Sie können sich mit dem Button Abonnenten Login anmelden,
indem Sie Ihre Abonummer als Benutzername sowie als Passwort verwenden.

Aufrufe
vor 5 Jahren

Neuer Anzeiger 30. November 2018

  • Text
  • Sulgen
  • Dezember
  • November
  • Region
  • Erlen
  • Franken
  • Gemeinde
  • Anzeiger
  • Aachthurland
  • Kirche

Seite 4 NEUER ANZEIGER

Seite 4 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 30. November 2018 Wenn dagegen der Heilige Geist unser Leben beherrscht, wird er ganz andere Frucht in uns wachsen lassen: Liebe, Freude, Frieden, Geduld, Freundlichkeit, Güte, Treue, Sanftmut und Selbstbeherrschung. Aus dem Brief an die Galater Traurig, doch voller Dankbarkeit für die vielen Erinnerungen nehmen wir Abschied von unserer lieben Gotte, Tante und Freundin Balbina Landolt-Vieli 16. Juni 1914 bis 24. November 2018 Nach einem sehr langen und erfüllten Leben ist sie friedlich und sanft eingeschlafen. Wir sind dankbar für die schönen Stunden, die wir mit ihr verbringen durften. In stiller Trauer: Patenkinder, Nichten und Neffen mit Familien Verwandte, Freunde und Bekannte Wir verabschieden uns am Mittwoch, 5. Dezember 2018 um 10.00 Uhr auf dem Friedhof Sulgen. Besammlung in der Abdankungshalle. Anschliessend Trauergottesdienst in der katholischen Kirche St. Peter und Paul in Sulgen. Allfällige Zuwendungen nehmen wir dankbar an und spenden sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seniorenzentrums Region Sulgen. Impressum Redaktion und Verlag: Neuer Anzeiger Steinackerstrasse 8, 8583 Sulgen Tel. 071 644 91 00, Fax 071 644 91 01 www.neueranzeiger.ch Redaktion: Hannelore Bruderer, Stv. Monika Wick E-Mail redaktion@neueranzeiger.ch Abonnemente: Neuer Anzeiger Steinackerstrasse 8, 8583 Sulgen Tel. 071 644 91 00, Fax 071 644 91 90 E-Mail abo@neueranzeiger.ch Inserate und Todesanzeigen: beim Verlag, Tel. 071 644 91 03, E-Mail inserate@neueranzeiger.ch Herstellung: medienwerkstatt ag, 8583 Sulgen Tel. 071 644 91 91 Erscheinungsweise: Einmal wöchentlich, freitags Abopreise: 1 Jahr, inkl. E-Paper: Fr. 98.– ½ Jahr, inkl. E-Paper: Fr. 62.– Probeabo, inkl. E-Paper (4 Wochen): Fr. 10 .– E-Paper-Jahresabo: Fr. 76.– E-Paper-Halbjahresabo: Fr. 48.– E-Paper für Personen aus Bürglen: Fr. 20.– Inserate- und Redaktionsschluss: drei Tage vor Erscheinen um 17 Uhr Traueradresse: Beatrice und Otmar Zanettin, Wies 9a, 9042 Speicher Öffentliche Auflage Gestützt auf § 29 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 20. November 2018 öffentlich aufgelegt: Zonenplanänderung, Parzelle Nr. 2087, Istighofen, Buhwilerstrasse Flächenneutrale Teilumzonung der Dorfzone D2 innerhalb der Parzelle Nr. 2087 Auflagefrist: 30. November bis 19. Dezember 2018 Auflageort: Gemeindeverwaltung (Bauamt), Mühlestrasse 2, 8575 Bürglen Rechtsmittel: Wer durch diese Zonenplanänderung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Bürglen, Mühlestrasse 2, 8575 Bürglen, Einsprache erheben. Die Zonenplanänderung unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss § 5 Abs. 2 PBG. Bürglen, 26. November 2018 Der Gemeinderat Winterdienst und Parkordnung Auch diesen Winter werden Schneeräumungen und Glatteisbekämpfungen wieder nötig sein. Die für den Winterdienst beauftragten Personen sind bemüht, die Gemeindestrassen und Trottoirs mit den zur Verfügung stehenden Maschinen in möglichst gutem Zustand zu halten. Parkieren von Fahrzeugen Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, sind die Motorfahrzeughalter aufgefordert, die Autos so zu parkieren, dass Strassen und Trottoirs jederzeit mit dem Schneepflug geräumt werden können. Art. 20 Abs. 3 der Eidgenössischen Verordnung über die Strassenverkehrsregeln besagt: «Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie die bevorstehende Schneeräumung behindern könnten». Für allfällige Sachschäden bei der Ausführung von Winterdienstarbeiten wird seitens der Gemeinde jede Haftung abgelehnt. Schneeablagerungen Die Schneeräumung bei Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Gemäss § 39 Abs. 4 des Gesetzes über Strassen und Wege kann bei der Räumung öffentlicher Strassen, Wege und Plätze Schnee auf dem anstossenden Grundstück abgelagert werden. Es ist hingegen nicht erlaubt, Schnee auf öffentliche Strassen, Plätze und Wege zu schaufeln. Die Schneeräumequipe bedankt sich bei der Bevölkerung für die Beachtung dieser Anordnungen, welche die Sicherheit sowie eine rationelle und rasche Schneeräumung während der Wintermonate gewährleistet. Der Gemeinderat

Freitag, 30. November 2018 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 5 Leserbrief Freude über das gute Wahlergebnis Dass bei den Wahlen um das Bürgler Gemeindepräsidium niemand der drei Kandidierenden das absolute Mehr erreichte, konnte aufgrund der valablen Auswahl angenommen werden. Trotzdem hat das Wahlergebnis einigen Aufschluss über die Position der Kandidierenden bei den Stimmberechtigten der Gemeinde ergeben. Es freut mich, mit 402 Stimmen die Rangliste anzuführen. Dies war nur mit Ihrer Stimme möglich. Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Sicherlich steht uns ein spannender zweiter Wahlgang bevor, an dem ich mit vollem Elan und Optimismus teilnehme. Ich freue mich auf den nächsten Wahlgang vom 10. Februar 2019 und danke Ihnen für Ihr Vertrauen. Kilian Germann, Istighofen Auf dem Lichterweg durch Oberriedt Riedt. Anlässlich des Adventsfensters der Evangelischen Kirchgemeinde Erlen findet am Samstag, 1. Dezember, in Oberriedt eine Einstimmung in die Adventszeit statt. Auf einem zwei Kilometer langen Lichterweg rund um die Obstplantagen kann sich Gross und Klein, Jung und Alt auf einen besinnlichen Nachtspaziergang machen und sich auf Weihnachten freuen. Der Lichterweg ist von 17 bis 22 Uhr beleuchtet, der Start befindet sich an der Altbachstrasse 1, wo es auch Sternensuppe und Punsch gibt. Um 18 Uhr erzählt Doris Frei eine Geschichte für die Kinder. Am Sonntag, 23. Dezember, ist der Lichterweg nochmals beleuchtet. (pd) Sulgen Bürglen Riedt Defizit beträgt fast eine halbe Million Sulgen. An der Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Sulgen hiessen die Stimmberechtigten sämtliche Kreditanträge sowie das Budget 2019 gut. Monika Wick Die Visiere an der Weinfeldenstrasse sind verschwunden und die Bauarbeiten am neuen Produktions- und Bürogebäude der Girsberger Group sind in vollem Gange. Nun ist auch die Zufahrt zum Gelände gesichert. An der Budgetversammlung der Politischen Gemeinde Sulgen am Montagabend hiessen die 121 anwesenden Stimmberechtigten (Stimmbeteiligung 5,12 Prozent) den Kreditantrag über 268 500 Franken für die Erschlies sung des Baugebiets mittels der Palmenstrasse einstimmig und diskussionslos gut. Im Kreditantrag enthalten sind die Kosten für die Strasse samt Entwässerung (147 000 Franken), die Strassenbeleuchtung (17 000 Franken), die Aufspurung der Weinfeldenstrasse (53 000 Franken) sowie die Leitungen für Wasser (21 000 Franken) und Elektrizität (30 500 Franken). Mit einer Gegenstimme genehmigten die Stimmberechtigten einen weiteren Kredit über 461 000 Franken für die 5. Etappe des Netzausbaus des Elektrizitätswerks Sulgen. Diese Etappe umfasst die Strecke von der Messstation Auwiesenstrasse bis zur Schaltstation Milchpulverfabrik. Einstimmigkeit herrschte beim Kreditantrag über 350 000 Franken für die Erstellung einer Leerrohranlage von der Migros bis zur Messstation Weinfeldenstrasse. Reglement angenommen Das einzige Votum des Abends betraf das neue Reglement des Feuerwehrzweckverbandes Sulgen–Kradolf-Schönenberg. «Ich empfinde die Finanzkompetenz der beiden Verbandsgemeinden, die drei Prozent der Steuerkraft beträgt, zu hoch», sagte ein Mann. Trotz dieses Einwands wurde das neue Reglement mit zehn Gegenstimmen angenommen. Wahl entfällt Da sich laut Gemeindepräsident Andreas Opprecht niemand für die Ersatzwahl in die Rechnungsprüfungskommission zur Verfügung stellen wollte, obwohl intensiv nach Kandidaten gesucht worden war, entfiel der auf der Traktandenliste aufgeführte Wahlgang. Peter Graf, der nach sieben Jahren aus der Kommission scheidet, wurde mit einem Geschenk verabschiedet. In Traktandum 7 orientierte Andreas Opprecht über den aktuellen Stand der Ortsplanungsrevision, die per 1. Januar 2020 in Kraft tritt. «Eine Informationsversammlung zum geplanten Zonenplan und Baureglement findet voraussichtlich am 20. Februar 2019 statt», sagte er. Nach der Auflage des Schutzplans und des bereinigten Zonenplans sowie der Bereinigung der Einsprachen gelangt die Botschaft voraussichtlich am 24. September 2019 an die Gemeindeversammlung. Ja zum Budget Das von Gemeindepräsident Andreas Opprecht präsentierte Budget der Erfolgsrechnung 2019 weist bei einem Umsatz von 14,89 Millionen Franken ein Defizit von rund 460 000 Franken aus. Die budgetierten Nettoinvestitionen 2019 betragen rund 1,27 Millionen Franken. Die Budgets der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung wurden ebenso einstimmig und diskussionslos genehmigt wie der Steuerfuss, der unverändert 50 Prozent beträgt. (mwg) Rorate-Lichtfeier an mehreren Orten Sulgen. «Spricht Gott im Traum zu dir?» – dieser Frage gehen Gläubige in den Rorate-Lichtfeiern nach. Der Beginn ist jeweils um 6.15 Uhr, anschliessend steht ein Frühstück bereit. Die Termine sind: in der katholischen Kirche Sulgen am Dienstag, 4. Dezember; im evangelischen Kirchenzentrum Steinacker Kradolf am Mittwoch, 5. Dezember; im Mehrzwecksaal Erlen am Donnerstag, 7. Dezember; in der Kapelle Heldswil am Dienstag, 11. Dezember, und in der katholischen Kirche Bürglen am Donnerstag, 13. Dezember. Zu diesen adventlichen, halbstündigen Feiern sind alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen eingeladen. (pd) Gemeindepräsident Andreas Opprecht stellt den Stimmbürgern das Budget 2019 vor. Bild: mwg

Neuer Anzeiger 2023

Neuer Anzeiger 2022

Neuer Anzeiger 2021

Neuer Anzeiger 2020

Neuer Anzeiger 2019

Neuer Anzeiger 2018

Neuer Anzeiger 2017

Neuer Anzeiger 2016

Neuer Anzeiger 2015

Neuer Anzeiger 2014

Neuer Anzeiger 2013