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Neuer Anzeiger 14 November 2014

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Seite 6 NEUER ANZEIGER

Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 14. November 2014 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Arbeitsvergabe Sanierung Brücke Engishofen Die Wasser- und EW-Korporation Engishofen verlegte im vergangenen Jahr in der Aachstrasse in Engishofen Wasserund EW-Leitungen. Als nächstes steht die Sanierung der Strasse an. Vorgängig ist aber die Brücke über die Aach zu ersetzen. Die Brückenplatte und deren Anund Aufbauten sind marode. Die Bevölkerung und Hauptbetroffene sind bereits über den Bauablauf informiert. Die Tiefbau- und Brückenbauarbeiten wurden an die Firma Wanzenried Bau AG, 8570 Weinfelden, zum Nettopreis von 165 062.90 Franken inkl. MWSt vergeben. Die Geländerarbeiten werden durch die Firma Fitech AG, 8587 Oberaach, ausgeführt. Die Nettokosten belaufen sich auf 12 020.00 Franken inkl. MWSt. Sehen und gesehen werden – Sicherheit durch Sichtbarkeit In der kalten Jahreszeit führen Dämmerung, Nebel oder Schnee zu einem höheren Unfallrisiko. Dies betrifft neben Joggern, Velofahrern und Fussgängern vor allem auch Schüler, da sich diese oft noch in der Dunkelheit auf dem Schulweg befinden. Ein Tipp zur erhöhten Sicherheit sind daher Reflektoren, seien diese an der Kleidung oder an einem Rucksack sowie zum Beispiel eine Leuchtweste und helle Kleider. Ein Muss für den Velofahrer und vor allem für Schülerinnen und Schüler ist ein Velohelm und ein vorschriftsgemäss ausgerüstetes Velo. Dies beinhaltet neben einer guten Veloglocke und Velolichtern auch die Rückstrahler (vorne weiss und hinten rot) und die gelben Rückstrahler an den Pedalen und in den Speichen. Leuchtwesten, Rückstrahler, reflektierende Bänder und Aufkleber sind in den Läden schnell zu finden. In Sportgeschäften gibt es auch für Jogger und Fussgänger geeignete Artikel zum Schutz in der Dunkelheit. Bitte achten Sie auf Ihre Sicherheit und die Ihrer Kinder. Einladung zur Gemeindeversammlung Budget 2015 am Donnerstag, 27. November 2014, im Mehrzwecksaal Erlen (Beginn 19.30 Uhr) Traktanden gemäss Botschaft. Der mit separater Post zugestellte, persönliche Stimmrechtsausweis ist an die Gemeindeversammlung mitzubringen. Der Gemeinderat freut sich darauf, eine Vielzahl Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu begrüssen. Gesamterneuerungswahlen 2015 der Politischen Gemeinde Erlen Wahl des Gemeindeammanns und der Mitglieder des Gemeinderates Gestützt auf § 3.11 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Erlen wählen die Stimmberechtigten an der Urne im Majorzwahlverfahren den Gemeindeammann und die sechs Mitglieder des Gemeinderates. Die Wahl für die Amtszeit 2015 – 2019 findet am 8. März 2015 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 19. April 2015 durchgeführt. Gemäss § 36 des kantonalen Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) sind bei Majorzwahlen Wahlvorschläge bis spätestens am 55. Tag vor dem Abstimmungstag, das heisst bis spätestens am Montag, 12. Januar 2015, 16.30 Uhr, der Gemeindekanzlei, Aachstrasse 11, 8586 Erlen, einzureichen, um auf die Namenliste aufgenommen zu werden. Verspätet gemeldete Kandidaten finden auf der Namenliste keine Aufnahme, können jedoch trotzdem gewählt werden. Die offiziellen Wahlvorschlagsformulare können bei der Gemeindekanzlei Erlen bezogen werden. Die Vorgeschlagenen sind gemäss § 37 StWG mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit der Parteizugehörigkeit und dem Vermerk «bisher» zu bezeichnen. Wahlvorschläge sind von den Vorgeschlagenen selbst mit ihrer Unterschrift zu bestätigen und von mindestens zehn im Wahlkreis wohnhaften anderen Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden. Bei Wahlvorschlägen von Bisherigen genügt die eigene Unterschrift. Die Mitglieder für das Wahlbüro (StWG 161.1, § 11) und die der Rechnungsprüfungskommission (GemG 131.1, § 3) werden an der Gemeindeversammlung im Mai 2015 gewählt. Erlen, 14. November 2014 Gemeinderat Erlen Jubilare der Gemeinde Erlen 90 Jahre 1. Dezember: Klara Fankhauser-Roth, Kreuzlingen Herzliche Gratulation und alles Gute auf dem weiteren Lebensweg. Roman Brülisauer, Gemeindeammann Informationen der kantonalen Ausweisstelle Weinfelden Die Öffnungszeiten über die Festtage 2014/2015 sind wie folgt: Die kantonale Ausweisstelle (Passbüro Biometrie / Reisendengewerbe / Preiskontrolle / Beglaubigungen) des Kantons Thurgau bleibt vom Dienstag, 23. Dezember 2014, 17 Uhr, bis Montag, 5. Januar 2015, 8 Uhr geschlossen. Achtung: Termine für die biometrische Datenerfassung für Pässe, welche über die Festtage benötigt werden, müssen bis spätestens 5. Dezember 2014 reserviert werden. Über die Festtage benötigte Identitätskarten müssen bis spätestens 5. Dezember 2014 bei den Einwohnerdiensten bestellt werden. Für Notfälle im Bereich Ausweisschriften steht die Notpassstelle im Airside-Center des Flughafens Kloten, Terminal 2, Abflug, mittlere Ebene, Tel. 044 655 57 65, von 5.30 bis 21.30 Uhr zur Verfügung. Einladung zur Maturaarbeit von Martina Gsell Eine akrobatische Darstellung von MOMO Samstag, 29. November, 19.30 Uhr, Mehrzwecksaal Schule Erlen Lassen Sie sich mitreissen in eine Welt, in der sich die Zeit erst buchstäblich in Luft auflösen muss, bis die Menschen sich ihrer bewusst werden.

Freitag, 14. November 2014 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Winterdienst / Parkordnung Der Winter kann mit plötzlichen massiven Schneefällen, Eisregen oder vor allem gefrierendem Schneematsch sehr tückisch sein. Die für den Winterdienst beauftragten Personen sind bemüht, die Gemeindestrassen und Trottoirs mit den zur Verfügung stehenden Maschinen in möglichst gutem Zustand zu halten. Streumittel werden reduziert und umweltschonend eingesetzt. Schwarzräumungen erfolgen prioritär an steilen Strassenabschnitten. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass «Schneemahden» vor privaten Ausfahrten selbst weggeräumt werden müssen. Zusätzlich gewünschte Schneeräumungen werden nach Möglichkeit gerne durch die Equipen des Winterdienstes ausgeführt. Dies ist aber der Bauverwaltung vorab zu melden. Diese Aufwendungen werden dem Auftraggeber verrechnet. Folgendes bitten wir Sie zu beachten: Schneeablagerungen Gemäss § 39 Abs. 4 des Gesetzes über Strassen und Wege kann bei der Räumung öffentlicher Strassen, Wege und Plätze Schnee auf dem anstossenden Grundstück abgelagert werden. Hingegen ist es nicht gestattet, von Höfen, Vorplätzen etc. Schnee auf öffentliche Strassen, Wege und Plätze zu schaffen. Parkieren von Fahrzeugen Die Eidgenössische Verordnung über die Strassenverkehrsregeln besagt: «Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie die bevorstehende Schneeräumung behindern könnten.» Für die Schäden bei der Ausführung der Winterdienstarbeiten lehnt die Gemeinde jede Haftung ab. Wir danken Ihnen für die Beachtung der gültigen Regelungen und das uns entgegengebrachte Verständnis. Bauverwaltung und Mitarbeiter Winterdienst Vorstellung Stefan Reber Am 1. Oktober 2014 nahm Stefan Reber seine Tätigkeit als Bausekretär auf. Er übernimmt innerhalb der Gemeindeverwaltung die Gesamtbearbeitung und Begleitung aller Baugesuche und ist Ansprechperson für alle Anliegen rund ums Bauen. Während seiner Einarbeitungszeit wird er vom Bau- und Werkverwalter Jörg Bürgisser unterstützt. Stefan Reber verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeiten als Höherer Sachbearbeiter Bauwesen des Regierungsstatthalteramtes Bern Mittelland und Nidau über fundierte Kenntnisse im Baurecht und den Baubewilligungsprozessen. Aus familiären Gründen ist der 45-jährige vom Kanton Bern in den Thurgau gezogen. Der Gemeinderat und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünschen Stefan Reber viel Freude in seinem neuen Aufgabenfeld und gutes Einleben in Mostindien. Einladung zum Tag der offenen Tür der Spitex Mittelthurgau Samstag, 29. November 2014 13.30 bis 17 Uhr, Dunantstrasse 12, 8570 Weinfelden Ein Shuttlebus fährt im Halbstundentakt vom Marktplatz Weinfelden (Treppenaufgang Thurgauerhof) an die Dunantstrasse 12 und zurück. Die Spitex Mittelthurgau freut sich auf Ihren Besuch und stellt Ihnen gerne die neuen Räumlichkeiten und ihre Dienstleistungen vor. Baubewilligungen Baubewilligungen mit Gemeinderats - beschluss werden erteilt an: • CR Management Group AG, Sandbreitestrasse 18, 8280 Kreuzlingen: Teilabbruch Gewerbegebäude, Neubau Einfamilienhaus und zwei Doppeleinfamilienhäuser mit Garagen, Aachstrasse 18a bis 18e, Parz. 135, 8586 Erlen • Idalio Rodrigues dos Santos und Fernanda Rodrigues Pereira, Hauptstrasse 72, 8586 Erlen: Anbau Wohnzimmer mit Balkon, Hauptstrasse 72, Parz. 466, 8586 Erlen Baubewilligungen nach vereinfachtem Verfahren werden erteilt an: • Daniel Schenk, Bädlistrasse 1, 8586 Ennetaach: Anbau Velo- und Geräteunterstand, Bädlistrasse 1, Parz. 2096, 8586 Ennetaach

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