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Neuer Anzeiger 19. März 2021

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Neuer Anzeiger 19. März

Riedt, Seite 3 Bürglen, Seite 5 Sulgen, Seite 9 Schiffe revidieren «Die alte Werkstatt» von Urs Bolt kümmert sich seit einem Jahr um Reparatur, Unterhalt, Pflege sowie Innenausbau von Motor- und Segelbooten. Festival absagen Bereits zum zweiten Mal muss das Alpenland Schlagerfestival im Zelt in Bürglen verschoben werden. Das hat auch Konsequenzen für die Raiffeisen-GV. Buch überarbeiten Der Basler Historiker Ernest Menolfi überarbeitet gerade das von ihm verfasste Buch über die Geschichte Sulgens und bringt es auf den neuesten Stand. Ihre regionale Tankstelle mit Shop beim Kreisel in Sulgen Mo. - Sa. 06:00 - 21:00 Sonn- / Feiertage 08:00 - 21:00 Öffnungszeiten vorbehalten Freitag, 19. März 2021, Nr. 11, 30. Jahrgang NEUER ANZEIGER Die Zeitung für das AachThurLand und die Region Bürglen Im Einsatz für das Wohl der Tiere Bürglen. Sandra Wyss betreibt in Bürglen die wohl einzige mobile Tierarztpraxis im Kanton Thurgau. Zudem engagiert sie sich im Tierschutz und erklärt, wie sich Finder von zugelaufenen und aufgefundenen Tieren zu verhalten haben. Monika Wick Es gibt kein Gesetz, das verbietet, Futter vor die Tür zu stellen», sagt Sandra Wyss. «Wer sich aber dazu entschliesst, fremde Katzen zu füttern, übernimmt automatisch die Verantwortung für das Tier. Nur Futter rauszustellen, genügt nicht», stellt die Tierärztin, die in Bürglen wohl die einzige mobile Tierarztpraxis des Kantons betreibt, klar. Vor allem bei Katzen, die einen Besitzer haben, ruft Sandra Wyss dazu auf, das Füttern zu unterlassen. Gespräch suchen «Das Weglocken von Katzen von ihrem Zuhause ist ganz klar verboten», erklärt sie. Katzenbesitzern, die bemerken, dass ihre Katze auswärts gefüttert wird, legt Sandra Wyss ans Herz, offen auf die Personen zuzugehen und das Gespräch zu suchen. Das Füttern fremder Vierbeiner beinhaltet nicht nur die Gefahr einer Entfremdung. «Sollte eine Katze durch eine Krankheit auf ein spezielles Futter angewiesen sein, könnte sich eine Fütterung lebensbedrohlich auswirken», gibt Sandra Wyss mit ihren Katzen Shelly und Ami. Sandra Wyss zu bedenken. Ihre mobile Tierarztpraxis hat Sandra Wyss vor rund zwei Jahren gegründet. «Sie rentiert noch nicht, aber ich mache es aus Berufung», sagt die 51-jährige, die nach ihrem Veterinärstudium über zwanzig Jahre in verschiedenen Gemischt- und Kleintierpraxen in den Kantonen Freiburg und Thurgau gearbeitet hat. Mit der Gründung ihrer eigenen Praxis wollte Sandra Wyss den Tieren und somit auch deren Besitzern eine möglichst stressfreie Behandlung im eigenen Refugium ermöglichen. Bild: mwg Neben ihrem Beruf engagiert sich Sandra Wyss, die selber drei Katzen und ein Pferd besitzt, im Tierschutz und kastriert beispielsweise streunende Katzen. Auch Kantonale Meldestellen Für aufgefundene oder zugelaufene Tiere, deren Besitzer nicht ausfindig gemacht werden können, besteht laut Zivilgesetzgebung eine Meldepflicht. Meldungen nehmen die Kantonspolizei Katzenbesitzern legt die Tierärztin ans Herz, ihre Vierbeiner, vor allem diejenigen, die Freigang geniessen, kastrieren, chipen und impfen zu lassen. Leid vermeiden «Das vermeidet viel Leid. In der Schweiz sterben Tausende Katzen, weil sie nicht gewollt sind oder an Krankheiten wie Leukose, FIV oder Katzenseuche zugrunde gehen», gibt sie zu bedenken. Ein Chip ist hilfreich bei der Suche nach entlaufenen Tieren. Findet eine Person in der Schweiz ein Tier, das sich niemandem im Umfeld zuweisen lässt, untersteht diese einer gesetzlichen Meldepflicht. «Wer dies unterlässt, macht sich strafbar», sagt Sandra Wyss. Kantonale Meldestelle ist in erster Linie die Kantonspolizei. Zudem gibt es die Schweizerische Tiermeldezentrale, wo die Tiere registriert werden können. Laut Sandra Wyss ist der Finder bis zum Auffinden des Besitzers verpflichtet, sich angemessen um das Findeltier zu kümmern. Fortsetzung auf Seite 5 Thurgau unter Tel. 058 345 28 28 oder die Schweizerische Tiermeldezentrale unter www.stmz.ch entgegen. Die Meldepflicht besteht sowohl für lebende als auch für tote Tiere. (mwg) GZA/AZA 8583 Sulgen Post CH AG Adressberichtigung melden! Neuer Anzeiger Wer inseriert, fasziniert. NEUER ANZEIGER inserate@neueranzeiger.ch 071 644 91 00 NA Amtliches Publikationsorgan für Sulgen, Bürglen, Kradolf-Schönenberg, Erlen, Anzeiger für Birwinken und Hohentannen. Redaktion und Verlag: Steinackerstr. 8, 8583 Sulgen, Tel. 071 644 91 00, E-Mail redaktion@neueranzeiger.ch, Aboservice: Telefon 071 644 91 00, E-Mail abo@neueranzeiger.ch, Inserate: medienwerkstatt ag, Steinackerstr. 8, 8583 Sulgen, Tel. 071 644 91 03, E-Mail inserate@neueranzeiger.ch

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