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Neuer Anzeiger 23 Mai 2014

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IE und IHN ausgenommen Standardartikel eshalb ein elches wir den Kaufinenten anbieten können. Tel. 071 626 51 51, www.fleischmann.ch Profitieren Sie! Wir benötigen Platz! % Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 23. Mai 2014 Montag geschlossen % Bauherr: BAUANZEIGE Politische Gemeinde Sulgen, Kradolfstrasse 15, 8583 Sulgen Grundstück: Parzelle Nr. 120, Schulstrasse 7, Sulgen Objekt: Begegnungshaus; Projektänderung Belichtung Untergeschoss Die Rechnungsgemeindeversammlung findet am Montag, 26. Mai 2014, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Bürglen statt. Traktanden gemäss persönlicher Einladung. Der Gemeinderat freut sich, eine Vielzahl Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu begrüssen. Der Gemeinderat Wer kein Halbtaxabonnement besitzt, fährt mit der Tageskarte Gemeinde zum Beispiel rund Fr. 105.– billiger nach Lugano und zurück. Online-Reservation unter: www.buerglen-tg.ch Bauherr: Hochdorf Nutritec AG, Industriestrasse 26, 8583 Sulgen Grundstück: Gemeinden Birwinken, Bürglen, Erlen und Sulgen Öffentliche Auflage Waldfeststellungsplan Festlegung statischer Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. a und 13 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0). Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau legt zeitgleich mit der öffentlichen Auflage der amtlichen Vermessung die Waldfeststellungspläne «Birwinken», «Bürglen», «Erlen» und «Sulgen» öffentlich auf. 40 Jahre Firmentreue bei der Kernen AG Buhwil D g M Au Fam Rese www Parzelle Nr. 1, Industriestrasse 26, Sulgen Objekt: Gemäss § 11 des kantonalen Waldgesetzes kann der Waldfeststellungsplan während der Auflagefrist beim Nachführungsgeometer eingesehen werden. Ersatz des Verdunstungskondensators Bauherr: Elektro Etter AG, Arbonerstrasse 46, 9315 Neukirch-Egnach Grundstück: Parzelle Nr. 672, Bahnhofstrasse 9, Sulgen Objekt: Neubau Autounterstand Gemeinden Birwinken, Bürglen, Erlen und Sulgen Öffentliche Auflage Amtliche Vermessung, «Periodische Nachführung» In den obgenannten Gemeinden wurden jene Kulturgrenzen nachgeführt, für welche sich kein Meldewesen einrichten lässt. Einige Flurnamen (vor allem in den Siedlungsgebieten) wurden gemäss Anweisungen der Gemeinden korrigiert. Bauherr: Rolf Hoffmann, Kirchstrasse 85, 8583 Sulgen Grundstück: Parzelle Nr. 873, Kirchstrasse, Sulgen Objekt: Projektänderung; Dreifamilienhaus mit Carport Unter dem Titel «Neue Koordinaten für die Schweiz» wurde das über 110-jährige Koordinatennetz durch ein präziseres ersetzt. Dadurch werden auch die Flächenangaben präziser. Es ist gegenüber den bisher ausgewiesenen Flächen mit geringfügigen Differenzen an den Liegenschaftenflächen zu rechnen. Mit dieser Transformation haben die Liegenschaften keine materielle Änderung erfahren. Die Flächenangaben sind rein informativer Natur. Auflagefrist: 2. Juni bis 1. Juli 2014 Auflageort: Firma i+geo ag, Stockenstrasse 7, 8575 Bürglen TG Die neuen Pläne für das Grundbuch können während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Am 12. Juni 2014 und bei Bedarf am 30. Juni 2014 stehen zudem Vertreter des Landwirtschaftsamtes, des Forstamtes und des Amtes für Geoinformation von 16.00 bis 19.00 Uhr für Auskünfte im Geometerbüro zu Ihrer Verfügung. Es wird um telefonische Voranmeldung (Terminreservation) gebeten, 071 633 20 88. Bauherr: Rutz Immobilien AG, Hofstetstrasse 14, 9300 Wittenbach Grundstück: Auflagefrist: 2. Juni bis 1. Juli 2014 Auflageort: Firma i+geo ag, Stockenstrasse 7, 8575 Bürglen TG Allfällige Einsprachen gegen die Festlegung statischer Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen (Waldfeststellungsverfahren) sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld, einzureichen. Frauenfeld, 7. Mai 2014 Guido Sager Am 5. Januar 2014 feierte Guido Sager aus Neukirch an der Thur sein 40-Jahre-Jubiläum bei der Firma Kernen AG. Guido Sager trat 1974 in unseren Betrieb ein und wurde als Schweisser angelernt und weitergebildet. Er ist vor allem in der Schlosserei und in der Blechbearbeitung tätig. Das Schweissen, das Einlagern von Blechen sowie das Ausführen der Transporte zu unseren Lieferanten und Kunden gehören unter anderem zu seinem Aufgabengebiet. Guido Sager war massgeblich am Aufbau unserer Firma beteiligt. Departement Bau und Umwelt Jakob Stark, Regierungsrat Ihr Online-Inserat auf www.neueranzeiger.ch bereits ab 180.– Fr.* BAUGES Bauherr: Hut Hans-Jö Haldenhofstr Grundstück: Parzelle Nr. 33 Haldenhofstras Bauvorhaben: Einbau Holzofen (Assek.Nr. 1 / 143) Ihr Insera Informiere Weitere In 071 447 8 * Inkl. MwSt vorbehalten. ** Gemäss W Bauherr: Roth Marco und Yu Mettlenstrasse 12a, Grundeigentümer: Altwegg Hermann, Maurenstrasse 6, 857 Grundstück: Parzelle Nr. 1036, Bürg Leonhardstrasse Ihr Online Weitere In 071 447 8 * Inkl. MwSt Preisänderu Parzellen Nrn. 23, 18, Winkelstrasse, Sulgen Objekt: Neubau Mehrfamilienhaus mit Photovoltaikanlagen Als zusätzliche Dienstleistung wird während der Auflagedauer die Internetseite http://geo.tg.ch/Planauflagen freigeschaltet, worauf die Kulturgrenzen der amtlichen Vermessung mit der Orthofoto verglichen und die neuen Flächen abgefragt werden können. Allfällige Einsprachen gegen Angaben in den Plänen für das Grundbuch und den Güterzettel sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an das Amt für Geoinformation, Verwaltungsgebäude, 8510 Frauenfeld, zu richten. Einsprachen, die den Wald betreffen, sind innerhalb der Auflagefrist ans Departement für Bau und Umwelt, Verwaltungsgebäude, 8510 Frauenfeld, zu richten. Falls aufgund von Einsprachen Korrekturen des Waldrandes erfolgen, werden diese auch in der amtlichen Vermessung berücksichtigt. Öffentliche Planauflage: vom 10. Januar bis 30. Januar 2014 im Gemeindehaus Sulgen. Während der Auflagefrist können Einsprachen schriftlich und begründet an Die Geschäftsleitung und die gesamte Belegschaft der Firma Kernen AG gratulieren dem Jubilaren recht herzlich und danken ihm für seine langjährige und wertvolle Mitarbeit, für seinen unermüdlichen Einsatz sowie für seine Verbundenheit zur Kernen AG. Wir wünschen ihm für die Zukunft weiterhin alles Gute, beste Gesundheit Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus Weitere Informationen und Preise finden Sie unter www.neueranzeiger.ch oder rufen Sie uns unter 071 644 91 03 an. Bauherr: Schenk Ernst, Tobelackerweg 3, 8584 Opf Grundeigentümer: Schenk Ernst und Frieda, Tobelackerweg 3, 8584 Opfer Grundstück: Parzelle Nr. 3005, Opfershofen Tobelackerweg die Baubehörde der Gemeinde Sulgen und weiterhin viel Freude an seiner Bauvorhaben: Abbruch Geflügelstall mit Terrain eingereicht werden. Sulgen, 10. Januar 2014 Baubehörde Sulgen Frauenfeld, 7. Mai 2014 Tätigkeit. Der Kantonsgeometer C. Dettwiler * Inkl. MwSt., Preis gemäss Tarifdokumentation 2013,Format «Maxiboard». Preisänderung vorbehalten. Kernen AG, Buhwil anpassung Rolf und Auflagefrist: 10. bis 30. Janua Wäh

Freitag, 23. Mai 2014 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 Erlen Kradolf Bürglen Landi saniert ihre Tankstelle in Erlen Erlen. Die Genossenschafter der Landi Aachtal in Oberaach wollen mehr als eine halbe Million Franken investieren, dabei aber am Standort der Agrola-Tankstelle in Erlen festhalten. Damit ist ein Neubauprojekt mit Shop vom Tisch. Rita Kohn Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter der Landi Aachtal sind sich einig: Die bisherige Tankstelle in Erlen ist sanierungsbedürftig. Der Gesamtzustand des Areals lässt zu wünschen übrig, und die Kapazität des 60 000-Liter-Tanks mit drei Kammern ist zu klein. Dazu kommt, dass der Tank nur einwandig ist, was den heutigen Gesetzesbestimmungen nicht mehr genügt. Ausserdem fehlt das Gasrückführsystem, das ab 2016 gemäss Luftreinhalteverordnung Voraussetzung ist. Mehrere Varianten geprüft «Wir haben die Situation durch einen Tankstellenexperten analysieren lassen», sagt Geschäftsführer Urs Huber. Drei Varianten standen zur Wahl: die Sanierung des bestehenden Tanks mit einer Innenhülle und der Ersatz der Tanksäulen durch neue Multiproduktesäulen. Oder der Einbau eines neuen, 120 000 Liter fassenden Tanks mit fünf Kammern, verbunden mit dem Ersatz der Tanksäule. Als dritte Variante hätte ein Neubau mit Shop an der Hauptstrasse in Erlen realisiert werden können. Schnell hat sich herauskristallisiert, dass die mittlere Variante jene ist, die für die Die Tankstelle der Landi Aachtal in Erlen wird modernisiert. Landi am meisten Sinn macht. Für Urs Huber ist klar, dass damit nicht nur den gesetzlichen Anforderungen Genüge getan ist, sondern sich die Tankstelle auch in den nächsten Jahren bewähren wird. Vom Tisch ist hingegen ein Neubauprojekt an der Hauptstrasse. Ideale Lage «Die Lage an der Bahnhofstrasse in Erlen ist ideal», sagt Urs Huber. Kaum eine andere Tankstelle könne so problemlos von grossen Lastwagen angefahren werden wie diejenige in Erlen. Zudem sei das Land an der Hauptstrasse teuer, und ein Landkauf müsste zuerst umgesetzt werden. Ein Kostenvergleich zeigt: Die Mehrkosten der Kapazitätssteigerung gegenüber der reinen Tanksanierung machen gerade mal 112 500 Franken aus. Diese seien innerhalb weniger Jahre durch einen Mehrumsatz amortisiert. Das gesamte Projekt wird rund 590 000 Franken kosten. Die Genossenschafter entschieden einstimmig, den Kredit zu genehmigen. Investition in Volg-Laden hat sich gelohnt An der Genossenschaftsversammlung in Oberaach sagte Geschäftsführer Urs Huber, dass es den Landi-Betrieben trotz teilweise schwierigem Umfeld gut gehe. Besonders erfreulich sei dabei das Umsatzplus von über 13 Prozent beim Volgladen Aachbrüggli in Erlen. Bild: hab Hier zeige sich, dass sich die Investitionen in die Laden-Infrastruktur gelohnt hätten. Der Laden war einst ein Sorgenkind der Landi Aachtal. Nun sei man da auf gutem Wege und könne zuversichtlich in die Zukunft blicken. (rk) Gross und Klein zieht es in die Natur hinaus Kradolf. Am kommenden Sonntag, 25. Mai, organisiert der Elternverein Aach- ThurLand den Anlass «Naturkunst – Fantastische Kunstwerke in und mit der Natur». Die Kindergartenlehrerin Livia Fluri zeigt den Teilnehmenden, wie aus natürlichen Materialien wie Steinen, Sand, Laub und Ästen interessante Bilder und Konstrukte, aber auch fantastische Tiere und vieles mehr entstehen. Interessierte finden sich um 13.30 Uhr beim Restaurant Sonne, Au, in Kradolf ein. Der Anlass dauert bis zirka 17 Uhr, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Veranstalter bittet die Teilnehmenden, dem Wetter angepasste Kleider zu tragen und eventuell einen Zeckenschutzspray mitzubringen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zu Grillieren, das Grillgut nimmt jeder selber mit. (pd) Feldschiessen auf der Anlage Aeuli in Bürglen Bürglen. Die Vereine SG Bürglen, SG Weinfelden und SG Mauren-Berg führen abwechslungsweise das Feldschiessen durch. In diesem Jahr findet das Feldschiessen in der Schiessanlage Aeuli in Bürglen statt. Die Schiesszeiten sind: Freitag, 23. Mai, 17 bis 19.30 Uhr; Freitag, 30. Mai, 17 bis 19 Uhr; Samstag, 31. Mai, 14 bis 17 Uhr; Sonntag, 1. Juni, 9 bis 11.30 Uhr. Das Feldschiessen ist für jeden Teilnehmer kostenlos, Sportgeräte Stgw 57 und Stgw 90 sind auf dem Schiessplatz vorhanden. Von allen Nichtmitgliedern, die für die Sektion Bürglen schiessen, erhält jeder 5. in der Rangliste ein Glas Honig. Die SG Bürglen freut sich darauf, möglichst viele Teilnehmenden gut zu betreuen. (pd) Ratgeber Wenn Sehbehinderung mit Demenz verwechselt wird Zunehmend mehr Menschen sehen im Alter immer schlechter – das hat Folgen im Alltag. Doch oft werden diese Folgen mit dem Beginn einer Demenz verwechselt. Die neue Studie des Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen SZB zeigt die Folgen dieser Verwechslungen eindeutig. Schon wieder findet die ältere Dame ihren Schlüssel nicht. Auf dem Weg zum Arzt ist sie kürzlich verwirrt stehen geblieben: Wohin jetzt? Und sie hat ihre Nachbarin erst begrüsst, als sie schon vorbei war. Vergesslichkeit? Eine beginnende Demenz? Oder schlicht eine schlechtere Sehfähigkeit? «Wir hatten schon lange die Vermutung, dass es bei Sehbehinderung und Demenzerkrankung im Alter zu Verwechslungen kommt», so Stefan Spring, Forschungsbeauftragter des Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen (SZB). Tatsächlich gehören Schwierigkeiten, sich an einem fremden Ort zu orientieren, Gegenstände zu finden und Personen zu erkennen sowohl zu den Folgen einer beginnenden Demenzerkrankung wie auch zu jenen einer Sehbehinderung. Wenn aber die Diagnose vorschnell «Demenz» lautet, so entsteht die Gefahr gravierender Behandlungsfehler. Konkrete Folge dieser Verwechslung ist eine Falsch- oder Unterversorgung der betroffenen Personen. Da man ihre Verwirrung und Orientierungslosigkeit für eine Demenz hält – «gegen die man eh nichts unternehmen kann» –, werden ihnen angepasste Hilfsmittel und eine auf Sehbehinderung angepasste Umgangsform vorenthalten. Dies zeigt die neueste Untersuchung des SZB eindeutig. Im Auftrag des SZB raten befragte Expertinnen und Experten wie Augenärztinnen, Geriater, Hausärzte, Optikerinnen und Berater für Sehbehinderung dringend, sorgfältige Abklärungen vorzunehmen und keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Ärztinnen und Ärzte sind sich zwar bewusst, dass ähnliche Symptome zu derartigen Problemen führen können und neigen dazu, ihre Fachdisziplin im Vordergrund zu sehen. So untersuchen Augenärzte oft nur die Sehleistung und Geriater die Hirnleistungen ihrer Patienten. Sehprobleme, die auch mit Brillen nicht mehr korrigiert werden können, sind eine Behinderung. Diese tritt bei jeder zehnten Person zwischen 60 und 80 auf, in späteren Jahren sogar bei jeder fünften Person. «Für betroffene Menschen ist es weitaus schwerwiegender, wenn sie mit dem Verdacht auf Demenz konfrontiert werden», betont Stefan Spring. Gegen ihre Sehbehinderung lässt sich im Bereich der Rehabilitation viel erreichen. Bleibt sie aber unerkannt, kann nichts unternommen werden. (pd)

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