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Neuer Anzeiger 4. Februar 2022

Seite 6 NEUER ANZEIGER

Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 4. Februar 2022 Mitteilungen aus dem Gemeinderat Einsetzung Gemeinderat Iwan Eberhart Anlässlich der ersten Sitzung im Jahr 2022 erfolgte die Ressortzuteilung bzw. die zugehörige Einsitznahme in Kommissionen von Iwan Eberhart. Er übernimmt das Ressort «Kultur und Freizeit» von dem zurückgetretenen Hans-Jürg Amrhein. Zeitgleich entschied der Rat, dass das Mandat der Mietervertretung in der Schlichtungsstelle für Mietsachen weiter durch Hans-Jürg Amrhein beibehalten wird, da sich eine Vertretung durch ein Ratsmitglied weder aus gesetzlicher Sicht noch aus strategischen Überlegungen aufdrängt. Ersatzwahl Gemeinderat, Termin 2. Wahlgang Am eidgenössischen Wahl- und Abstimmungswochenende vom 13. Februar 2022 findet ebenfalls die Ersatzwahl für den frei werdenden Sitz von Edwin Mettler in den Gemeinderat statt. Falls im 1. Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr erzielt, findet der 2. Wahlgang am 20. März 2022 statt. Vermietung Räumlichkeiten Mühle Erdgeschoss Ost Der Mieter der Arztpraxis im EG West bekundete Interesse, ebenfalls die freien Räumlichkeiten im Erdgeschoss Ost (ehemals Mösler Treuhand) anzumieten. In diesen Räumlichkeiten wird die Schaffung eines Angebotes im Bereich Komplementär- oder Alternativmedizin beabsichtigt. Der Rat hat den Konditionen und der Vermietung an die Praxis Medicus GmbH per 1. Februar 2022 zugestimmt. Genehmigung Bauabrechnungen Der Rat genehmigte die Bauabrechnungen Sanierung Säntisstrasse (Strassenbau/Wasserleitungsbau) sowie die Abrechnung der Kanalsanierung Bahnhofstrasse Bürglen. Sämtliche Abrechnungen konnten unter den genehmigten Krediten abgeschlossen werden. Die Abrechnungen werden den Stimmbürgern an der nächsten Gemeindeversammlung zur Kenntnis unterbreitet. Baubeginn Reservoir Wertbühl Nachdem im vergangenen Jahr die wichtigen Leitungsbauten wie die Thurquerung und die Leitung vom heutigen Reservoir Moos zum neuen Standort Wertbühl erfolgreich abgeschlossen werden konnten, beginnen wir nun mit dem Bau des neuen Reservoirs. Nach Durchführung des Submissionsverfahrens wurde die Landolt + Co. AG, welche ausgewiesene Erfahrung in der Erstellung von Reservoirs hat, mit den Baumeisterarbeiten beauftragt. Die Strabag AG wird die Aushubarbeiten und das Hinterfüllen ausführen. Das Bauland konnte von der Kirchgemeinde Wertbühl zwischenzeitlich erworben werden, die Überschreibung hat im Januar 2022 stattgefunden. Wie im generellen Wasserversorgungsplan festgehalten, werden die baulichen Massnahmen die Versorgungssicherheit kontinuierlich steigern und die Aufgaben der Wasserversorgung, wie die dauernde Bereitstellung und Lieferung von Trinkwasser in einwandfreier Qualität, unter genügend Druck und in ausreichender Menge ermöglichen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich am 10. Februar 2022 beginnen. Die Bauzeit beträgt zirka ein Jahr. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit diesem Bauwerk die geforderten Planungsziele des GWPs wie • Verbesserung der Druckverhältnisse • Erhöhung der Speicherkapazität als Sicherheits- und Löschreserve sowie zur Deckung von Verbrauchsspitzen • Optimierung des Löschschutzes • kontinuierliche Steigerung der Versorgungssicherheit wirtschaftlich zu erreichen. Mit dem Projekt wird auch die Steuerung und Alarmierung modernisiert und das automatische Messen, Regeln und Steuern der gesamten Anlage möglich. Das Projekt führt unsere Wasserversorgung in eine wegweisende Zukunft. Kilian Germann, Gemeindepräsident Auftragsvergabe Tempo-30-Zone Quartier Nordost Im Budget 2022 ist die Prüfung bzw. Erstellung einer Tempo-30-Zone im Quartier Nordost (Ecke Maurenstrasse West – Sulgerstrasse Nord) in Bürglen vorgesehen. Der Rat hat das Büro Widmer AG, Frauenfeld, mit der Erstellung der Gutachten beauftragt. Bürgler Agenda www.buerglen-tg.ch/Veranstaltungen Donnerstag, 10. Februar • Mittagstisch für Senioren, Bürgler Forum, 11 Uhr, Freihof Bürglen Donnerstag, 17. Februar • Besuch der Autobau-Erlebniswelt in Romanshorn, Bürgler Forum Sonntag, 20. Februar • Open Sunday, Samariterverein, 9–11 Uhr, Doppelturnhalle Neuer Werkhofmitarbeiter Der Gemeinderat hat aus mehreren Bewerbungen Martin Beutler aus Mettlen als Nachfolger von Urs Zenger gewählt. Martin Beutler wird seine Arbeit als Werkhofmitarbeiter mit Stellvertreterfunktion am 1. April 2022 aufnehmen. Eine Vorstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Geburtstagsjubilare 06.02.1937 Dietrich Margrith, Bürglen 26.02.1925 Kühni Sophie, Bürglen Der Gemeinderat gratuliert herzlich zum Geburtstag! Baubewilligungen Im vereinfachten Verfahren: • P. und P. Marthaler, Bürglen, Hohle Gasse 8: Erweiterung Sitzplatzüberdachung Ansicht Reservoirneubau Wertbühl Rotkreuz-Fahrdienst Fahrerinnen und Fahrer aus Bürglen gesucht! Der Rotkreuz-Fahrdienst sucht aktuell Fahrerinnen und Fahrer aus dem Gemeindegebiet Bürglen. Auskünfte erhalten Sie von Alex Gassner, Co-Einsatzleiter Team Weinfelden, Tel. 071 622 67 10.

Freitag, 4. Februar 2022 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 Bezug der Hundesteuern 2022 Die Hundesteuerrechnungen werden bis Mitte Februar versandt. Die Hundesteuer wird für die nötige Infrastruktur in der Gemeinde verwendet. Sie beträgt für den ersten Hund Fr. 100.–/Jahr und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 160.–/Jahr. Falls Sie Ihren Hund weggegeben haben oder dieser verstorben ist, bitten wir Sie, dies der Hundekontrollstelle zu melden. Damit vermeiden Sie, dass Ihnen unnötigerweise eine Rechnung zugestellt wird. Gleichzeitig bitten wir die Hundehalter auch, uns zu melden, wenn sie einen anderen Hund bzw. einen neuen Hund halten. Tierhalterinnen und Tierhalter, welche einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, müssen bei AMICUS registriert werden. Sie als Hundehalterin oder Hundehalter sind verantwortlich, dass folgende Ereignisse bei AMICUS und der Hundekontrollstelle Bürglen gemeldet werden: Informieren Sie sich auch unter www.amicus. ch oder www.veterinaeramt.tg.ch. Pflichten der Tierhalter(innen) gemäss Hundegesetz • Den Hund sicher und verantwortungsbewusst halten, so dass weder Menschen noch andere Tiere gefährdet oder belästigt werden • Hundekot korrekt beseitigen • Hundesteuer jährlich bezahlen Checkliste Vor der Anschaffung • Registrierung des Hundehalters bei AMICUS • Sicherstellen, dass der Hund einen Mikrochip trägt • Obligatorische Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme 3 Millionen Franken Nach der Anschaffung • Registrierung des Hundes in AMICUS innert zehn Tagen • Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde innert 30 Tagen • Obligatorische praktische Hundeerziehungskurse innert einem Jahr nach Übernahme des Hundes (ab 15 Kilogramm) Übergabe, Übernahme, Ausfuhr ins Ausland oder Todesfall • Selbstständige Mutation in AMICUS innert 10 Tagen • Meldung Gemeinde innert 30 Tagen Viele Hundehalterinnen und Hundehalter verhalten sich vorbildlich, beachten die Gesetzgebung und schaffen damit Toleranz bei der Bevölkerung. Die mit der Aufsicht beauftragten Personen werden gebeten, die Hunde so zu halten, dass diese niemanden in irgendeiner Art belästigen und nicht Trottoirs, öffentliche Anlagen, Gärten oder landwirtschaftliches Wiesland verunreinigen. Vielen Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften. Für das Beseitigen von Hundekot können an allen Robidog-Kästen oder auf der Gemeindeverwaltung gratis Hundesäckli bezogen werden. Bei allfälligen Fragen steht ihnen Florine Lötscher, Hundekontrollstelle Bürglen, Tel. 071 634 81 11 oder E-Mail florine.loetscher@buerglen-tg.ch, gerne zur Verfügung. Florine Lötscher, Hundekontrollstelle Bürglen Individuelle Prämienverbilligung 2022 Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen wird gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) eine Prämienverbilligung gewährt. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Prämienverbilligung sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Zum Bezug von individueller Prämienverbilligung sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2022 den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Thurgau hatten. Der voraussichtliche Bezügerkreis wird gemäss den rechtlichen Bestimmungen aufgrund der provisorischen Steuerrechnung 2021 per Stichtag 31. Dezember 2021 ermittelt. Die voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen erhalten automatisch ein Anmeldeformular. Prämienverbilligung für das Jahr 2022 für Erwachsene Einfache Steuer zu 100% in Franken Prämienverbilligung in Franken bis 400.– 2496.– bis 600.– 1872.– bis 800.– 1248.– Für Personen, die ein steuerbares Vermögen ausweisen, wird keine Prämienverbilligung entrichtet. Prämienverbilligung für das Jahr 2022 für Kinder Einfache Steuer zu 100% in Franken Prämienverbilligung in Franken bis 1600.– 1008.– In der Schweiz nach dem KVG obligatorisch versicherte Kinder, deren Eltern ein steuerbares Vermögen ausweisen, erhalten keine Prämienverbilligung. Alle übrigen Antragsteller erhalten eine Prämienverbilligung für Kinder der Jahrgänge 2004–2021 gemäss der oben aufgeführten Tabelle. Bezugsberechtigt für Kinder ist die prämienzahlende Person (§ 4 Abs. 4 TG KVG). Das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular muss innert 30 Tagen an die Wohngemeinde eingereicht werden, in der Sie am 1. Januar 2022 wohnhaft waren. Der definitive Anspruch und die Betragshöhe der Prämienverbilligung wird mit der Auszahlungsmitteilung schriftlich mitgeteilt. Es ist dabei zu beachten, dass die Auszahlung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen seit 1. Januar 2014 gesamtschweizerisch direkt an die Krankenversicherer zugunsten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP; Grundversicherung) erfolgt. Die Monatsprämie reduziert sich somit, sobald die Krankenkasse von der Überweisung Kenntnis hat und die Anrechnung vorgenommen wurde. Die Prämienverbilligungen werden im Zeitraum vom Frühjahr bis Ende Dezember 2022 mitgeteilt. Die Prämienpauschale für Ergänzungsleistungsbezüger berechnet sich gemäss den Vorgaben des ELG. Falls Sie kein Antragsformular 2022 erhalten haben, können Sie nach Erhalt der definitiven Steuerrechnung 2022 (innert 30 Tagen nach Rechtskraft der Schlussrechnung) im Jahr 2023 eine Neubemessung bei Ihrer Wohngemeinde beantragen. Bei Fragen steht Ihnen Joly Kaiser für Auskünfte gerne zur Verfügung, Tel. 071 634 81 12 oder E-Mail joly.kaiser@buerglen-tg.ch. Joly Kaiser, AHV-Gemeindezweigstelle

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