Sulgen, Seite 3 Kradolf, Seite 5 Bürglen, Seite 15 Gegenwind An der Gemeindeversammlung stellte die Behörde ihr Projekt für einen Aussichtsturm im Oberdorf vor. Nicht alle sind von der Idee begeistert. Verwunderung Die Peregrina-Stiftung will das ehemalige Tertianum Rosengarten als Flüchtlingsunterkunft nutzen. Der Gemeinderat fühlt sich überrumpelt. Neubeginn Die Fasnachtsgesellschaft Schlosshüüler will mit einem neuen Vorstand unter dem Vorsitz von Walter Strasser ihre Zukunft neu gestalten. schiess-wohntextil.ch Freitag, 2. Juni 2023, Nr. 22, 32. Jahrgang schiess-wohntextil.ch NEUER ANZEIGER Die Zeitung für das AachThurLand und die Region Bürglen Neu bürgert der Gemeinderat ein Bürglen. Der Gemeinderat der Gemeinde Bürglen hatte an der Rechnungsversammlung vom Mittwoch leichtes Spiel. Der Souverän stimmte sämtlichen Anträgen zu. Monika Wick In gewisser Weise war die Einbürgerung von Janberk Bozkurt, Stefan Dimitrijevikj, Hilal Karakas, Samira Shabani und Angelika Wundling geschichtsträchtig. Sie sind nämlich die letzten Personen, denen das Gemeindebürgerrecht von Bürglen von den Stimmberechtigten erteilt wurde. Gemäss der revidierten Gemeindeordnung, die der Souverän am Mittwochabend an der Gemeindeversammlung mit drei Gegenstimmen verabschiedet hatte, liegt diese Entscheidung zukünftig allein beim Gemeinderat. «Wir sind der Meinung, die Einbürgerung ist ein reiner Verwaltungsakt», begründete Gemeindepräsident Kilian Germann und fügte an: «Das Verfahren bei Kanton und Bund bleibt selbstverständlich erhalten.» Entscheide an der Urne Gemeindepräsident Kilian Germann (Mitte) verabschiedet die Gemeinderäte Franz Huber und Barbara Keller Foletti. Bild: mwg Weitere wichtige Änderungen in der Gemeindeordnung betreffen das Wahlprozedere für die Rechnungsprüfungskommission und das Wahlbüro, das Landkreditkonto und der Umstand, dass über wichtige Geschäfte in Zukunft an der Urne abgestimmt wird. «An einer Gemeindeversammlung sind durchschnittlich 3,5 bis 4,5 Prozent der stimmberechtigten Personen anwesend. Für hohe Investitionsprojekte ist aus Sicht des Gemeinderates die Einführung der Urnenabstimmung angezeigt, da dadurch die Entscheide auch eine breitere Abstützung erreichen», begründete Kilian Germann. Unbestritten ist auch das neue Reglement über das Landkreditkonto, das dem Gemeinderat ermöglicht, Grundstücke, die von öffentlichem Interesse sind, zu erwerben. Der Maximalkredit für den Kauf von Liegenschaften liegt bei vier Millionen Franken. «Der Gemeinderat muss trotzdem weiterhin sämtliche Liegenschaftengeschäfte, welche seine Ausgabekompetenz von 300 000 Franken übersteigen, im Nachhinein je nach Höhe an der Gemeindeversammlung oder der Urne genehmigen lassen», sagte Germann. Die 89 Stimmberechtigten (Beteiligung 3,9 Prozent) genehmigten den entsprechenden Antrag des Gemeinderates einstimmig. Weit besser als erwartet Die Erfolgsrechung 2022 der Gemeinde Bürglen, inklusive der technischen Werke, schloss bei einem Aufwand von rund 9,3 Millionen Franken und einem Ertrag von rund 10,1 Millionen Franken mit einem Gewinn von rund 800 000 Franken. Budgetiert war ein Defizit von rund 40 000 Franken. Die Stimmberechtigten genehmigten die Rechnung 2022 diskussionslos und einstimmig, ebenso den Antrag zur Gewinnverwendung. Abschliessend verabschiedete Kilian Germann Barbara Keller Foletti und Franz Huber, die den Gemeinderat nach acht respektive zwölf Jahren verlassen. «Mit euch zusammenzuarbeiten, hat mich immer gefreut», sagte er. Ebenfalls verabschiedet wurden Sabrina Baumann (RPK, 4 Jahre), Michael Jur (Wahlbüro, 1,5 Jahre), Ruth Keller (Fürsorgekommission, 13 Jahre) und Jasmine Schönholzer (Mieterschlichtungsbehörde, 20 Jahre). GZA/AZA 8583 Sulgen Post CH AG Adressberichtigung melden! Tag der offenen Tür im Regierungsgebäude Frauenfeld. Gibt es im Regierungssitzungszimmer eine Sitzordnung? Wo ist der Staatskeller? Und wie sehen eigentlich die Büros der kantonalen Verwaltung aus? Interessierte erhalten am Samstag, 1. Juli, Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen. Von 9 bis 12.30 Uhr führen die Mitglieder des Regierungsrats und der Staatsschreiber Interessierte durch das von Johann Joachim Brenner entworfene und 1868 eingeweihte Regierungsgebäude und verraten dabei auch einige Geheimnisse. Anmelden kann man sich unter https:// www.tg.ch/events/fuehrung-regierungsgebaeude.html/13867. Die Führungen starten ab 9 Uhr jede halbe Stunde und dauern 45 bis 60 Minuten. Die Teilnehmerzahl pro Führung ist beschränkt, die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Der Anlass der Führungen ist das 175-Jahr-Jubiläum der Bundesverfassung, das zahlreiche Kantone mit verschiedenen Aktionen begleiten. Die Bundesverfassung steht auf der obersten Stufe des Schweizerischen Rechtssystems. Ihr sind sämtliche Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Bundes, der Kantone und der Gemeinden untergeordnet. Grundlage für die heutige Bundesverfassung bildet die Verfassung vom 12. September 1848, die den Schweizer Bundesstaat begründete. Diese war stark von der Verfassung der USA sowie dem Gedankengut der Französischen Revolution beeinflusst. Sie begründete das so genannte Subsidiaritätsprinzip – das heisst, die Kantone sind eigenständig, soweit die Bundesverfassung sie nicht explizit einschränkt. (pd) Amtliches Publikationsorgan für Sulgen, Bürglen, Kradolf-Schönenberg, Erlen, Anzeiger für Birwinken und Hohentannen. Redaktion und Verlag: Steinackerstr. 8, 8583 Sulgen, Tel. 071 644 91 00, E-Mail redaktion@neueranzeiger.ch, Aboservice: Telefon 071 644 91 00, E-Mail abo@neueranzeiger.ch, Inserate: medienwerkstatt ag, Steinackerstr. 8, 8583 Sulgen, Tel. 071 644 91 03, E-Mail inserate@neueranzeiger.ch
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