Seite 2 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 23. April 2021 Kirchenzettel Bestattung EVANG. KIRCHGEMEINDE SULGEN-KRADOLF www.evang-sulgen.ch KRADOLF Sonntag, 25. April 09.15 Gottesdienst; Leitung: Pfr. U. Buschmaas; Mitarbeit: Max Fröhlich von den Gideons; Text: Apostelgeschichte 17, 22–34; Thema: «Streiter für Gott – Gideon und Paulus»; Kollekte: Sorgentelefon für Kinder 11.00 Jugendgottesdienst SULGEN Sonntag, 25. April 10.30 Gottesdienst; Leitung: Pfr. U. Buschmaas; Mitarbeit: Max Fröhlich von den Gideons; Text: Apostelgeschichte 17, 22–34; Thema: «Streiter für Gott – Gideon und Paulus»; Kollekte: Sorgentelefon für Kinder Zu Ihrem und unserem Schutz besteht in unseren Kirchen eine generelle Maskenpflicht. Wochenveranstaltung: Mittwoch, 28. April 9.00 bis 11.00, Erzählcafé im Kirchenzentrum Kradolf Samstag, 24. April 13.45 Jungschi 14.15 Ameisli Sonntag, 25. April 09.30 Gottesdienst mit Pfrn. Sarah Glättli; Kollekte: Die dargebotene Hand; Während dem Gottesdienst tragen wir Masken. Wir bitten um Anmeldung für den Gottesdienst auf unserer Homepage www.kirche-erlen.ch. 09.30 Sonntagsschule Dienstag, 27. April 19.00 Philipperbrief Donnerstag, 29. April 17.45 roundabout Freitag, 30. April 17.00 Jugendgottesdienst EVANG. KIRCH GEMEINDE BÜRGLEN www.evang-buerglen.ch Sonntag, 25. April 09.45 Gottesdienst; Bruno Ammann Die Gottesdienste fi nden unter Einhaltung des Schutzkonzeptes gemäss BAG statt. Es gilt die Maskenpfl icht. EVANG. KIRCHGEMEINDE NEUKIRCH AN DER THUR KATH. KIRCHGEMEINDE SULGEN www.kathsulgen.ch Freitag, 23. April 09.00 Eucharistiefeier in SULGEN Samstag, 24. April Kollekte: St. Josefsopfer 10.00 Ökumenische Chinderchile im ev. Kirchenzentrum Steinacker in KRADOLF 18.00 Wortgottesfeier mit Kommunion in BÜRGLEN 19.00 Santa Messa in SULGEN Sonntag, 25. April, 4. Sonntag der Osterzeit Kollekte: St. Josefsopfer 10.00 Wortgottesfeier mit Kommunion in SULGEN 19.00 Pastoralraum-Gottesdienst in WEINFELDEN (Eucharistiefeier) Dienstag, 27. April 09.15 Eucharistiefeier in HELDSWIL Donnerstag, 29. April 10.00 Wortgottesfeier im Seniorenzentrum SULGEN 10.00 Adorazione Eucaristica con l'esposizione del Santissimo e confessione in SULGEN Freitag, 30. April 09.00 Kein Gottesdienst in SULGEN Politische Gemeinde Sulgen Amtliche Todesanzeige Gestorben: Sonntag, 18. April 2021 Hermine Gfeller-Rusch verwitwet von Bern BE wohnhaft gewesen in Sulgen TG Geboren: 4. Dezember 1927 Die Beisetzung findet im engsten Familienkreis statt. Bestattung Politische Gemeinde Kradolf-Schönenberg Amtliche Todesanzeige Gestorben: Donnerstag, 15. April 2021 Bruno Hans Steiner verheiratet von Benken SG wohnhaft gewesen in Kradolf-Schönenberg, Schönenberg an der Thur Geboren: 17. September 1949 Bestattungsamt Sulgen Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt. Bestattungsamt Kradolf-Schönenberg Voranzeige: Sonntag, 2. Mai 10.00 Familiengottesdienst (fit) mit anschliessendem Familientag mit Spiel und Spass. Wir bitten um Anmeldung für den Familientag über unsere Homepage www.evang-sulgen.ch EVANG. KIRCH GEMEINDE ERLEN www.kirche-erlen.ch Freitag, 23. April 17.00 Jugendgottesdienst 19.45 TC www.neukirch.ch Sonntag, 25. April 09.45 evangelische Kirche Neukirch an der Thur: Gottesdienst mit Pfr. Christoph Blum; Gast: Barbara Schlunegger von Tearfund; parallel zum Gottesdienst findet das Chinderland statt. Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung auf unserer Website www.neukirch.ch oder telefonisch unter der Telefonnummer 079 610 96 58 entgegen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Weitere und regelmässige Veranstaltungen der Kirchgemeinde und der Jugendarbeit fi nden Sie im Neukircherblatt oder auf www. neukirch.ch bzw. www.jump-neukirch.ch! Frühlingserwachen beim Schloss Bürglen. Bild: hab
Freitag, 23. April 2021 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 3 Kradolf Frauenfeld Erlen Feuerwehr löscht Badezimmerbrand Kradolf. Nach einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in Kradolf mussten am Montagabend zwei Personen wegen Rauchgasvergiftung ins Spital gebracht werden. Die Feuerwehr hatte den Brand rasch unter Kontrolle. Georg Stelzner Auch am Tag danach umgibt noch der typische Brandgeruch die Liegenschaft an der Bahnhofstrasse in Kradolf. Von aussen ist kaum etwas zu erkennen. Geöffnete Fenster geben aber den Blick in einen geschwärzten Wohnraum frei, und auf dem Vorplatz liegen verbrannte oder stark beschädigte Einrichtungsgegenstände herum. Statt Übung ein Ernstfall Es ist Montagabend, kurz nach 19.30 Uhr, als die Feuerwehr Sulgen–Kradolf- Schönenberg von einem Moment auf den andern vom Trainings- in den Ernstfallmodus umschalten muss. Der Zufall führt dabei geschickt Regie, denn exakt zu dieser Stunde treffen die Angehörigen der Feuerwehr im Depot an der Auholzstrasse in Sulgen ein. Dies mit der Absicht, wie gewohnt zu Wochenbeginn eine Übung durchzuführen. Doch dann wird mehr daraus. Feuer im ersten Stockwerk Zwischenstand Härtefallprogramm Frauenfeld. Seit dem Start am 1. Februar 2021 bis am 20. April gingen im Kanton Thurgau 849 Härtefall-Anträge ein. Dies teilt das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) diese Woche mit. Von den eingereichten Anträgen erfüllen 760 die von Bund und Kanton geforderten Kriterien. Das sind 89,5 Prozent aller Gesuche. Abgelehnt wurden 89 Anträge. Die Absagen erfolgten, weil die Anträge die gesetzlichen Erfordernisse wie Geschäftssitz im Thurgau, Gründungsdatum vor dem 1. Oktober 2020 oder die jährliche Mindestumsatzgrenze von Neue Wege bei der Jugendarbeit Fortsetzung von Seite 1 Von der Swisscom ist die Kirchgemeinde Erlen als möglicher Standort für eine 5G-Mobilfunkantenne angefragt worden. Diese soll nicht, wie in der Botschaft formuliert, auf, sondern im Kirchturm erstellt werden. Während 15 Jahren würden dafür jährlich 8000 Franken in die Kasse der Kirchgemeinde fliessen. Kirchenpräsidet Oettli fragte die Anwesenden an, ob auf dieses Angebot eingegangen werden soll. Die einen fanden, sei in diesem Gebiet eine Antenne geplant, so werde sie sowieso kommen, da sei es besser, das Angebot zu prüfen und sich dieser zusätzlichen Geldquelle nicht zu verwehren. Andere brachten gesundheitliche Bedenken vor, argumentierten mit unvorhergesehenen baulichen Massnahmen oder dass Gottesdienstgänger aus Sorge über allfällige belastende Strahlen ausbleiben könnten. Bei der Abstimmung votierte die Mehrheit der Anwesenden gegen eine Weiterverfolgen des Projekts. Obwohl die Wiederbeschaffungskosten für die beiden grossen Bildfenster im Kirchgemeindehaus bei einem Totalschaden auf um die 30 000 Da das gemeldete Ereignis der Kategorie «Brand gross» zugeordnet wird, rückt die Feuerwehr mit allen Fahrzeugen und Geräten aus. Die wenigen Kilometer bis zum Schadenplatz im Nachbardorf sind rasch zurückgelegt; insgesamt 80 Feuerwehrleute stehen während einer Stunde im Einsatz. Aus dem ersten Stock eines Wohnhauses dringt Rauch, verursacht durch das Feuer in einer Badewanne. Eine 84-jährige Frau und ein 76-jähriger Mann warten in einer balkonähnlichen Nische darauf, gerettet zu werden, begeben sich dann aber wieder ins Innere des Gebäudes, wo sie eine Rauchgasvergiftung erleiden. Ein Atemschutztrupp gelangt über den «Balkon» in die Wohnung, ein anderer kämpft sich mit einer Überdruckbelüftung durch das Treppenhaus zum Brandherd vor. Die Bewohner werden von der Feuerwehr in Sicherheit gebracht und dem Rettungsdienst übergeben, der sie ins Kantonsspital Münsterlingen bringt. Dieses können sie am Dienstag wieder verlassen. «Es war schwierig, sich in der Wohnung zurechtzufinden», sagt Kommandant Norbert Schoch, der die Einsatzleitung innehatte. «Und zwar nicht nur wegen der Rauchentwicklung, sondern auch wegen der vielen Gegenstände, auf die wir beim Einsatz unverhofft gestossen sind.» Schlimmeres sei dadurch verhindert worden, dass es im Haus einen Rauchmelder gegeben habe und das Feuer nicht in der Nacht ausgebrochen sei. Die Brandursache ist noch unbekannt. Den Sachschaden beziffert die Kantonspolizei mit mehreren Tausend Franken. 50 000 Franken nicht erfüllten. Der Zulassungsentscheid erfolgt bei über 90 Prozent der Anträge am Tag des Gesucheingangs. Bis und mit 20. April 2021 bewilligte der Kanton 368 Darlehen im Wert von 23 980 095 Franken. Davon ausbezahlt sind 286 Darlehen in der Höhe von 20 470 095 Franken. 82 Darlehen im Gesamtvolumen von 3 510 000 Franken werden ausbezahlt, sobald die Gesuchstellenden die unterschriebenen Darlehensverträge dem Kanton retourniert haben. 220 zum Härtefallprogramm zugelassene Gesuche können wegen fehlender Unterlagen noch nicht bearbeitet werden. Die Anzahl Mitarbeitende pro bewilligtem Antrag und Betrieb liegt im Durchschnitt bei 11 Personen. Die durchschnittliche Darlehenshöhe pro Unternehmen beträgt aktuell 67 740 Franken. Seit dem 13. April 2021 ist im Thurgau das neue Härtefallprogramm in Kraft. Die bereits zuvor eingereichten oder schon abgeschlossenen Gesuche werden automatisch nach den aktuell geltenden Bestimmungen neu beurteilt. (pd) Franken zu stehen kommen würden, lehnte eine klare Mehrheit eine Versicherung der Fenster mit einer Jahresprämie von 500 Franken ab. Keine Vakanzen mehr Nach den Wahlen an der Versammlung ist nun auch die Rechnungsprüfungskommission und das Wahlbüro wieder komplett. In die Rechnungsprüfungskommission wählten die Stimmberechtigten Christine Bürgisser, im Wahlbüro nehmen Werner Bodenmann, Thomas Kradolfer und Peter Reber Einsitz. Gratulationen Am Mittwoch, 28. April, feiert Alice Zehnder aus Kradolf den 85. Geburtstag. Wir gratulieren der Jubilarin herzlich und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute. In den Kirchen wird wieder gesungen Frauenfeld. Der seit Montag geltende Beschluss des Bundesrats bringt gleich mehrere Erleichterungen für das kirchliche Leben in der Pandemie. Die wohl wichtigste Lockerung ist, dass die Gemeinde am kommenden Sonntag wieder im Gottesdienst singen darf, wenn auch mit Maske. Der Gemeindegesang bildet ein zentrales Element beim gottesdienstlichen Feiern. Waren noch bis letzten Sonntag maximal 50 Gottesdienstbesuchende erlaubt, dürfen sich neu bis zu hundert Personen versammeln, wenn der Gottesdienst im Freien stattfindet. In Innenräumen bleibt es bei 50 Personen. Möglich sind auch wieder Vorträge, Instrumentalkonzerte, Info- und weitere Publikumsveranstaltungen bis maximal 50 Personen in Innenräumen. Mit Verzicht aufs gemeinsame Singen, Verpflegung und Zirkulation sind jetzt auch wieder Seniorennachmittage gestattet. Von den Lockerungsschritten profitieren auch nichtöffentliche Veranstaltungen. So dürfen maximal 15 Teilnehmende bei aktiven Anlässen wie Kursen, kirchlicher Erwachsenenbildung oder Gesprächs- und Hauskreisen dabei sein. Unter strengen Auflagen sind auch Chorproben mit bis zu 15 Sängerinnen und Sängern erlaubt. Chorauftritte vor Publikum bleiben weiterhin untersagt. Für alle kirchlichen Anlässe gelten nach wie vor umfassende Schutzbestimmungen wie Hygieneregeln und Maskenpflicht, Abstandsregeln, Sitzpflicht, Gesangs- und Verpflegungsverbot. Die aktuellen Detailregelungen, Ausnahmen und Rahmenschutzkonzepte hat der Evangelische Kirchenrat den Kirchgemeinden mit einem Schreiben bekannt gemacht. So gelten für Kinder und Jugendliche bis zu 20 Jahren wesentlich lockerere Schutzbestimmungen, wenn sie unter sich sind. Bereits seit 1. März 2021 sind Kinder- und Jugendlager mit Verpflegung und Übernachtung wieder erlaubt. (pd)
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