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Neuer Anzeiger 13. September 2019

Seite 6 NEUER ANZEIGER

Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 13. September 2019 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Mitteilungen aus dem Gemeinderat Überarbeitung GEP Abwasserverband Aachtal Die Bearbeitung der Nachführung resp. Überarbeitung des GEP des Abwasserverbandes Aachtal hat Fahrt aufgenommen. In den kommenden Wochen werden bei ausgewählten Einleitstellen in die Gewässer Felderhebungen durch Gewässerökologen gemacht. Die Arbeiten werden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma H2Ocevar, Bauma, gemacht. Die Erhebungen dienen als Grundlage für die künftige Entlastungskonzeptierung des Abwassers im Verbandsgebiet. Bei Fragen zu den Begehungen wenden Sie sich bitte an den Gesamtleiter GEP Abwasserverband Aachtal, Andreas Kobler, Wälli AG, E-Mail a.kobler@waelli.ch. neuen Einwohnerinnen und Einwohnern von Erlen. Der Kreativität der Mitmachenden waren kaum Grenzen gesetzt – innert Kürze verwandelte sich der Saal in eine bunte Markthalle. Kompetente Vereinsvertreter oder Mitglieder von Organisationen und dem Gewerbe standen den rund 60 anwesenden Zugezogenen für Auskünfte zur Verfügung oder machten die Kinder für einen Beitritt «gluschtig». Der Gesamtgemeinderat stand für Fragen oder Anliegen rund um die Gemeinde zur Verfügung und freute sich, die neuen Einwohnerinnen und Einwohner persönlich kennenzulernen. Der Gemeinderat dankt den mitmachenden Vereinen, Organisationen und dem Gewerbe herzlich für ihr Engagement sowie den Frauen von Gymfit für die Organisation des Apéros und die Bewirtung der Gäste. Den Neuzuzügerinnen und Neuzuzügern wünscht er ein gutes Einleben und hofft, dass sie sich in Erlen wohl fühlen. Neuzuzüger-Apéro Am Samstag, 7. September 2019, fand der alle zwei Jahre stattfindende Neuzuzüger-Apéro statt. Der Regen zwang die Organisatoren, den Anlass im Mehrzwecksaal der Schule durchzuführen. 19 Vereine oder Organisationen sowie das Erler Gewerbe präsentierten sich den Informationsveranstaltungen für Hausbesitzer im Thurgau Gebäude erneuern – Energiekosten halbieren Planen Sie einen Ersatz der Fenster oder der Heizung? Eine seriöse Vorbereitung, evtl. mit der Unterstützung eines Energieberaters oder eines GEAK-Experten, ist Voraussetzung für eine energetisch sinnvolle und nachhaltige Sanierung. Tipps zum optimalen Ablauf bieten die Infoveranstaltungen «Gebäude erneuern – Energiekosten halbieren». Am Anlass erhalten die Teilnehmenden Informationen über den Gebäudeenergieausweis (GEAK) und das Förderprogramm Energie. Das Hauptreferat widmet sich dem richtigen Vorgehen bei Gebäude sanierung, Heizungsersatz und Installation einer Solaranlage. Die Modernisierung eines Gebäudes nach dem energieeffizientesten Gebäudestandard MINER- GIE-P ® ist ein weiteres Thema. Ein Referent der Thurgauer Kantonalbank zeigt zudem Möglichkeiten der Finanzierung auf. Als Organisatoren treten die Energiefachleute Thurgau, die IG Passivhaus Schweiz, die Energieberatungsstellen der Gemeinden sowie die beteiligten Gemeinden gemeinsam auf. Die Anlässe werden unterstützt von der Abteilung Energie des Kantons Thurgau und der Thurgauer Kantonalbank. Die Informationsabende sind kostenlos, eine Anmeldung über die Mail-Adresse info@energie-thurgau.ch ist erwünscht. Die Anlässe dauern jeweils von 19.30 bis 20.45 Uhr. Die Anlässe finden an folgenden Daten statt: Montag, 4. November 2019, Bürglen, Mehrzweckhalle Bürglen, Friedhofstrasse 7 Mittwoch, 6. November 2019, Altnau, Martinshaus, Herrenhoferstrasse 3 Montag, 11. November 2019, Egnach, Rietzelghalle, Rietzelgweg 4 Mittwoch, 13. November 2019, Felben-Wellhausen, Gemeindehaus, Poststrasse 13 Im Anschluss an die Veranstaltungen wird ein Apéro offeriert. Weitere Informationen sind auf der Webseite www.infoabende.ch erhältlich. Verein AachThurLand wieder an der WEGA Vom 26. bis 30. September 2019 findet in Weinfelden die 68. WEGA statt. Nach erfolgreichen Auftritten in den letzten Jahren präsentieren sich fünf Gewerbebetriebe aus dem AachThurLand (Elektro Etter + Livet AG, ISO-PUR AG, Köchli-Technik AG, Languedoc Weine GmbH und Muldenzentrale OTG) gemeinsam mit dem Verein AachThurLand wieder in der Halle 2 einer breiten Öffentlichkeit. Reservieren Sie sich schon heute die Zeit für einen Besuch an der WEGA. Die vier AachThurLand-Gemeinden Erlen, Hohentannen, Kradolf-Schönenberg und Sulgen sowie das Gewerbe AachThur- Land freuen sich auf Ihren Besuch.

Freitag, 13. September 2019 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist JobBox, die Taschengeld-Jobbörse Im Garten spriesst das Unkraut? Den Fenstern fehlt es an Durchsicht? Die Einkäufe direkt nach Hause geliefert? Die Haustiere vertragen etwas mehr Pflege oder Auslauf? Schon längst Liegengebliebenes soll verräumt/entsorgt werden? Bei einem leichten Bau/Umbau fehlt es noch an einigen zusätzlichen Händen? Ein Inventar steht an? Wer giesst während der Ferien die Pflanzen? Einen Massenversand verpacken? Die Offene Jugendarbeit Erlen vermittelt einfache Arbeiten zwischen Auftraggeber(inne)n und Schüler(inne)n der Sekundarschule. Über das Angebot Job- Box der OJA Erlen können sich Jugendliche in ihren vielseitigen Fähigkeiten einbringen. Bewohnerinnen, Bewohner und Organisationen aus Erlen und Umgebung erhalten auf unkomplizierte Weise Unterstützung. Gleichzeitig entstehen wertvolle generationenübergreifende Kontakte unter Einwohnern der Gemeinde Erlen. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage www.oja-erlen. Oder rufen Sie Heidi Ott, Leiterin Offene Jugendarbeit, Tel. 079 935 53 07, an. Einbürgerungen An der Gemeindeversammlung Budget 2020 vom 28. November 2019 wird über nachfolgende Einbürgerungen in geheimer Abstimmung befunden: • Durante Antonio (1968) und Durante Cinzia Fulvia (1968) mit Sohn Lorenzo Matteo (2004), Erlenholzstrasse 31, 8586 Erlen, italienische Staatsangehörige • Imeri Almir (2001), Bahnhof strasse 27, 8586 Erlen, mazedonischer Staatsangehöriger • Demiri Abdilvahit (2001), Lenzenhausstrasse 5, 8586 Erlen, mazedonischer Staatsangehöriger • Hyseni Fedon (2001), Rudeli 3, 8586 Ennetaach, serbischer Staatsangehöriger Allfällige Einsprachen gegen diese Einbürgerungen sind innert 10 Tagen schriftlich mit Begründung zu richten an: Gemeinderat Erlen, Aachstrasse 11, 8586 Erlen Ursula Weibel, Gemeindeschreiberin Baubewilligungen Nach vereinfachtem Verfahren • ZOHA Immobilien AG, Haupt strasse 5, 8586 Buchackern: Änderung Vorplatz-/Parkplatzgestaltung nordseitig (bereits ausgeführt); Parz. 4312, Hauptstrasse 7a–7h, 8586 Buchackern • ZOHA Immobilien AG, Hauptstrasse 5, 8586 Buchackern: Innenumbau/-ausbau Einfamilienhaus zu 2 Wohnungen; Parz. 4312, Hauptstrasse 3, 8586 Buchackern Nach ordentlichem Verfahren • Creative Immobilien AG, Hohenemserstrasse 72, 9444 Diepoldsau: Neubau Einfamilienhaus; Parz. 8, Guggenbühlstrasse 13, 8586 Erlen • Politische Gemeinde Erlen, Aachstrasse 11, 8586 Erlen: Neubau Unterflurcontainer; Parz. 3334, Höhenrainstrasse, 8586 Riedt b. Erlen • Elektro Bürgisser AG, Poststrasse 18, 8586 Erlen: Fassadenänderung mit Einbau Fenster, Anbringen Geländer an der Rampe, Erstellen Werbepylon; Parz. 463, Poststrasse 18, 8586 Erlen Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen, Wegen und Ausfahrten Sonnenschein und Regen lassen Bäume, Sträucher und Hecken wachsen, teils bis die Sicherheit im Verkehrsraum gefährdet ist. Sie müssen die Pflanzen nicht gleich ausreissen, beachten Sie aber bitte Folgendes: Gestützt auf die Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege des Kantons Thurgau sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Liegenschaften an öffentlichen Strassen und Wegen verpflichtet, Bäume, Hecken und Sträucher jederzeit so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassenraum hineinragen und die Übersicht auf den Strassen und Wegen gefährden. Die gesetzlichen Bestimmungen lauten wie folgt: • Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzungen und Einfriedungen höchstens eine Höhe von 80 Zentimeter ab Strassenhöhe erreichen (§ 41 Abs. 1). • Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4,50 Meter, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2,50 Meter zu stutzen (§ 42 Abs. 2). • Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen unter Vorbehalt von § 41 Abs. 1 und § 47 Abs. 2 einen Stockabstand von 60 Zentimetern zur Strassen- oder Weggrenze einhalten. Sie sind so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen (§ 42 Abs. 3). Wir bitten alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, diesen Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege nachzukommen. Wir fordern Sie auf, dass Sie im Sinne der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer Ihre Anlagen in Ordnung halten. Besten Dank.

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