Sie können sich mit dem Button Abonnenten Login anmelden,
indem Sie Ihre Abonummer als Benutzername sowie als Passwort verwenden.

Aufrufe
vor 3 Jahren

Neuer Anzeiger 30. Oktober 2020

Seite 16 NEUER ANZEIGER

Seite 16 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 30. Oktober 2020

Freitag, 30. Oktober 2020 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 17 Schönenberg Frauenfeld Mehr als zwei Dutzend Einsprachen Schönenberg. Eine Interessengemeinschaft bekämpft eine neue 5-G- Mobilfunkantenne der Swisscom in Schönenberg. Georg Stelzner Rund 130 Einwohner von Kradolf und Schönenberg, zusammengeschlossen in einer Interessengemeinschaft (IG), lehnen die Antennenpläne von Swisscom kategorisch ab. Der Mobilfunkanbieter hat in der Gemeinde Kradolf-Schönenberg ein Baugesuch eingereicht mit dem Ziel, am Rand des Schwimmbad-Parkplatzes, unmittelbar neben dem Fussballplatz, eine Anlage des Standards 5 G zu errichten. Das Baugesuch lag in der Zeit vom 8. bis 30. September 2020 öffentlich auf. Ein Visier zeigt, wo die Antenne errichtet werden soll. Viele Einsprachen Im Büro von Gemeindepräsident Heinz Keller, unweit des geplanten Antennenstandorts, stapeln sich inzwischen 26 Einsprachen. Überrascht sei er nicht, sagt Keller: «Ich bin von einer solchen Reaktion ausgegangen, denn so ein Projekt beschäftigt die Menschen.» Stephan Rieder, ein Sprecher der IG, äussert sein Befremden über den «voranschreitenden Wahnsinn beim Ausbau des Mobilfunknetzes». Der Wahnsinn artikuliere sich hier in der Absicht, «in bester Lage mitten im Thurtal» eine 5-G-Antenne zu errichten. Mit Gleichgesinnten ist er entschlossen, alle Rechtsmittel auszuschöpfen, um das Projekt zu verhindern. Die IG führt mehrere Punkte auf, die ihrer Meinung nach eine Bewilligung des Baugesuchs verunmöglichen müssten. «Für den 5-G-Standard sind weder amtliche Berechnungsgrundlagen noch amtliche Vorschriften für Abnahme- und Kontrollmessungen vorhanden», gibt Daniel Balsiger, ein Mitstreiter Rieders, zu bedenken. Unter diesen Voraussetzungen erachtet es Balsiger als unzulässig, eine 5-G-Antenne zu bewilligen. Das Antennenprojekt in Schönenberg stösst auf Widerstand. «Müssen wir uns verstrahlen lassen?», fragt man sich in den Reihen der IG-Mitglieder. Stark frequentierter Ort Was die zur Diskussion stehenden Funkfrequenzen anbelangt, existierten keinerlei amtliche, die Gesundheit betreffende Untersuchungen – weder vom Bundesamt für Umwelt noch vom Bundesamt für Gesundheit, lautet ein weiterer Einwand. Gestützt auf europäische Studien, befürchten Rieder und Balsiger Bild: Andrea Stalder eine Gesundheitsgefährdung. Sie verweisen darauf, dass es im Umfeld der geplanten Mobilfunkantenne nicht nur viele Wohnhäuser gebe, sondern auch öffentliche Anlagen mit intensiver, saisonaler Nutzung (Schwimmbad, Fussballplatz). Der von Swisscom ausgewählte Standort stösst den Mitgliedern der IG noch aus einem anderen Grund sauer auf. Sie prophezeien einen erheblichen Wertverlust für Wohnliegenschaften im Einflussbereich der Mobilfunkantenne. Zudem würde der 30 Meter hohe Mast das Orts- und Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen. Rieder und Balsiger beklagen denn auch, dass keine Standort-Evaluation stattgefunden habe. Der Gemeindepräsident will die Vorbehalte der IG nicht kommentieren. «Es handelt sich um subjektive Aussagen, die ich weder bestätigen noch widerlegen kann», sagt Keller. Bei der Diskussion sei zu berücksichtigen, dass die Technologie, die ins Schussfeld der Kritik geraten ist, noch jung und eine fundierte Aussage daher schwierig sei. Den Einsprechern hält Keller zugute, «dass sie das Gespräch mit der Gemeinde gesucht haben». Weiteres Vorgehen Der Gemeinderat behandelt die Einsprachen nach einem exakt definierten Ablauf. Zunächst bestätigt er den Einsprechern, dass ihre Einsprache fristgerecht eingegangen ist. Dann wird die Bauherrschaft über den Inhalt der Einsprachen informiert und aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme wird wiederum den Einsprechern zugestellt. In einer Anhörung bekommen beide Seiten Gelegenheit, ihren Standpunkt zu vertreten. In erster Instanz entscheidet der Gemeinderat, ob das Baugesuch bewilligt wird oder nicht. Das Verfahren ist damit nicht zwingend abgeschlossen, hat die unterlegene Partei doch die Möglichkeit, an die nächste Instanz, das zuständige kantonale Departement, zu gelangen. «Ich schätze unseren Gemeinderat so ein, dass wir die Bevölkerung einbeziehen werden», sagt Gemeindepräsiden Heinz Keller. Die Coronapandemie könnte dieses Vorhaben jedoch verzögern. Einen grossen Interpretationsspielraum bei der Beurteilung des Sachverhalts sieht Keller für den Gemeinderat allerdings nicht, da sich der vorgesehene Antennenstandort in der Bauzone befindet. (st) Maus und Mäusebussard – Familienführung im Naturmuseum Frauenfeld. Was haben Pflanzensamen, Maus, Mäusebussard und Aaskäfer gemeinsam? Sie alle fressen oder werden gefressen. An der Familienführung im Naturmuseum Thurgau kommen Kinder und Erwachsene auf einem spielerischen Ausstellungsrundgang den Zusammenhängen in der Natur auf die Spur. Museumspädagoge Leander High berichtet vom Leben und Überleben der Tiere und Pflanzen und zeigt dabei auch auf, welche Rolle der Mensch in diesem grossen Gefüge hat. Die Familienführung im Naturmuseum Thurgau in Frauenfeld findet statt am Sonntag, 1. November, und richtet sich an Kinder von sechs bis neun Jahren in Begleitung Erwachsener. Der Anlass beginnt um 10.30 Uhr und dauert eineinhalb Stunden. Der Eintritt beträgt 7 Franken pro Person. Eine Anmeldung ist notwendig unter Tel. 058 345 74 00 oder E-Mail naturmuseum@tg.ch. (pd)

Neuer Anzeiger 2023

Neuer Anzeiger 2022

Neuer Anzeiger 2021

Neuer Anzeiger 2020

Neuer Anzeiger 2019

Neuer Anzeiger 2018

Neuer Anzeiger 2017

Neuer Anzeiger 2016

Neuer Anzeiger 2015

Neuer Anzeiger 2014

Neuer Anzeiger 2013