Sie können sich mit dem Button Abonnenten Login anmelden,
indem Sie Ihre Abonummer als Benutzername sowie als Passwort verwenden.

cio.bsmediagroup
Aufrufe
vor 2 Jahren

Neuer Anzeiger 11. Dezember 2020

Seite 6 NEUER ANZEIGER

Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 11. Dezember 2020 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Mitteilungen aus dem Gemeinderat Bächtelisapéro abgesagt Der Bächtelisapéro, der jeweils am 2. Januar stattfindet, muss für das Jahr 2021 aufgrund der Covid-19-Situation abgesagt werden. Der Gemeinderat dankt für Ihr Verständnis und freut sich, Sie im Folgejahr wieder am traditionellen Anlass begrüssen zu dürfen. Übernahme Waldstrassen Biessenhoferwald Die Waldstrassen im Biessenhoferwald liegen auf den Gemeindegebieten Amriswil, Erlen und Zihlschlacht-Sitterdorf. Die Strassen gehören der aktiven Unterhaltskorporation Biessenhoferwald respektive deren Mitgliedern und werden durch diese unterhalten. Im Juni 2018 haben die Mitglieder beschlossen, sämtliche auf dem Gemeindegebiet Amriswil liegenden Wege an die Stadt Amriswil abzutreten. Mit dem gleichen Wunsch trat der Vorstand auch an die Gemeinde Erlen. Die Gemeinde Erlen ist grundsätzlich an der Übernahme von Flur- und Waldstrassen interessiert, damit Flurstrassenkorporationen aufgehoben werden können. Die Waldstrassen müssen bei der Übergabe aber in einem guten Zustand sein. Ebenfalls gelten nach der Übernahme für die Waldeigentümer unser Reglement über den Unterhalt der Flur- und Waldstrassen sowie unsere Flächenbeiträge. Die Mitglieder der Unterhaltskorporation Biessenhoferwald haben an ihrer Versammlung der Abtretung zugestimmt. Der Gemeinderat hat die kostenlose Übernahme per 1. Januar 2021 ebenfalls gutgeheissen. Der zukünftige Unterhalt und die Finanzierung der Waldstrassen erfolgen durch die Unterhaltskommission der Flur- und Waldstrassen Erlen gemäss Unterhaltsreglement. Öffnungszeiten über Weihnachten/Neujahr Die Schalter der Gemeindeverwaltung bleiben über Weihnachten/Neujahr geschlossen vom: Mittwoch, 23. Dezember 2020, ab 16.30 Uhr bis Montag, 4. Januar 2021, 9 Uhr. Bei Störungen im Elektrizitäts- oder Wasserbereich wählen Sie die Pikettnummer 071 649 30 01. Die Notfallnummer 071 649 30 02 ist ausschliesslich in einem Todesfall zu wählen. Das Team der Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Kehrichtabfuhr über die Festtage Am Freitag, 25. Dezember 2020, findet keine Kehrichtabfuhr statt. Diese wird am Montag, 28. Dezember 2020, nachgeholt. Kompostplatz Erlen, Öffnungszeiten über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage Der Kompostplatz (Gärtnerei Neubauer) bleibt vom Donnerstag, 24. Dezember 2020, bis Sonntag, 3. Januar 2021, geschlossen. Aktion «Christbaum-Entsorgung» für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Erlen Die Christbäume können wie jedes Jahr beim Kompostplatz (Gärtnerei Neubauer) entsorgt werden: Samstag, 9./16. Januar 2021, von 8.00–12.00/13.30–16.00 Uhr. Das Einwerfen oder Bereitstellen von Christbäumen bei den Unterflurcontainern ist nicht gestattet. Rechnungen für das Jahr 2020 Das Jahr neigt sich mit Riesenschritten dem Ende zu. Damit wir alle Rechnungen termingerecht in das Jahr 2020 verbuchen können, sind wir auf die Mithilfe unserer Lieferanten angewiesen. Nach vereinfachtem Verfahren • Verein Hebron, Hauptstrasse 46, Erlen: Renovation Küche sowie Erschliessung Mutter/Kind-Zimmer; Parz. 273, Hauptstrasse 46, Erlen • Urs Späti, Poststrasse 6, Kümmertshausen: Ersatz Einzelofenheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung); Parz. 6074, Poststrasse 6, Kümmertshausen Nach ordentlichem Verfahren • Lea Immobilien GmbH, Kirchstrasse 14, Sulgen: Neubau MFH mit Büroräumlichkeiten und Tiefgarage; Parz. 3504, Bahnhofstrasse 3, Riedt b. Erlen Daher bitten wir alle Lieferanten, uns ihre Rechnungen bis zum 8. Januar 2021 zuzustellen. Besten Dank im Voraus. Baubewilligungen Sandra Veneruso, Buchhaltung • Maier Fabio und Michelle, Rheinsichtweg 4, Tägerwilen: Neubau EFH / Erdwärmesondenbohrung für Sole-Wasser-Wärmepumpe; Parz. 3549, Hofelsstrasse 1, Riedt b. Erlen • Stahel Silvan und Marie-Louise, Reutistrasse 12, Kreuzlingen: Neubau EFH / Erdwärmesondenbohrung für Sole-Wasser-Wärmepumpe; Parz. 3553, Bergblickstrasse 8, Riedt b. Erlen • Bürgisser Alex und Nadia, Weid wiesenweg 21, Amriswil: Neubau EFH / Erdwärmesondenbohrung für Sole-Wasser-Wärmepumpe; Parz. 3509, Hofelsstrasse 2, Riedt b. Erlen

Freitag, 11. Dezember 2020 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Der Winter zeigte sich bereits in tiefen Lagen. In der kommenden Zeit kann es mit plötzlichen massiven Schneefällen, Eisregen oder vor allem gefrierendem Schneematsch sehr tückisch werden. Die für den Winterdienst beauftragten Personen sind bemüht, die Gemeindestrassen und Trottoirs mit den zur Verfügung stehenden Maschinen in möglichst gutem Zustand zu halten. Streumittel werden reduziert und umweltschonend eingesetzt. Schwarzräumungen erfolgen prioritär an steilen Strassenabschnitten. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass «Schneemahden» vor privaten Ausfahrten selbst weggeräumt werden müssen. Zusätzlich gewünschte Schneeräumungen werden nach Möglichkeit gerne durch die Equipen des Winterdienstes ausgeführt. Dies ist aber der Bauverwaltung vorab zu melden. Diese Aufwendungen werden dem Auftraggeber verrechnet. Folgendes bitten wir Sie zu beachten: Winterdienst/Parkordnung Schneeablagerungen Gemäss § 39 Abs. 4 des Gesetzes über Strassen und Wege kann bei der Räumung öffentlicher Strassen, Wege und Plätze Schnee auf dem anstossenden Grundstück abgelagert werden. Hingegen ist es nicht gestattet, von Höfen, Vorplätzen etc. Schnee auf öffentliche Strassen, Wege und Plätze zu schaffen. Parkieren von Fahrzeugen Die Eidgenössische Verordnung über die Strassenverkehrsregeln besagt: «Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie die bevorstehende Schneeräumung behindern könnten.» Für die Schäden bei der Ausführung der Winterdienstarbeiten lehnt die Gemeinde jede Haftung ab. Wir danken Ihnen für die Beachtung der gültigen Regelungen und das uns entgegengebrachte Verständnis. Das Werkhofteam Kehrichtabfuhr ab Januar 2021 NEU am Dienstag Ab Januar 2021 findet die Kehrichtabfuhr jeweils am Dienstag statt. Die Kehrichtsäcke sind bis 7 Uhr bei den Sammelplätzen bereitzustellen. Bitte nicht schon am Abend vorher. In einigen Gebieten der Gemeinde stehen Unterflurcontainer für die Entsorgung der Kehricht-säcke zur Verfügung. Es dürfen nur die offiziellen Gebühren-Kehrichtsäcke der KVA Thurgau eingeworfen werden. Der Einwurf ist jederzeit möglich. Das Deponieren und Einwerfen von Sperrgut ist verboten. Perspektive Thurgau – Mütter- und Väterberatung Erlen Ev. Kirchgemeindehaus Hauptstrasse, 8586 Erlen, Telefon 071 626 04 54, E-Mail mvb-weinfelden@perspektive-tg.ch Beratungsdaten und -zeiten 2021 Jeden 2. Dienstag im Monat mit Anmeldung, 14 bis 16 Uhr An folgenden Tagen finden Beratungen statt: 12. Januar | 9. Februar | 9. März | 13. April | 11. Mai | 8. Juni | 13. Juli | 10. August 14. September | 12. Oktober | 9. November | 14. Dezember Weitere Informationen Telefonische Beratung: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie am Mittwochnachmittag von 13.30 bis 17.00 Uhr. E-Rechnung: Neu Steuerrechnungen im E-Banking empfangen, prüfen und bezahlen Erlen geht im eGovernment einen Schritt weiter: Mit dem Service E-Rechnung bietet Ihnen die Gemeinde die Möglichkeit, Rechnungen und neu auch die Steuerrechnungen via E-Banking bzw. E-Finance elektronisch zu empfangen, zu prüfen und auf einfache Art und Weise zu bezahlen. Der neue eService steht per sofort zur Verfügung. Mit der E-Rechnung empfangen, prüfen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen der Gemeinde direkt in Ihrem E-Banking. Das ist nicht nur zeitsparend und bequem, sondern schont auch die Umwelt. Vollständig elektronisch Wenn Sie sich dafür entscheiden, Rechnungen der Gemeinde Erlen in Zukunft elektronisch zu empfangen und zu bezahlen, erhalten Sie diese nicht mehr wie bis anhin durch die Post in Ihren Briefkasten, sondern in elektronischer Form direkt in Ihr Postfach im E-Banking- Portal. Mit wenigen Mausklicks können Sie die erhaltene E-Rechnung im E-Banking prüfen, als PDF auf Ihrem Computer speichern und den bereits fixfertig ausgefüllten Einzahlungsschein zur Zahlung freigeben. Mit der E-Rechnung behalten Sie stets die volle Kontrolle: Bei einer Beanstandung können Sie eine E- Rechnung per Mausklick auch ablehnen. Das Belastungskonto, den Rechnungsbetrag und das vorgeschlagene Ausführungsdatum können Sie bei Bedarf vor der Freigabe anpassen. Einfach, schnell, sicher Mit der E-Rechnung empfangen, prüfen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking. E-Rechnungen können im E-Banking von über 80 Schweizer Banken und von PostFinance empfangen werden. Das Abtippen von Referenznummern, Rechnungsbeträgen und Gutschriftskonten entfällt. Sie gelangen mit wenigen Mausklicks von der Prüfung bis zur Bezahlung der E-Rechnung. Die E-Rechnung ist papierlos – selbstverständlich können Sie Ihre E- Rechnungen aber als PDF auf Ihrem Computer speichern. Die E-Rechnungen werden geschützt übermittelt. Weitere Informationen auf www.erlen.ch. Informationen zur E-Rechnung auf www.e-rechnung.ch. Daniel Heidegger, Leiter Steuern

Erfolgreich kopiert!

Neuer Anzeiger 2023

Neuer Anzeiger 2022

Neuer Anzeiger 2021

Neuer Anzeiger 2020

Neuer Anzeiger 2019

Neuer Anzeiger 2018

Neuer Anzeiger 2017

Neuer Anzeiger 2016

Neuer Anzeiger 2015

Neuer Anzeiger 2014