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Neuer Anzeiger 28. Mai 2021

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Formular 1 Die

Formular 1 Die Steuererklärung ist mit dem Wertschriftenverzeichnis dem Gemeindesteueramt einzureichen. Die Weg lei tung erleichtert Ihnen das Aus füllen des Formulars. Dauer bei unterjähriger Steuerpflicht: Einzelperson / Ehemann / Partner(in) 1 von Tag / Monat bis Tag / Monat nächste Steuerperiode: Steuererklärung mit Steuererklärung mit a len üblichen Formularen Erklärungen zum Versand: Wegleitung, Seite 10 Seite 4 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 28. Mai 2021 Steuererklärung für natürliche Personen Staats-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer Kanton Thurgau Gde.-Nr. Reg.-Nr. Gemeindee sowie den übrigen Hilfsblättern bis Steuererklärungsformulare Versandinstruktion für die reduziertem Formularversand Einladung zur Schulgemeindeversammlung der Volksschulgemeinde (VSG) Region Sulgen unter Einhaltung des Covid-19-Schutzkonzeptes Ehefrau / Partner(in) 2 von Tag / Monat bis Tag / Monat Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2020 oder am Ende der Steuerpflicht Einzelperson / Ehemann / Partner(in) 1 Ehefrau / Partner(in) 2 Name / Vorname Name / Vorname Geburtsdatum Konfession Geburtsdatum Konfession T T M M J J J J Zivilstand E-Mail Beruf selbständig ja Beruf ja Arbeitgeber Arbeitsort Arbeitgeber Arbeitsort Telefon Geschäft Privat Telefon Geschäft Privat Minderjährige, in beruflicher Ausbildung stehende oder erwerbsunfähige Kinder, deren Unterhalt Sie bestreiten: Vorname, Name / In Ihrem Schule oder Lehrfirma / Geburtsdatum Haushalt? Ausbildungsende (wenn in Ausbildung) Geb.-datum voraussichtlich bis: T T M M J J M M J J Geb.-datum voraussichtlich bis: T T M M J J Geb.-datum voraussichtlich bis: T T M M J J Geb.-datum voraussichtlich bis: T T M M J J ja ja ja ja Erwerbsunfähige und unterstützungsbedürftige Personen (ohne Ehegatten, Partner und oben aufgeführte Kinder), die Sie mit einem jährlichen Beitrag von mindestens Fr. 12000.– (Kanton) bzw. Fr. 6500.– (Bund) unterstützen Vorname, Name In Ihrem Geburtsdatum Haushalt? Adresse Unterstützungsbetrag T T M M J J T T M M J J Steuerrückzahlungen inkl. Rückerstattung der Verrechnungssteuer das von Ihnen bezeichnete Konto. Beziehen Sie Ergänzungs - leistungen zur AHV/ IV M M J J M M J J M M J J T T M M J J J J Nur bei getrennt besteuerten Eltern auszufü len: ja Fr. ja Fr. Beziehen Sie Ergänzungs - leistungen zur AHV/ IV Leistet der andere Elternteil Unterhaltsbeiträge ja Gemeinsames Kind mit Konkubinatspartner ja Gemeinsames Sorgerecht* ja Alternierende Obhut* ja Leistet der andere Elternteil Unterhaltsbeiträge ja Gemeinsames Kind mit Konkubinatspartner ja Gemeinsames Sorgerecht* ja Alternierende Obhut* ja Leistet der andere Elternteil Unterhaltsbeiträge ja Gemeinsames Kind mit Konkubinatspartner ja Gemeinsames Sorgerecht* ja Alternierende Obhut* ja Leistet der andere Elternteil Unterhaltsbeiträge ja Gemeinsames Kind mit Konkubinatspartner ja Gemeinsames Sorgerecht* ja Alternierende Obhut* ja * Vgl. Ausführungen dazu in der Wegleitung Donnerstag, 10. Juni 2021 um 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle, Kradolf Traktanden gemäss Einladung 3.7410.1 A le Rückerstattungen der Verrechnungssteuer sowie allfälliger Steuerrückzahlungen erfolgen auf Vorgemerktes Auszahlungskonto Angaben bei Änderung des Auszahlungskontos Kontoinhaber 0016202101888 IBAN-Nr. Bank/ Post Elektronische Übermittlung Von den Steuerpflichtigen nicht auszufü len Veranlagungshinweise Status Erledigt/Datum Visum Passwort für elektronische Übermittlung der Steuerformulare und Steuerdaten (vgl. Wegleitung Seite 8) veranlagt Rechtsmittel Kap.abfindung Liq.-Gewinn Seite 1 STEUERGELDER Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind zur Versammlung herzlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht können mit beratender Stimme am Anlass teilnehmen. (Bestellung der Unterlagen unter Tel. 071 644 99 66 oder über die Homepage.) Volksschulgemeinde Region Sulgen Auholzstrasse 35, Postfach 59, 8583 Sulgen, Tel. +41 71 644 99 66 schulverwaltung@vsgsulgen.ch, www.vsgsulgen.ch Lösungswort des Kreuzworträtsels im Neuen Anzeiger vom 21. Mai 2021 BAERLAUCH SCHWEIN GEHABT ! SPIRI RETTET AUCH IM 2021 IHR SPARSCHWEIN ! VERTRAUEN SIE AUF SPIRI ! 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Freitag, 28. Mai 2021 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 5 Leserbrief CO2-Gesetz belohnt das Sparen Ein Gesetz ausgewogen, zielgerichtet und gerecht zu gestalten, ist eine Kunst. Für einmal ist das dem eidgenössischen Parlament gelungen. Als Unternehmer in der grünen Branche sind mir drei Aspekte besonders wichtig: Das CO2-Gesetz ist ein Förderprogramm. Es setzt Anreize für Innovationen und energiesparende Massnahmen. Die damit ausgelösten Investitionsbeiträge helfen Hauseigentümern bei der Finanzierung der Renovationen und reduzieren die Nebenkosten für die Mieter. Das CO2-Gesetz sorgt für eine gerechte Umlagerung und belohnt die Sparsamen. Die auf fossilen Energien erhobenen Abgaben werden grossmehrheitlich an die Bevölkerung zurück vergütet. Das CO2-Gesetz ist praxistauglich und ausgewogen. Es führt auf Bundesebene weiter, was im Kanton Thurgau mit dem Energiegesetz seit Jahren erfolgreich umgesetzt wird. Ich empfehle ein Ja zum CO2-Gesetz, weil wir damit unsere Verantwortung für uns und unsere Kinder wahrnehmen. Markus Neubauer, Erlen Gasflaschen gefährden Menschenleben Sulgen. Die Schnider AG Transporte Recycling, die einen Entsorgungshof an der Bädlistrasse betreibt, teilt mit, dass seit einiger Zeit in ihren Presscontainern immer wieder verschiedene Gasflaschen auftauchen. Die Firma bittet eindringlich darum, keine Gasflaschen im Karton und Altpapier zu entsorgen. «Gasflaschen gehören nicht in die Karton- und Altpapierentsorgung. Es geht nicht nur um grosse Schäden an unseren Anlagen. Wir gefährden mit diesen Gasflaschen Menschenleben!», schreibt die Schnider AG Transporte Recycling in einer entsprechenden Mitteilung. (pd/red.) Oetlishausen Sulgen Erlen Ein Feuerwerk an Farben und Formen Oetlishausen. Ein besonders farbenfrohes Spektakel bietet sich aktuell den Besuchern des Irisfelds in Oetlishausen. Während einige Pflanzen erst zaghaft ihre Knospen öffnen, stehen andere bereits in voller Blüte. Betrieben wird das rund dreihundert Quadratmeter grosse Irisfeld von Sharlene Sutter und Thomas Stark, die die Leidenschaft für Rosen und Bartiris teilen. Aktuell besteht die Iris-Sammlung der beiden aus 680 verschiedenen Sorten. Den Schaugarten haben Sharlene Sutter und Thomas Stark vor drei Jahren angelegt und seither stetig vergrössert. (mwg) Schöner Platz zum Verweilen und Geniessen Oetlishausen. Hohentannen gilt als wichtiges Naherholungsgebiet im Herzen des Thurgaus. Etliche Spaziergänger und Wanderer aus nah und fern benützen die zahlreichen Wanderwege, welche durch die idyllische, ruhige und ländliche Gegend führen. Auf ihren Touren können sie eine traumhafte Aussicht ins Alpsteingebiet sowie ins Thurtal geniessen. Auf der Homepage der Gemeinde Hohentannen finden Interessierte zudem die Routen von drei verschiedenen Bänkliwegen. Einer von ihnen ist seit Kurzem um eine Attraktion reicher. Mit viel Herzblut und Engagement hat Thomas Stark auf seinem Hof in Oetlishausen eine Oase geschaffen, wo Passanten zukünftig verweilen und sich mit frischem, kühlem Wasser stärken können. Das Herzstück der kleinen, neuen Parkanlage bildet ein 120 Jahre alter Brunnentrog, den Thomas Stark optimal in Szene gesetzt hat. (mwg) Leserbrief Ausbau am falschen Ort Die Schulbehörde Sulgen legt dem Stimmvolk am 10. Juni ein Gesuch für einen Baukredit von 1,75 Millionen Franken vor. Dafür soll das Schulhaus Auholz in Sulgen ausgebaut werden aufgrund der steigenden Schülerzahlen der VSG Sulgen. Doch würde man damit den richtigen Schulstandort ausbauen? Sind die Schülerzahlen im Unterdorf wirklich steigend? Oder steigt die Anzahl der Schüler eher am Standort Oberdorf? Schon heute werden rund 25 Schülerinnen und Schüler aus dem Sulger Oberdorf ins Schulhaus Auholz umgeteilt, um dort die 5. oder 6. Klasse zu besuchen. Das ist ein langer und gefährlicher Weg für 10-jährige Kinder. Die Kinder passieren das Schulhaus Oberdorf, um ins Schulhaus Auholz zu fahren. Das Schulhaus Oberdorf scheint nicht mehr ein vollwertiger Schulstandort zu sein und wird von der Behörde nun noch weiter entwertet. So gefährdet man bewusst die Sicherheit der Primarschüler durch lange und verkehrsstarke Schulwege. Da fragen wir uns: Sollte man diesen Ausbau nicht eher im Oberdorf vornehmen, wo er gebraucht wird? Sollten die Schüler und Schülerinnen nicht ihre ganze Primarschulzeit einen möglichst ungefährlichen Schulweg gehen können? Die Schülerzahlen steigen und wenn die Kinder des Oberdorfs den Unterricht wieder in «ihrem» Schulhaus besuchen könnten, dann wäre auch der Platz im Auholzschulhaus absolut ausreichend. Investieren wir das Geld doch lieber, wo es nötig ist, nämlich im Schulhaus Oberdorf. Für einen sinnvollen, sicheren Schulweg für unsere Kinder und eine Sicherstellung des Schulstandorts Oberdorf. Andrea Messmer und Gosia Opprecht, Sulgen

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