüler nach Oberdorf oder Auholz nicht nach einer festen Grenze vorgenommen werden. Es stimmt, dass die Zahlen bisher im Oberdorf meist etwas höher lagen. Die Berechnungen aufgrund der zu erwartenden zukünftigen Kindergarteneintritte zeigen aber eine Tendenz zu ausgeglichenen Zahlen. Ebenso wird die Entwicklung im Wohnbau in Sulgen in den nächsten Jahren verstärkt im Unterdorf stattfinden. Bereits der Ausbau der letzten Jahre in unseren Dörfern führte zu deutlich steigenden Schülerzahlen, wofür der nötige Schulraum bereitgestellt werden muss. Wir planen deshalb einen Klassenausbau auf je zwei Parallelklassen an beiden Standorten innerhalb der nächsten drei Jahre. Gründe gegen einen Schulraumausbau im Oberdorf sind: • Der Standort Oberdorf verfügt bereits über genügend Schulraum für den geplanten Klassenausbau. • Steigende Schülerzahlen an beiden Standorten. • Die Schulwegthematik würde lediglich von den Kindern des Oberdorfs auf jene des Unterdorfs verlagert. • Übermässig hohe Kosten und wenig Spielraum aufgrund der Bauauflagen für die historische Bausubstanz im «Schulhaus Oberdorf Nord». • Erheblicher Aufwand für eine Aufstockung des «Schulhauses Oberdorf Süd» (60er-Jahre-Bau) oder einen Neubau als Ersatz. • Massiv höhere Kosten als durch den Erweiterungsbau Auholz. Seit der Umstellung auf Doppelklassen, 2014, wurden ungefähr zwei Drittel der Kinder ab der 5. Klasse im Auholz unterrichtet. Schon damals war man der Ansicht, dass der Weg ins Auholzschulhaus für einen 5.-Klässler zu Fuss oder mit dem Velo zumutbar ist. Es ist zudem möglich, dass die Kinder, ohne den Fussgängerstreifen zu benutzen (Bahnunterführung, Migros-Passerelle) den Schulweg gehen können. Bei der Klasseneinteilung werden die Kinder im Kindergarten und in der Unterstufe möglichst ins nächstgelegene Schulhaus eingeteilt. Ebenso werden berücksichtigt: Ausgeglichene Klassengrössen, gleichmässige Durchmischung von Mädchen und Knaben, Deutsch- und Fremdsprachige, Anteil Kinder mit besonderem Förderbedarf etc. Es ist uns bewusst, dass eine für alle optimale Klassenzuteilung nicht immer möglich ist. Die Behörde der VSG Region Sulgen

Freitag, 4. Juni 2021 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 9 Kradolf-Schönenberg Romanshorn In 90 Minuten keine einzige Gegenstimme Kradolf. Die Gemeindeversammlung von Kradolf-Schönenberg genehmigt die Jahresrechnung und das revidierte Feuerschutzreglement. Georg Stelzner Der coronabedingte Verzicht auf den traditionellen Apéro im Anschluss an die Gemeindeversammlung war am Mittwoch der einzige Wermutstropfen, den die 71 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger (Beteiligung: 3,16 Prozent) in der Mehrzweckhalle von Kradolf schlucken mussten. Ansonsten verlief der Abend in ungetrübter Minne: Der Gemeinderat durfte sich über die einhellige Zustimmung zu allen seinen Anträgen freuen und ein kosovarischer Gesuchsteller über seine mit grosser Mehrheit gutgeheissene Einbürgerung. Die positive Grundstimmung fand in der Ehrung mehrerer verdienstvoller Personen am Ende der Versammlung eine schöne Abrundung. Gewinn statt Verlust Gemeindepräsident Heinz Keller präsentierte die Eckdaten der Rechnung 2020. Diese stellt insofern eine erfreuliche Überraschung dar, als sie anstelle des budgetierten Verlusts von 325 000 Franken einen Gewinn in Höhe von knapp 700 000 Franken ausweist, was eine Besserstellung von einer Million Franken bedeutet. Dazu beigetragen hätten unter anderem die höheren Steuereinnahmen und die deutlich tieferen Nettokosten für die Sozialhilfe, führte Keller aus. Höher als budgetiert sei der Aufwand für die stationäre Pflegefinanzierung und die Spitex ausgefallen. Unterschiedlich fallen die Jahresrechnungen der kommunalen Werke aus: Während beim Wasser das erwartete Plus zu Buche steht, schliessen die Kanalisation und die Elektrizität im Minus Eine halbe Million Franken des Gewinns wird als Vorfinanzierung für die Strassensanierungen in Schönenberg und Buhwil verwendet werden. ab. Alle drei Werke verfügen aber noch über Eigenkapital in sechsstelliger Höhe. Verschuldung nimmt ab Die gesamten Nettoinvestitionen bezifferte der Gemeindepräsident mit 886 694 Franken; budgetiert waren rund 1,38 Engagement für die Gemeinde Das Traktandum «Ehrungen» ist an Gemeindeversammlungen von Kradolf- Schönenberg keine Ausnahme, sondern eher die Regel. Immer wieder nutzt der Gemeinderat die Gelegenheit, um Frauen und Männern für erbrachte Leistungen die Reverenz zu erweisen und ihnen mit einem Geschenk zu danken. Im Rampenlicht standen diesmal sieben Personen: Bild: mwg Millionen Franken. «Wir haben die Investitionen im Vorjahr bewusst etwas zurückgeschraubt», sagte Keller. Im steuerfinanzierten Bereich wurden Nettoinvestitionen im Wert von 326 919 Franken getätigt. Das kurz-, mittel- und langfristige Fremdkapital beläuft sich auf 4,2 Millionen Franken, womit der Wert des Jahres 2019 um 300 000 Franken unterschritten wird. Keller wies darauf hin, dass die Verschuldung – wie vom Gemeinderat angestrebt – rückläufig sei. Die Werkbetriebe ausgeklammert, sei die Pro-Kopf-Verschuldung von 224 Franken auf 17 Franken zurückgegangen. Die Gesamtschulden hätten sich von 1026 auf 899 Franken pro Einwohner reduziert, was gemäss Definition der Finanzkennzahlen als «gering» eingestuft werde. Die Gemeindeversammlung sagte zur Jahresrechnung und zur Gewinnverwendung diskussionslos und einstimmig Ja. Eine halbe Million Franken kann somit als Vorfinanzierung für Strassensanierungen in Schönenberg und Buhwil verwendet werden, der Restbetrag von 197 902 Franken wird dem Eigenkapital zugewiesen. Feuerschutzgesetz revidiert Keine Opposition erwuchs auch dem überarbeiteten Feuerschutzreglement der politischen Gemeinde. Nachdem das kantonale Feuerschutzgesetz revidiert und per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt worden war, konnte auch die Überarbeitung des kommunalen Reglements abgeschlossen werden. Es beinhaltet die nötigen Anpassungen an das neue Gesetz sowie verschiedene redaktionelle Änderungen. Guido Stutz, Verfasser des Werks «Schönenberg in Geschichte und Gegenwart»; Gabriela Stettler (nicht anwesend), zehn Jahre Strom- und Wasserableserin; Erich Stübi (nicht anwesend), erster Präsident der Findungskommission; Jürg Peter, langjähriger Präsident der Spitex AachThurLand; Hans Stark, seit zehn Jahren Mitglied des Gemeinderats; Hans Kühni und Ruedi Anderegg, 25 Jahre für die Gemeindestelle Landwirtschaft tätig. Guido Stutz gab bei dieser Gelegenheit bekannt, dass er nun auch die Geschichte Kradolfs aufarbeite und froh um historische Aufnahmen zur Illustration des Buchs wäre. Gemeindepräsident Heinz Keller stellte Joos Bernhard aus Sulgen vor, der die Nachfolge von Spitex-Präsident Jürg Peter antritt. (st) Apfelkönigin wird die Krone weitergeben Romanshorn. Ein Jahr dauert normalerweise die Amtszeit der Apfelkönigin. Da wegen Covid-19 im vergangenen Jahr zahlreiche Anlässe ausfielen und auch die Wahlveranstaltung an der WEGA nicht stattfinden konnte, entschieden sich die Verantwortlichen, die Amtszeit der amtierenden Apfelkönigin Larissa Häberli um ein weiteres Jahr zu verlängern. Doch nun neigt sich auch dieses dem Ende zu. «Die WEGA wurde zwar auch für dieses Jahr wieder abgesagt, aber wir haben uns trotzdem dazu entschieden, eine neue Königin zu wählen», erklärt Nadja Anderes, Geschäftsführerin der Thurgauer Apfelkönigin. Die Wahl wird im Herbst stattfinden, wann und wo ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch unklar. Trotzdem können sich jetzt alle Frauen, die zwischen 20 und 30 Jahre alt sind, um das Amt der Apfelkönigin bewerben. Die Jury setzt einen Führerschein voraus sowie zeitliche Flexibilität. Wer dazu noch spontan, kontaktfreudig und dem Thurgau verbunden ist, der hat schon ganz viele Pluspunkte gesammelt. Im Casting von Mitte August wählt die Jury sechs Finalistinnen aus, diese schaffen den Sprung an die Wahlveranstaltung im Herbst. Der Königin winken attraktive Preise und ein spannendes Jahr. Die Bewerbungsfrist läuft bis Ende Juli. Das Anmeldeformular und mehr Informationen finden interessierte Frauen auf www.thurgauer-apfelkönigin.ch. (pd)

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