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Neuer Anzeiger 15. Mai 2020

Seite 6 NEUER ANZEIGER

Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 15. Mai 2020 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Mitteilungen aus dem Gemeinderat Lockerungsplan der Gemeinde zu COVID-19 Der Monat Mai ist aus unserer Sicht ein Bestätigungsmonat. Das heisst, es wird sich herausstellen, wie sich die Zahlen aufgrund der einzelnen Lockerungsschritte entwickeln werden. Ein richtungsweisender Meilenstein wird sicherlich der 8. Juni sein. Wir haben folgende Schritte bei uns in der Gemeinde vorgesehen: Auf dem Höhepunkt des Frühlings explodiert die Natur und zieht Hundehalter, Sportler und Erholungssuchende mit Macht hinaus. Bewegung und Freizeitaktivitäten im Grünen haben Hochkonjunktur. Doch was dem einen gut tut, kann für andere zum Problem werden. Auch wenn es noch so verlockend sein mag, den gut erzogenen Hund beim Gassi gehen frei laufen zu lassen, gehört er im Wald und anderen Naturgebieten an die Leine. Ebenfalls sind Futterwiesen und Weiden keine Tummel- und Spielplätze für Vierbeiner. Zweibeiner werden ebenfalls gebeten, die Flur- und Waldwege nicht zu verlassen. In zertrampelten Wiesen verfault das Gras und wird weder von den Kühen gefressen noch kann es gemäht werden. Alle Dienste waren und sind während den normalen Öffnungszeiten aktiv. Neben internen Massnahmen haben folgende Punkte direkt auf die Bevölkerung Auswirkungen: • Die Besuche auf nur das Notwendige zu beschränken bleiben aufrechterhalten • Die Türe der Verwaltung bleibt bis 8. Juni noch geschlossen • Termine telefonisch vereinbaren • Anmeldung via Türsprechstelle • Hygiene- und Abstandsregeln bleiben aufrechterhalten • Was per Post/Briefkasten erledigt werden kann, soll auf diesem Weg erledigt werden • OJA wieder aktiv, aufsuchende Jugendarbeit (analog Schulöffnung) Ab 8. Juni • Türe Gemeindeverwaltung wieder offen (intern mit Einschränkungen) • Spielplatz und Bädli wieder offen (ev. früher, analog Sportplätze) • Jugendtreff wieder offen Dies alles unter der Voraussetzung, dass alles so läuft wie aktuell vorgestellt. Alle Dienste und Hilfeleistungen die wegen Corona aufgebaut wurden, bleiben bei entsprechende Notwendigkeit bestehen! Aktuelle Informationen finden Sie jeweils auf unserer Webseite www.erlen.ch. Wir wünschen allen, die nun nach den zwei Monaten ihre Betriebe wieder öffnen können einen erfolgreichen Start. Aufenthalt in der Natur Gemeinderat Erlen Wiesen und Äcker sind auch Heimat für viele Vögel, die ihren Nachwuchs grossziehen. Werden sie gestört, geht so manche Brut schnell verloren. Picknicken in der freien Natur ist für Jung und Alt ein Erlebnis. Dafür stehen wunderschöne Grillstellen und gekennzeichnete Plätze zur Verfügung. Eine Ökowiese gehört nicht dazu. Erfreuen Sie sich an der Blumen- und Gräserpracht dieses wichtigen Lebensraums für die Tierwelt. Die Natur steht allen offen, erfordert aber den Respekt von uns als Gast. Wir als Nutzer beschädigen und hinterlassen nichts und sorgen für ein friedliches Miteinander. Herzlichen Dank dafür! Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen, Wegen und Ausfahrten Der Frühling ist ins Land gezogen. Die Natur erwacht, Bäume, Sträucher und Hecken wachsen und gefährden teils die Sicherheit im Verkehrsraum. Gestützt auf die Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege des Kantons Thurgau sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Liegenschaften an öffentlichen Strassen und Wegen verpflichtet, Bäume, Hecken und Sträucher jederzeit so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassenraum hineinragen und die Übersicht auf den Strassen und Wegen gefährden. Die gesetzlichen Bestimmungen lauten wie folgt: • Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzungen und Einfriedungen höchstens eine Höhe von 80 cm ab Strassenhöhe erreichen (§ 41, Abs. 1). • Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4.50 m, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2.50 m zu stutzen (§ 42, Abs. 2). • Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen unter Vorbehalt von § 41, Abs. 1 und § 47, Abs. 2 einen Stockabstand von 60 cm zur Strassen- oder Weggrenze einhalten. Sie sind so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen (§ 42, Abs. 3). Wir bitten alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer diesen Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege nachzukommen. Wir fordern sie auf, dass sie im Sinne der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, ihre Anlagen in Ordnung halten. Besten Dank.

Freitag, 15. Mai 2020 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Ergebnis Einwendungsverfahren neue Verkehrsanordnung Fabrikstrasse, Erlen Die Frist zum Einwendungsverfahren zur neuen Verkehrsanordnung der Fabrikstrasse ist anfangs April abgelaufen. Mittlerweilen haben wir vom Departement für Bau und Umwelt das Ergebnis dazu erhalten und die Aufforderung zur Stellungnahme erledigt. Es gab eine Einwendung die behandelt werden musste. Gemäss unserer Information an der letzten Gemeindeversammlung im Februar 2020, werden wir nun einen Informationsabend organisieren, bei welchem die Sperrung der Fabrikstrasse eine entscheidende Rolle spielen wird. An dem Abend werden Sie über den Teilrichtplan Verkehr mit Ausblick 2040 informiert und daraus der Schwerpunkt Knotenpunkt Bahnhof bzw. Bahnübergang vorgestellt. Erst nach diesem Informationsabend werden wir das offizielle Verfahren zur endgültigen Schliessung der Fabrikstrasse anstossen. Ursprünglich war das Ziel, dass wir dies noch im Frühjahr durchführen können. Da wir jedoch alle Termine von Veranstaltungen bis Ende Juni abgesagt haben, werden wir diese Veranstaltung bis nach den Sommerferien vertagen. Nach vereinfachtem Verfahren: • Gubser Robert und Tanja, Obere Mühle 9, Riedt b. Erlen: Einbau Dachfenster; Parz. 3522, Obere Mühle 9, Riedt b. Erlen • Stübi Alfred und Susanne, Gartenstrasse 1, Erlen: Erstellen angebauter Carport; Parz. 710, Gartenstrasse 1, Erlen • Ndou Lazer, Dominostrasse 1, Erlen: Vergrösserung der bestehenden Balkone; Parz. 471, Dominostrasse 1, Erlen • Steiner Michael, Oberfeldstrasse 32, Riedt b. Erlen: Vergrösserung Fenster Südfassade; Parz. 107, Kümmertshauserstrasse 2, Erlen • Raymann Michèl und Bettina, Baubewilligungen Buchstrasse 13, Kümmershausen: Erstellen Terrassenmarkise; Parz. 6402, Buchstrasse 13, 8586 Kümmertshausen • Tomasello Concetto, Erlenholzstrasse 35, Erlen: Erstellen Terrassenüberdachung; Parz. 672, Erlenholzstrasse 35, Erlen Nach ordentlichem Verfahren: • Chresta Michel, Hauptstrasse 25, Kümmertshausen: Ausbau DG zu Büro mit Einbau Dachgauben und Dachfenstern; Anbau Terrasse Süd; Abbruch Balkone West; Ersatz Ölheizung durch Luft/ Wasser-WP (Innenaufstellung); Parz. 6414, Hauptstrasse 25, Kümmertshausen Sie werden in einer der nächsten Ausgaben des Neuen Anzeigers (Erlen) die offizielle Einladung und Details dazu erhalten. Tür der Gemeindeverwaltung bleibt bis 8. Juni 2020 geschlossen Da die Gemeindeverwaltung über keinen Empfangsschalter/-raum verfügt, bleibt die Türe der Gemeindeverwaltung weiterhin geschlossen. Die Bevölkerung wird aber nach telefonischer Voranmeldung empfangen. Die Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten. Es zeigte sich in den vergangenen Wochen, dass zahlreiche Anliegen aus der Bevölkerung auf dem Postweg, per Mail oder Telefon erledigt werden konnte. Wir bitten Sie deshalb, nur für dringende Geschäfte einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Abzugebende Unterlagen können per Post zugestellt oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen werden. Telefonisch oder per E-Mail sind alle Abteilungen während den Bürozeiten erreichbar. Bitte wählen Sie jeweils die Direktnummer. Am Donnerstag, 21. Mai (Auffahrt) und Freitag, 22. Mai 2020 (Brückentag) sowie am Pfingstmontag, 1. Juni 2020 ist die Gemeindeverwaltung den ganzen Tag nicht besetzt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie weiterhin gesund. Gemeindeverwaltung Erlen Schwimmbad Thurfeld Auch die diesjährige Eröffnung des Schwimmbad Thurfeld ist von der Situation rund um das Coronavirus betroffen. Noch ist unklar, wann und wie der Start in die Badesaison 2020 erfolgen kann – die Hoffnung liegt beim 8. Juni 2020. Trotzdem möchte die Gemeinde Erlen auch in diesem Jahr ihren Einwohnerinnen und Einwohnern einen Gutschein im Wert von 5 Franken an das Saisonabo schenken. Ab sofort sind die Gutscheine verfügbar. Wir bitten um eine Vorbestellung per Telefon 071 649 30 62 oder per Mail einwohnerdienste@erlen.ch. Die Gutscheine können an der Schwimmbadkasse eingelöst werden – der Betrag von 5 Franken wird dem Abonnementspreis angerechnet. Die Badesaison 2020 dauert bis Freitag, 11. September 2020. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.erlen.ch unter Tourismus – Sportanlagen. Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und viele Sonnenstunden in der Badi Thurfeld. Andrea Kesselring, Einwohnerdienste

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