Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 24. März 2023 Frauenfeld Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend Fahrbahnerneuerung 2024 Sulgen Gesuchsstellerin: Schweizerische Bundesbahnen SBB Gegenstand: Im Wesentlichen ist die Erneuerung des Oberbaus der betroffenen Weichen mit den zugehörigen Anschlussgleisen in den Perimetern Km 65.8–66.7 (Linie 840) und Km 0.1–0.4 (Linie 852) vorgesehen. Teilweise wird auch der Unterbau erneuert und eine neue Fahrbahnentwässerung erstellt. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsicht nahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Yoga und Nacktbaden Frauenfeld. Um 1900 machen sich die Schattenseiten des industriellen Fortschritts bemerkbar: Wohnungsnot, mangelnde Hygiene, ungesunde Ernährung und tödliche Krankheiten gehören zu den drängendsten Problemen. Abhilfe sollen radikale Veränderungen schaffen, wie Historikerin und Autorin Iris Blum am Museumshäppli vom Donnerstag, 30. März, illustriert. «Ja, wir werden immer elender», seufzt der deutsche Mediziner und Naturarzt Heinrich Lahmann (1860–1905). Er sowie viele weitere Lebensreformerinnen und -reformer sehen die Zivilisation durch die Folgen der Industrialisierung und Modernisierung bedroht. Sie alle sind überzeugt, dass nur ein Zurück zur Natur und ein neues Körperbewusstsein die Gesellschaft retten kann. In der Ostschweiz fällt die neue Lebensreformbewegung auf fruchtbaren Boden. Naturheilkundler, Vegetarierinnen, Reformpädagogen und Tänzerinnen suchen Heil und Heilung mittels Licht, Luft, Sonne, Diät und Bewegung. Kuranstalten werben für neue Therapien, Naturheilvereine propagieren Luft- und Sonnenbäder. Vegetarische Gaststätten servieren fleischlose Menüs und alkoholfreie Getränke. Reformkleider werden entworfen, Frauen bilden sich zu Gymnastiklehrerinnen aus und Männer gründen Landerziehungsheime. Am Kurvortrag über Mittag zeichnet Iris Blum die bunte Vielfalt dieser neuen Lebensströmung nach, die sie in ihrem Buch «Monte Verità am Säntis» analysiert und die bis ins 21. Jahrhundert nachwirkt. Die Veranstaltung des Historischen Museums Thurgau findet um 12.30 Uhr im Schloss Frauenfeld statt. Die Anmeldung erfolgt über www.historischesmuseum.tg.ch. (pd) Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 24. März 2023 bis 10. Mai 2023 während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Kradolfstrasse 15, 8583 Sulgen, eingesehen werden. Aussteckung: Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert (z.B. Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb etc.). Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben. Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 700) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7–10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG). Nacktbaden oder nicht? Das war hier die Frage. Landerziehungsheim Glarisegg, 1903. Bild: Reproduktion, Staatsarchiv St. Gallen Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I / II, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG). Bern, 24. März 2023 Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern Urnengang vom 18. Juni Frauenfeld. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat an seiner letzten Sitzung den Anordnungsbeschluss für den Urnengang vom 18. Juni 2023 gefasst. Zur Abstimmung kommen voraussichtlich drei nationale Vorlagen: der Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen), das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) sowie die Änderung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz). Die Änderung des Covid-19-Gesetzes kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Zudem entscheiden die Stimmberechtigten auf kantonaler Ebene über die Änderung des Gesetzes über die Energienutzung und über das Kreditbegehren über 127,2 Millionen Franken betreffend die Verwendung des Agios aus der Ausgabe von Partizipationsscheinen der Thurgauer Kantonalbank (TKB). (pd)
Freitag, 24. März 2023 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 Sulgen Weinfelden «Engineering für unsere Werkbank» Sulgen. Lösungen für die industrielle Antriebstechnik, vermehrt aber auch für die Life-Science-Sparte entwickelt die Girsberger Gruppe. Davon konnten sich gut 30 Mitglieder der Sektion Thurgau von Swiss Engineering bei einer Betriebsbesichtigung überzeugen. Martin Sinzig Vor gut drei Jahren hatte das eigentümergeführte Unternehmen seine Aktivitäten in einem repräsentativen Neubau in Sulgen zusammengefasst. In den beiden Geschäftsbereichen, die als Girmatic AG und als Girtec AG auf dem Markt auftreten, werden heute 50 Personen beschäftigt. Grosser Erfahrungsschatz Gunnar Wanke, Leiter Engineering Girtec AG, zeigt eine im 3D-Druck gefertigte Gehäusekomponente. «Passion und Innovation sind unser täglicher Job, Qualität und Vertrauen die Folge», betonte Inhaber und Geschäftsführer Christoph Girsberger. 2006 gegründet, sei das Unternehmen vor allem zu einem Systemintegrator geworden. 80 Prozent der Aktivitäten entfallen auf die Entwicklung und Produktion, 20 Prozent auf den Handel. Die Girmatic AG könne auf einem Erfahrungsschatz von Bild: Martin Sinzig 70 Jahren aufbauen, und es ist laut Girsberger in den vergangenen 20 Jahren gelungen, den Geschäftsbereich der industriellen Antriebstechnik gezielt zu erweitern, so in den Bereichen Mobilhydraulik und im elektrischen Steuerungsbau. Mit Komponenten und Systemen werde inzwischen eine Vielzahl von Kunden beliefert. Das Spektrum reicht von Landmaschinen bis zur Raumfahrt. Fokus auf Entwicklung Viel Aufbauarbeit geleistet hat auch die Girtec AG, dies vor allem mit der Entwicklung von Lösungen für den Life- Sciences-Bereich. Kompakte Regelsysteme für mobile Lungenfunktionsgeräte, Ventilblöcke, aber auch verschiedene Komponenten sowie ganze Geräte finden Anwendung in der Medizinal-, Labor- und Analysetechnik. «Wir betreiben Engineering für unsere eigene Werkbank», illustrierte Gunnar Wanke, Leiter Engineering der Girtec AG. Dabei gelangen neue Techniken wie additive Fertigungsverfahren zum Einsatz. Gehäuse für Prototypen entstehen so im 3D-Drucker. Dieses Verfahren wird auch bei Joystick-Prototypen angewandt. Ziel sei immer das kundenspezifische Engineering, bekräftigte Gareth Phillips, Leiter Engineering der Girmatic AG. Schäden an Gebäuden als Folge des Klimawandels Weinfelden. Immer heftigere Naturereignisse setzen einst günstig gebauten Gebäuden heute massiv zu. Sebastian Hofer von der Gebäudeversicherung Thurgau geht davon aus, dass im Thurgau die Naturgefahren in naher Zukunft noch intensiver werden. Christof Lampart Was kann man tun, um sein Haus vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen? Mit der Frage setzte sich die Vortragsreihe Klima + Bauen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins Sektion Thurgau (SIA Thurgau) auseinander, die in Weinfelden abgehalten und von Marco Baumann und Roland Hollenstein moderiert wurde. Der SIA Thurgau machte sich deshalb über das Bauen von heute für die gar nicht so ferne Zukunft Gedanken. Denn Häuser werden zwar nicht für die Ewigkeit, wohl aber für einen Zeitraum von 60 bis 100 Jahren gebaut. Umso wichtiger sei es, dass die Planenden von heute die Gebäude klimawandeltauglich machen würden, so Baumann. Denn wenn in 60 Jahren die heutige Durchschnittstemperatur um drei bis vier Grad übertroffen sein sollte, müssten Gebäude anderen Gefährdungen durchs Wetter standhalten können. Zunahme Extremereignisse Thomas Egli, Marco Baumann und Sebastian Hofer (v.l.) diskutierten darüber, wie man Gebäude besser gegen Naturgefahren schützen kann. Dies erklärte auch Sebastian Hofer von der Gebäudeversicherung Thurgau, der über den Gebäudeschutz gegen Naturgefahren sprach. Hofer betonte die Wichtigkeit eines Objektschutznachweises, denn immer wieder erlebe er es, dass Gebäude, die vor der Einführung des Objektschutznachweises – also vor der Jahrtausendwende – in leichten Senken erstellt wurden, heute unter den immer heftiger ausfallenden Klimawandelfolgen zu leiden hätten. Und das nicht, weil Bäche, Flüsse oder gar Seen ihre Umgebung fluteten. Es reiche oft, dass sich, nach heftigem Regen, das Wasser rasch an tiefer gelegenen Orten sammle. Da könne innert weniger Minuten – wie bereits im Thurgau geschehen – das Wasser im Haus 1,60 Meter hoch stehen, was nicht nur gravierende Schäden mit sich bringe, sondern auch Menschenleben gefährde. «Die Klimaveränderung beeinflusst die Naturgefahren. Es ist davon auszugehen, dass die gravitativen Naturgefahren, mit Ausnahme von Lawinen, zukünftig mit grösserer Intensität und statistisch gesehen auch häufiger auftreten werden», so Hofer. Was die zukünftige Entwicklung bei Wind und Hagel anbelange, sei man sich hingegen noch nicht ganz einig. Das Undenkbare denken Bild: art Thomas Egli von der Egli Engineering AG aus St. Gallen sprach über die Notfall- und Risikoplanung, wobei er klar machte, dass dabei der Personen- vor dem Gebäudeschutz Vorrang geniessen müsse. Wer heute Gebäude plane oder baue, müsse sich vermehrt daran gewöhnen, das Undenkbare zu denken, forderte er. Dazu gehöre, dass man sich als Architekt und Bauherr vorausschauend über die Sinnhaftigkeit von Investitionen Gedanken mache. «Wenn ich jetzt Geld für eine Schutzmassnahme ausgebe, dann sollte ich mir schon überlegen, ob diese überhaupt noch wirkt, wenn der Klimawandel da ist», erklärte Egli. Wer dies beachte, der stehe auch nach einem heftigen Naturereignis auf der sicheren Seite, so Egli.
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