Seite 2 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 22. Juli 2022 Kirchenzettel EVANG. KIRCHGEMEINDE SULGEN-KRADOLF www.evang-sulgen.ch KRADOLF Sonntag, 24. Juli 10.00 Gottesdienst; Leitung: Pfr. Uwe Buschmaas und Pfrn. I. Drüner; Gottesdienstreihe in der Ferienzeit zum Thema Gläserne Welten: 3. Schöne Aussichten – die gläserne Schlange; Kollekte: Krebsliga Thurgau Fahrdienst für Personen jeden Alters: 09.35 ab Kirche Sulgen, anschliessend Post Sulgen 09.40 ab Freihof Sulgen 09.45 ab Fabrikareal Interpars Schönenberg (Weitenaustrasse), anschliessend Maxi Schönenberg 09.50 ab Bahnhof Kradolf EVANG. KIRCH GEMEINDE ERLEN www.kirche-erlen.ch Sonntag, 24. Juli 09.30 Gottesdienst mit Pfrn. Sarah Glättli; Kollekte: Biovision; anschliessend Kirchenkaffee BAUGESUCH Bauherrin: Mohn AG, Bäckerei-Konditorei, Kreuzlingenstrasse 10, 8583 Sulgen Grundstück: Parzelle Nr. 1121, Kreuzlingenstrasse 10, Sulgen Bauvorhaben: Versetzen Unterflur-Gastank im Erdreich Bauherren: Stöckli Daniel und Sabina, Grabenhaldenstrasse 78a, 8583 Sulgen Grundstück: Parzelle Nr. 996, Grabenhaldenstrasse 78a, Sulgen Bauvorhaben: Aussenaufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe Auflagefrist: vom 22. Juli bis 11. August 2022 im Gemeindehaus Sulgen. Während der Auflagefrist können Einsprachen schriftlich und begründet an die Baubehörde der Gemeinde Sulgen eingereicht werden. Sulgen, 22. Juli 2022 Baubehörde Sulgen Tagesmami hat noch Plätze frei! Tel. 077 520 59 49 Impressum Redaktion und Verlag: Neuer Anzeiger Steinackerstrasse 8, 8583 Sulgen Tel. 071 644 91 00 www.neueranzeiger.ch Redaktion: Hannelore Bruderer, Stv. Monika Wick E-Mail redaktion@neueranzeiger.ch Abonnemente: Neuer Anzeiger Steinackerstrasse 8, 8583 Sulgen Tel. 071 644 91 00 E-Mail abo@neueranzeiger.ch Inserate und Todesanzeigen: beim Verlag, Tel. 071 644 91 03, E-Mail inserate@neueranzeiger.ch Herstellung: medienwerkstatt ag, 8583 Sulgen Tel. 071 644 91 91 Erscheinungsweise: Einmal wöchentlich, freitags Abopreise: 1 Jahr, inkl. E-Paper: Fr. 98.– ½ Jahr, inkl. E-Paper: Fr. 62.– Probeabo, inkl. E-Paper (4 Wochen): Fr. 10 .– E-Paper-Jahresabo: Fr. 76.– E-Paper-Halbjahresabo: Fr. 48.– E-Paper für Personen aus Bürglen: Fr. 20.– Inserate- und Redaktionsschluss: drei Tage vor Erscheinen um 17 Uhr EVANG. KIRCH GEMEINDE BÜRGLEN www.evang-buerglen.ch Sonntag, 24. Juli 09.45 Gottesdienst; Pfr. Jürg Rätz EVANG. KIRCHGEMEINDE NEUKIRCH AN DER THUR www.neukirch.ch Sonntag, 24. Juli 09.45 ev. Kirche Neukirch an der Thur: Gottesdienst mit Laienprediger Gernot Klein KATH. KIRCHGEMEINDE SULGEN www.kathsulgen.ch Freitag, 22. Juli 09.00 Eucharistiefeier in SULGEN Samstag, 23. Juli 18.00 Kein Gottesdienst in BÜRGLEN Sonntag, 24. Juli, 17. Sonntag im Jahreskreis Kollekte: Elisabethenwerk SKF 10.00 Wortgottesfeier mit Kommunion in SULGEN 19.00 Pastoralraum-Wortgottesfeier in BÜRGLEN Dienstag, 26. Juli 09.15 Eucharistiefeier in HELDSWIL Donnerstag, 28. Juli 10.00 Wortgottesfeier im Seniorenzentrum SULGEN Freitag, 29. Juli 09.00 Kein Gottesdienst BAUGESUCH Bauherrschaft/Grundeigentümerin: casa-e ag, Reutistrasse 5, 8575 Istighofen Grundstück: Parzelle Nr. 2037, Istighofen, Reutistrasse 5 Bauvorhaben: Überdachung Pool und Sitzplatz Bauherrschaft/Grundeigentümer: Jorga und Romina Wetzel, Im Wiessler 5a, 8584 Leimbach TG Grundstück: Parzelle Nr. 4228, Leimbach, Im Wiessler 5c Bauvorhaben: Abbruch/Neubau Pavillon Auflagefrist: 22. Juli bis 10. August 2022 Gemeindeverwaltung EG rechts, vor Mühlefoyer während Büroöffnungszeiten Während der Auflagefrist können Einsprachen schriftlich und be gründet beim Gemeinderat Bürglen, Mühle strasse 2, 8575 Bürglen, erhoben werden. Der Gemeinderat Einladung zur Informationsveranstaltung Gestaltungsplan Zentrum Montag, 15. August 2022, 19 Uhr, Saal Werkhof Bürglen Die Überbauung der Liegenschaften im Zentrum mit dem ehemaligen Restaurant Ochsen erfolgt im Rahmen eines Gestaltungsplanverfahrens. Die Gemeinde Bürglen möchte Ihnen das Projekt und den Gestaltungsplan vorstellen sowie den entsprechenden Ablauf des Planungsverfahrens erläutern. Gestützt auf § 9 des Planungs- und Baugesetzes erfolgt im Anschluss die öffentliche Mitwirkung. Mitwirkungsverfahren Die öffentliche Mitwirkung (§ 9 PBG) zum Gestaltungsplan Zentrum findet vom 16. August 2022 bis am 15. September 2022 statt. Betroffene und Interessierte sind eingeladen, sich dazu einzubringen. Die relevanten Dokumente sind während diesem Zeitraum im Publikationsraum EG rechts in der Gemeindeverwaltung einsehbar oder auf unserer Homepage online abrufbar. Rückmeldungen können in der genannten Frist schriftlich zu Handen des Gemeinderates eingereicht werden. Sämtliche Eingaben werden überprüft und ausgewertet. Im gleichen Zeitraum gibt Ihnen der Planer, Herr Martin Götsch von der i+geo AG in Bürglen (071 634 62 94 / E-Mail: m.goetsch@iundgeo.ch) gerne weitere Auskunft zum Planungsvorhaben. Bürglen, Juli 2022 Der Gemeinderat
Freitag, 22. Juli 2022 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 3 Hohentannen Frauenfeld Donnerstagskegler kegeln mittwochs Hohentannen. Es gibt Vereine, die wirken durch ihren Namen ein wenig aus der Zeit gefallen. Der «Donnerstag-Kegelklub Hohentannen» ist einer davon. Doch er lebt gut damit – auch wenn er sich ein paar Mitglieder mehr wünschen würde. Christof Lampart Also eigentlich stimmt wenig bei den fidelen Kegelbrüdern. Zumindest namentlich. Denn Koni, Kurt, Tobi und Urs treffen sich mit ihren Kollegen schon seit Jahren nicht mehr am Donnerstag, um «alle Neune» zu kegeln, sondern am Mittwoch. Und Hohentannen war noch nie Treffpunkt ihrer gemeinsamen Leidenschaft: Der 1963 in Hohentannen gegründete Verein kegelte anfangs in der «Linde» in Zihlschlacht, nun, seit gut 15 Jahren, im «Freihof» in Sulgen. Nicht mehr «in» Warum sie «fremdgehen», ist hingegen schnell erklärt. «Das ist die nächste Kegelbahn von Hohentannen aus, die es noch gibt», erläutert Vereinspräsident Urs Grolimund aus Zihlschlacht – und verweist damit auf ein Problem, dem sich passionierte Keglerinnen und Kegler schon seit vielen Jahren ausgesetzt sehen: Das Interesse an ihrer Sportart hat in den letzten Jahrzehnten massiv nachgelassen, was zum Schwund bei den Kegellokalen geführt hat. Aktuar Koni Roth aus Erlen erinnert sich daran, dass es in seiner Jugendzeit noch in jedem Dorf mindestens eine Beiz mit einer gut gebuchten Kegelbahn gegeben habe. Doch mittlerweile hat das aus der Neuen Welt in die Alte Welt importierte Bowling in Sachen Beliebtheit dem Kegeln den Rang abgelaufen. Und sowieso ist die Zahl der Freizeitbeschäftigungen mittlerweile so gross, dass viele gar nicht einmal die Möglichkeit eines traditionellen Kegelabends in Erwägung ziehen. «Dabei haben wir es lustig und geniessen die gemeinsam verbrachte Zeit», erklärt Kassier Kurt Sennhauser aus Niederhelfenschwil. Maximal zwölf Mitglieder Damit die Runden wieder ein wenig grösser werden und somit beide Bahnen an den 14-tägigen Spielabenden genutzt werden könnten, sind die Hohentanner Kegler auf der Suche nach neuen Mitgliedern. «So zwei oder drei wären schön», umreisst Urs Grolimund den anvisierten Zuwachs. Wobei: Viel mehr könnten es Die Freude am Kegeln und die Lust am Reisen sind beim «Donnerstag- Kegelklub Hohentannen» auch im 59. Vereinsjahr ungebrochen. gar nicht sein. Denn die aus dem Vereinsgründungsjahr 1963 stammenden und letztmals 1998 leicht angepassten Vereinsstatuten deckeln die Mitgliederzahl auf zwölf. Warum dem so ist, weiss heute niemand mehr. Gründe, dies zu ändern, gibt es allerdings auch keine. Auch war es in den letzten Jahrzehnten selten, dass jemand sich selbst um eine Aufnahme bewarb. Wenn ein Mitglied jemanden kannte, den er als passend für die Runde empfand, so lud er ihn zum Mitspielen ein und wenn zwei Drittel der Vereinsmitglieder dafür waren, wurde der Mann bei der nächsten Mitgliederversammlung als offizielles Mitglied in den Verein aufgenommen. Ganz richtig: Es spielen nur Männer im Donnerstag- Kegelklub Hohentannen mit. Und das nicht, weil sie etwas gegen Frauen hätten, sondern weil dies halt schon immer so war – und deshalb auch so bleiben soll. Die Kasse ist fürs Reisen da Auch der Vereinszweck unterscheidet sich von vielen Kegelklubs. Während andernorts diverse Mannschaften an regionalen oder nationalen Meisterschaften teilnehmen und um Siege und Pokale kämpfen, schieben die «Hohentanner» diesbezüglich eine ruhige Kugel: «Wir Bild: art spielen an unseren Abenden unser eigenes Programm, das aus Einzeln und ausgelosten Teampartien besteht», erläutert Urs Grolimund. Der klubinterne Meister erhält einen Essensgutschein, doch am Ende des Jahres sind alle Gewinner. Denn die Einnahmen eines jeden Abends – je nach «Leistung» fliessen pro Mitglied zwischen 25 und 30 Franken in die Kasse – werden im Zweijahresturnus für eine gemeinsame Vereinsreise aufgebraucht. Da Mitglieder, die einmal nicht mittun können, sich dazu verpflichten, so viel zu zahlen, wie der schlechteste Kegler am letzten Abend, ist sichergestellt, dass alle mehr oder weniger gleich viel ins «Kässeli» einzahlen. Neumitglieder, die «zwischen den Jahren» beitreten, entrichten einen Anteil, der sich am Durchschnitt des existierenden Kassenbestandes orientiert. «Die fünftägigen Reisen sind richtige Höhepunkte», schwärmt denn auch Grolimund. In Island waren sie schon, in Rumänien oder auch in Portugal und haben dabei Land und Leute kennengelernt. Nur etwas tun sie auf ihren Reisen nie: Kegeln. «Dafür haben wir ja dann zwischen den Reisen wieder Zeit», lacht Tobias Belz aus Leimbach – und wirft gekonnt einen Kranz. Wasserentnahmeverbot im Kanton Thurgau Frauenfeld. Seit Beginn des Jahres hat es zu wenig geregnet und in den vergangenen Wochen hat sich das Wasserdefizit im Kanton Thurgau verschärft. Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt entschieden, Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern zu verbieten, ausgenommen sind der Bodensee, der Hüttwilersee, der Rhein sowie das Grund- und Quellwasser. Das Verbot tritt ab heute Freitag, 22. Juli, in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Die Niederschläge im Monat Juni konnten das Niederschlagsdefizit seit Jahresbeginn nicht kompensieren. Gesamthaft liegen die Niederschläge seit Jahresbeginn um ein Drittel unter der Norm. Die Hitzewellen im Juni und Juli sowie das Ausbleiben von lang anhaltenden ergiebigen Niederschlägen haben das Wasserdefizit im Kanton Thurgau weiter verschärft. Der Wasserstand des Bodensees liegt rund 80 Zentimeter unter der Norm. Auch weitere Seen und Weiher haben sehr tiefe Wasserstände. Ausschlaggebend für ein Wasserentnahmeverbot ist die Messung der Abflusswerte der Oberflächengewässer (Q347-Bestimmung). Alle elf Pegelstationen im Kanton Thurgau mit Niedrigwasserstatistik unterschreiten den Grenzwert. Dies ist der Grund, weshalb das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau entschieden hat, ein Verbot für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern zu erlassen. Dieses Verbot gilt nicht nur für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern auch für künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtteiche und der Wasserkraftnutzung dienende Kanäle. Vom Verbot ausgenommen sind diejenigen Wasserentnahmen für Bewässerungen, die Wasser aus Oberflächengewässern beziehen, die noch über genügend Wasserreserven verfügen. Zurzeit sind dies der Bodensee (Obersee, Untersee, Seerhein), Hüttwilersee und der Rhein. Ebenfalls können Wasserentnahmen aus dem Grundwasser oder aus Quellen bis auf Weiteres zugelassen werden. Die Wetterprognose geht bis Ende Juli / anfangs August von einer überwiegend sonnigen, heissen und stabilen Wetterlage ohne nennenswerte Niederschläge aus. Zur Normalisierung der Abflussverhältnisse in den Oberflächengewässern sind ausgiebige und lang andauernde Niederschläge in den kommenden Wochen notwendig. Für die zweite Jahreshälfte ist sonst mit einer kritischen Situation für Quellerträge und für die Oberflächengewässer zu rechnen. (pd)
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