Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 27. August 2021 Veranstaltungen September Mittwoch, 1. September • 9–11 Uhr, Chrabbelgruppe/Bärlitreff, Begegnungshaus Sulgen Freitag, 3. September • Ab 17 Uhr, Dorffest Sulgen, Oberdorf Sulgen Samstag, 4. September • Ab 11 Uhr, Dorffest Sulgen, Oberdorf Sulgen Mittwoch, 8. September • 9–11 Uhr, Mütter- und Väterberatung, Begegnungshaus Sulgen • 9–11 Uhr, Chrabbelgruppe/Bärlitreff, Begegnungshaus Sulgen Mittwoch, 15. September • 19–21 Uhr, Neuzuzügerapéro, Gemeinde Sulgen Mittwoch, 22. September • 14–16 Uhr, Mütter- und Väterberatung, Begegnungshaus Sulgen • 14–16 Uhr, Chrabbelgruppe/Bärlitreff, Begegnungshaus Sulgen Bitte Leinenpflicht beachten Geschätzte Hundehalterinnen, geschätzte Hundehalter Gemäss kantonalem Gesetz sind Hunde grundsätzlich so zu halten, dass sie weder Mensch noch Tier gefährden oder belästigen. Eine generelle, gesetzliche Leinenpflicht gilt für folgende Areale: • Park-, Schul- oder Sportanlagen (inklusive Finnenbahn und Vitaparcours) • verkehrsreiche Strassen Gemäss Hundegesetz ist auch das Mitführen von Hunden in Kirchen, auf Friedhöfen sowie in Spital- oder Badeanlagen verboten. Weitere leinenpflichtige Gebiete können durch die Gemeinde bestimmt oder gekennzeichnet werden. Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, sich an die gesetzlichen Grundlagen zu halten und die Hunde in den vorgesehenen Gebieten an der Leine zu führen. Wer diese Vorschriften missachtet, kann mit einer Geldbusse bestraft werden. Besten Dank für Ihr Verständnis. Hundekontrollstelle Sulgen Mitteilungen Gemeinderat Dorffest 2021 Der Gemeinderat freut sich sehr auf das bevorstehende Dorffest. Das Dorffest lebt von den vielen Beizli und Aktivitäten unserer aktiven Dorfvereine. Seitens Gemeinde finden folgende Aktivitäten statt: • Freitag, 17.30 Uhr: Taufe Wegverbindung Schulstrasse–Gartenstrasse (beim Begegnungshaus) • Samstag, 17 Uhr: Festakt 25 Jahre Politische Gemeinde Sulgen und Verleihung Sulger Ehre Leu (beim Kirchgemeindehaus) • Samstag, 11 bis 17 Uhr: Filmvorführungen diverser alter Sulger Filme (im Singsaal) Strompreise 2022 In den letzten vier Jahren sind die Energiepreise an den Märkten wieder deutlich angestiegen. Ebenso sind die vorliegenden Netzkosten (Axpo und EKT) für das EW Sulgen um rund 0,25 Rappen pro kWh gestiegen. Der Gemeinderat hat im August die Strompreise 2022 festgelegt. Der Gemeinderat hat entschieden, die Gesamtstromkosten für 2022 dennoch unverändert zu belassen. Damit kann Pumpversuch im Hartholzauenwald «Auwald» im Herbst 2021: Synergien zwischen Grundwasseraufbereitung und Förderung der Biodiversität das EW Sulgen allen Sulger Stromkunden trotz deutlich gestiegenen Energieund Netzpreisen weiterhin einen günstigen Strompreis anbieten. Aufgrund der aktuellen Marktlage rechnet der Gemeinderat ab 2023 mit Preiserhöhungen. Auch 2022 wird das EW Sulgen den ökologischen Mehrwert von kleinen Photovoltaikanlagen mit 15 Rappen pro Kilowatt entschädigen. Alle Sulger Stromkonsumenten können für einen Mehrpreis von 5 Rappen pro kWh in Sulgen produzierten Solarstrom einkaufen. Der Standardstrommix (Stromkennzeichnung) besteht beim EW Sulgen weiterhin aus 100 Prozent erneuerbarer Energie. Die neuen Tarife sind ab sofort auf der Homepage der Gemeinde Sulgen (http:// www.sulgen.ch) publiziert. Kantonsstrassen zu den Gemeinden? Das Kantonale Tiefbauamt möchte 200 Kilometer Kantonsstrasse an die Gemeinden übertragen. Auf Sulger Gemeindegebiet plant der Kanton, die Weinmoosstrasse (ab Bahnübergang bis Gemeindegrenze zu Erlen) sowie die Kantonsstrasse vorbei am Schulhaus Grundwasseranreicherung im Auwald. Götighofen an die Gemeinde Sulgen abzutreten. Die vom Kanton angebotene Entschädigung ist aus Sicht Gemeinderat viel zu klein. Entsprechend wehrt sich die Gemeinde Sulgen beim Kanton gegen eine entsprechende Übernahme dieser beiden Strassenstücke. Neuer Waldentwicklungsplan Der Gemeinderat hat den durch den Regierungsrat genehmigten Waldentwicklungsplan zur Kenntnis genommen. Die Erholungszone im Auwald wurde besser dem Verlauf vom Vitaparcours angepasst. Ebenso wurden das alte Amriswiler Pumpwerk und die Waldhütte Heiligbrunnen als «Waldhütten» aufgenommen. Pächterwechsel Jagdgesellschaft Sulgen–Hohentannen Der Gemeinderat genehmigt die personellen Änderungen im Jagdrevier Sulgen–Hohentannen per 1. Januar 2022. Urs Bischof, Mettlen, ist ab 1. Januar 2022 nicht mehr Pächter des Jagdreviers Sulgen, sondern neu Werner Gremlich, Oberbussnang. Der Auwald ist ein ehemaliger Hartholzauenwald, welcher bis zur Thurkorrektion alle paar Jahre überschwemmt wurde. Er bot Lebensraum für seltene Arten, welche sowohl mit staunassen wie auch mit sehr trockenen Bedingungen auf den kiesigen Böden zurechtkamen. Die ausbleibenden Überschwemmungen führten dazu, dass die seltenen Arten nach und nach verdrängt wurden – beispielsweise durch die Rotbuche. Im südöstlichen Bereich des Auwaldes möchte der Kanton Thurgau zusammen mit der Waldkorporation Sulgen und der Politischen Gemeinde Sulgen einen Teil des Waldes wieder diesen wiederkehrenden Überflutungsereignissen aussetzen. Dazu soll die bestehende Grundwasseranreicherungsanlage genutzt werden. Die Idee: der Flutungsbereich für die Grundwasseranreicherung wird vergrössert, sodass auch der ehemalige Auenwald wieder überflutet wird – mit positivem Nutzen für die Biodiversität. Ob die Idee in der Praxis funktioniert, wird im Herbst 2021 mit einem Pumpversuch getestet. Dabei wird beobachtet, welche Fliesswege das Wasser nimmt und wie schnell es versickert. Ist der Versuch erfolgreich, ist eine langfristige bauliche Lösung angedacht. Damit kann der Hartholzauenwald wie vor der Thurkorrektion alle drei bis fünf Jahre überflutet werden – gleichzeitig wird dabei Grundwasser angereichert. Bei Fragen zum Projekt steht das Amt für Raumentwicklung (E-Mail tobias.schmid@tg.ch, Tel. 058 345 62 60) gerne zur Verfügung.
Freitag, 27. August 2021 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 Per August 2022 bietet die Gemeinde Sulgen eine attraktive Lehrstelle an: Lehrstelle als Fachfrau/-mann Betriebsunterhalt EFZ Nähere Informationen zu der Lehrstelle und zur Bewerbung sind auf der Gemeindehomepage unter www.sulgen.ch ersichtlich. Ohne Sozialhilfe im Pensionsalter Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat per 1. Januar 2021 die Richtlinien für die Ergänzungsleistungen angepasst. Damit im Pensionsalter keine Sozialhilfeunterstützung nötig ist, sind beim Einkommensverzicht und neu auch beim Vermögensverzehr entsprechende Regeln zu beachten. Bedürftige AHV-/IV-Rentner erhalten grundsätzlich Ergänzungsleistungen; dies insbesondere auch bei einem Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim. Bei der Anspruchsberechnung wird jedoch verschenktes Vermögen oder ein zu hoher Vermögensverbrauch rückwirkend angerechnet, auch wenn das Geld nicht mehr vorhanden ist. Neu wird von einem Vermögensverzicht beziehungsweise übermässigem Vermögensverzehr gesprochen, wenn jährlich mehr als 10 Prozent des Vermögens verbraucht wurde. Bei Vermögen bis 100 000 Franken liegt die Grenze bei 10 000 Franken pro Jahr. Auf die Anrechnung der Ausgaben wird nur verzichtet, wenn sie aus wichtigen Gründen erfolgten (zum Beispiel Ausgaben für den Lebensunterhalt, wenn das Einkommen ungenügend ist, der Werterhalt von Wohneigentum oder Auslagen für berufsorientierte Aus- und Wei terbildungen). Damit allfällig fehlende Ergänzungsleistungen nicht zur Sozialhilfeabhängigkeit führen, wird eine frühzeitige Planung empfohlen. Bevor Sozialhilfe bezahlt wird, wird die Verwandtenunterstützungspflicht geprüft. Sind die Kinder gut situiert, sind sie gesetzlich verpflichtet, die Eltern zu unterstützen. Ebenso neu ist die Rückerstattungspflicht von Ergänzungsleistungen im Todesfall respektive im Nachlass der Erben. Informieren Sie sich frühzeitig, beispielsweise bei Pro Senectute, beim Sozialversicherungszentrum (SVZ), bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Gemeinde, bei Ihrer Bank usw. • Zingg Remo, Dorfstrasse 33, 8583 Donzhausen: Neubau Folientunnel, Dorfstrasse 31/33, 8583 Donzhausen • Bächi-Kunz Annamarie, Schulstrasse 8, 8583 Donzhausen: Umnutzung Scheune zu Wohnung, Schulstrasse 8, 8583 Donzhausen Baubewilligungen August • Caparrelli Moritz und Myriam, Grabenhaldenstrasse 14a, 8583 Sulgen: Einbau aussenaufgestellte Luft-Wasser- Wärmepumpe, Grabenhaldenstrasse 14a, Sulgen • Rusch Urs, Kirchstrasse 18, 8583 Sulgen: Umnutzung Wagenschopf in Pferdestall, Brunngasse 5.3, Sulgen Altpapier- und Kartonsammlung in Donzhausen, Götighofen, Heldswil, Hessenreuti und Sulgen Samstag, 11. September 2021, ab 9 Uhr • Bündel bitte erst am Samstagmorgen an die Strasse stellen. Wir bitten Sie, Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte und Prospekte gebündelt, geschnetzelte Akten in separaten Säcken bereitzustellen. Kontaktperson: Anja Signer, Tel. 076 375 87 88. Erreichbar bis spätestens Samstag, 14 Uhr. Musikgesellschaft Sulgen Neophyten-Tauschaktion der Gemeinden Sulgen und Kradolf-Schönenberg Die aktive Bekämpfung von gebietsfremden Pflanzen ist anstrengend und zeitintensiv. Die Neophyten sind ein Problem, weil sie • sich unkontrolliert ausbreiten, • die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden können, • einheimische Pflanzen und Tiere verdrängen, • Bauten schädigen können, • Böschungen destabilisieren können, • naturnahe Lebensräume beeinträchtigen, • Ertragsausfälle in der Land- und Forstwirtschaft verursachen können, • schwierig zu bekämpfen sind. Jetzt brauchen wir Ihre Mithilfe! Gehen Sie aufmerksam durch Ihren Garten und achten Sie auf Neophyten. Sollten Sie eine oder mehrere Pflanzen entdecken, so entwurzeln Sie die Pflanze und sammeln diese in einem Kehrichtsack. Diesen entsorgen Sie im dafür bereitgestellten Container beim gemeinsamen Werkhof Sulgen–Kradolf-Schönenberg. Bitte übermitteln Sie anschliessend via E-Mail (info@sulgen.ch) Ihre Kontaktdaten mit dem Stichwort «Neophyten- Tausch». Am Samstag, 30. Oktober 2021 wird unter der Führung der Umwelt- und Nachhaltigkeitskommission Kradolf- Schönenberg in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Sulgen eine Tauschbörse geöffnet sein. Kommen Sie vorbei und holen Sie sich als Tausch/Ersatz für ihre abgegebenen Neophyten einen einheimischen Strauch oder eine einheimische Wildstaude kostenlos ab. Martin Götsch, Umweltingenieur, wird kompetent über Neophyten und das Setzen der Ersatzpflanzen informieren und beraten. Unter allen Teilnehmern findet ein Wettbewerb mit gewohnt attraktiven Preisen statt. Mitmachen lohnt sich also doppelt! Darum E-Mail nicht vergessen! Sollten Sie grössere Vorkommen entdecken oder bei der Identifizierung Schwierigkeiten haben, steht Ihnen Werkhofleiter Tobias Stübi gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme. Im Namen der Umwelt- und Nachhaltigkeitskommission Kradolf-Schönenberg und der Gemeinde Sulgen www.sulgen.ch Dominik Bosshart Gemeinderat Kradolf-Schönenberg Markus Lauchenauer Gemeinderat Sulgen
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