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Neuer Anzeiger 02. Februar 2023

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Seite 6 NEUER ANZEIGER

Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 3. Februar 2023 Mitteilungen aus dem Gemeinderat Tempo-30-Zone im Quartier Nordost Bürglen: Einwendungsverfahren Im Quartier Nordost (Gebiet nördlich Sulgerstrasse und östlich Maurenstrasse) in Bürglen ist die Einführung der Tempo-30-Zone als letztes Gebiet in Bürglen vorgesehen. Nach erfolgter Informationsveranstaltung wurden die vorgebrachten Voten durch den Gemeinderat und das Planungsbüro geprüft und wo geeignet und möglich in die weitere Planung aufgenommen. So konnte beispielsweise das Anliegen nach dem Miteinbezug der südlichen Säntisstrasse aufgrund der seit 1. Januar 2023 auf Bundesebene gelockerten Bestimmungen für die Einführung von Tempo-30-Zonen integriert werden. Der Gemeinderat genehmigte die Gutachten und entsprechenden Massnahmenpläne beziehungsweise hat diese zur Prüfung und anschliessenden Durchführung des Einwendungsverfahrens freigegeben. Das kantonale Tiefbauamt hat die Massnahmenpläne geprüft und freigegeben. Ab 3. Februar 2023 läuft die 20-tägige Frist für das Einwendungsverfahren. Die Unterlagen liegen im Publikationsraum EG rechts im Gemeindehaus auf. Details können aus dem separaten Inserat entnommen werden. Fasnachtsumzug Neue Bestimmungen zu Vereinsentschädigungen An der letzten Präsidentenkonferenz wurde angekündigt, dass die Bestimmungen zu den Vereinsentschädigungen einer Überarbeitung unterzogen werden. Die bisher gesonderten Bestimmungen zu Vereinsbeiträgen für Erfolge/Feste, die Jugendarbeit sowie die Lagerbeiträge werden neu in einem Gesamtdokument zusammengefasst. Die Beiträge wurden auf ihre Berechtigung und Höhe überprüft. Im Bereich der Jugendförderung wurden beispielsweise die Alterslimiten der Beitragsberechtigung von bisher 16 auf 18 Jahre angehoben sowie auch für Vereine mit geringer Anzahl an beitragsberechtigten Jugendlichen eine Kategorie für eine Entschädigung geschaffen. Zudem wurde für die Durchführung von Gemeindeanlässen zusätzlich zu der bisherigen Entschädigung die Ausrichtung einer Pauschale an die durchführenden Vereine eingeführt. Die neuen Bestimmungen werden anfangs Februar sämtlichen Vereinen zugestellt. Wahl Lernende Verwaltung Aus den eingegangenen Bewerbungen wurde Jana Stalder aus Rothenhausen als neue Lernende in der Verwaltung ausgewählt. Sie wird ihre Ausbildung zur Kauffrau EFZ im August 2023 beginnen. Am Sonntag, 26. Februar, zieht als Höhepunkt der diesjährigen Fasnacht der Fasnachtsumzug durch das Dorf. Für die Umzugsroute sind daher von 14 bis ca. 16 Uhr die Weinfelderstrasse (Bereich ab Ringstrasse) sowie die Maurenstrasse (Abschnitt Opfershoferstrasse–Istighoferstrasse) gesperrt. Eine Umleitung ist entsprechend signalisiert. Die Schlosshüüler freuen sich auf viele verkleidete und unverkleidete Fasnächtlerinnen und Fasnächtler. Gesamterneuerungswahlen 12. März 2023 – Vakanzen Gemeinderat/ Rechnungsprüfungskommission Am 12. März 2023 findet in Bürglen der 1. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen (2023–2027) statt. Die Frist zur Aufnahme auf die offizielle Namensliste hat am 16. Januar 2023 geendet. Für den Gemeinderat ist für die zurücktretenden Barbara Keller Foletti und Franz Huber innerhalb der Frist eine Kandidatur mit Christian Peng aus Istighofen eingegangen. Da bis zum Ablauf der Frist zur Aufnahme auf die Namensliste keine weiteren Kandidaturen gefunden worden sind, treten derzeit für sechs Sitze im Gemeinderat nur fünf Personen an. Ohne Mitbewerber tritt der amtierende Gemeindepräsident Kilian Germann zu Entwurf Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren) Gemeinde, Ort Bürglen Strasse, Weg Antragsteller Anordnung den Erneuerungswahlen an. Für einen Rücktritt in der Rechnungsprüfungskommission hat sich in der Funktion als Suppleant(in) ebenfalls noch niemand gemeldet. Der Gemeinderat möchte hiermit nochmals dazu ermuntern, dass sich geeignete Personen für ein Amt engagieren. Auch nach der offiziellen Eingabefrist sind bei entsprechender Eigeninitiative die Chancen für eine erfolgreiche Wahl intakt. Die Mitglieder des Gemeinderates stehen gerne auch für Informationen zu der Aufgabe oder diesbezügliche Fragen zur Verfügung. Säntisstrasse, Sonnenstrasse, Oberfeldstrasse, Freihofstrasse, Hörnlistrasse, Foorwisstrasse, Haldenhofstrasse, Speggaggerweg, Speggaggerstrasse, Breitestrasse Gemeinde Bürglen Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h Mit Eingabe vom 20. Januar 2023 beantragt der Gemeinderat dem Departement für Bau und Umwelt den Erlass folgender Verkehrsanordnung: Die Signale 2.59.1 und 2.59.2 «Beginn und Ende Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h» und allfällige weitere Massnahmen gemäss Situationsplan vom 19. Januar 2023 und 14. Dezember 2022. Die Situationspläne können bei der Gemeinde Bürglen während den Schalteröffnungszeiten im Publikationsraum EG rechts eingesehen werden. Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht. Bürglen, 3. Februar 2023 Gemeinderat Bürglen

Freitag, 3. Februar 2023 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 Bezug der Hundesteuern 2023 Die Hundesteuerrechnungen werden bis Ende Februar versandt. Die Hundesteuer wird für die nötige Infrastruktur in der Gemeinde verwendet. Sie beträgt für den ersten Hund 100 Franken pro Jahr und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 160 Franken pro Jahr. Falls Sie Ihren Hund weggegeben haben oder dieser verstorben ist, bitten wir Sie, dies der Hundekontrollstelle zu melden. Damit vermeiden Sie, dass Ihnen unnötigerweise eine Rechnung zugestellt wird. Gleichzeitig bitten wir die Hundehalter auch, uns zu melden, wenn sie einen anderen Hund bzw. einen neuen Hund halten. Tierhalterinnen und Tierhalter, welche einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, müssen bei AMICUS registriert werden. Sie als Hundehalterin oder Hundehalter sind verantwortlich, dass folgende Ereignisse bei AMICUS und der Hundekontrollstelle Bürglen gemeldet werden. (Informieren sie sich auch unter www.amicus. ch oder www.veterinaeramt.tg.ch.) Checkliste Vor der Anschaffung • sicherstellen, dass der Hund einen Mikrochip trägt • obligatorische Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme 3 Mio. Franken • Registrierung des Hundehalters in AMICUS Nach der Anschaffung • Registrierung des Hundes in AMICUS innert 10 Tagen • Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde innert 30 Tagen Nach öffentlicher Aufl age: • T. und E. Schramm, Bürglen, Schlossgasse 1: PV-Anlage Baubewilligungen • obligatorische praktische Hundeerziehungskurse innert einem Jahr nach Übernahme des Hundes (ab 15 kg) Übergabe, Übernahme, Ausfuhr ins Ausland oder Todesfall • selbstständige Mutation in AMICUS innert 10 Tagen • Meldung Gemeinde innert 30 Tagen Pfl ichten der Tierhalter(innen) gemäss Hundegesetz • Den Hund sicher und verantwortungsbewusst halten, so dass weder Menschen noch andere Tiere gefährdet oder belästigt werden • Hundekot korrekt beseitigen • Hundesteuer jährlich bezahlen Viele Hundehalterinnen und Hundehalter verhalten sich vorbildlich, beachten die Gesetzgebung und schaffen damit Toleranz bei der Bevölkerung. Die mit der Aufsicht beauftragten Personen werden gebeten, die Hunde so zu halten, dass diese niemanden in irgendeiner Art belästigen und nicht Trottoirs, öffentliche Anlagen, Gärten oder landwirtschaftliches Wiesland verunreinigen. Vielen Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften. Für das Beseitigen von Hundekot können an allen Robidog-Kästen oder auf der Gemeindeverwaltung gratis Hundesäckli bezogen werden. Bei allfälligen Fragen steht ihnen Florine Lötscher, Hundekontrollstelle Bürglen, Tel. 071 634 81 11 oder E-Mail florine. loetscher@buerglen-tg.ch, gerne zur Verfügung. Florine Lötscher, Hundekontrollstelle Bürglen Geburtstagsjubilare • Kühl- und Lagerhaus Thurtal AG, Bürglen, Industriestrasse 9: Absauganlage für Rüstabfälle (bereits erstellt) Erneuerung Weiherhütte Die Baukommission hat zwischenzeitlich das definitive Bauprogramm für den Ersatz der Weiherhütte verabschiedet, sodass im Februar 2023 die Privatpersonen, welche die Gebäulichkeiten anderweitig nutzen möchten, mit dem Abbruch/Abtransport der Weiherhütte sowie dem WC-Häuschen beginnen können. Anfangs März erfolgt dann der Abbruch der Fundamente. Während den Bauarbeiten ist die Baustelle aus Sicherheitsgründen eingezäunt. Gemeinderat und Bürgergemeinde sind darum bemüht, die Einschränkungen möglichst geringfügig zu halten und danken für das Verständnis. Mobiliar kostenlos abzugeben Mit der Erneuerung der Weiherhütte wird das bisherige Mobiliar der Hütte (4 Tische und mehrere Stühle) kostenlos abgegeben. Die 4 Tische weisen nachfolgende Masse auf: 1,70 m × 0,80 m. Abholzeitpunkt: Februar 2023. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Gemeindekanzlei, Iris Weber, Tel. 071 634 81 13, iris.weber@buerglen-tg.ch. Donnerstag, 9. Februar • Mittagstisch für Senioren, Bürgler Forum, 11 Uhr, Freihof Bürglen Sonntag, 12. Februar • Open Sunday, Samariterverein, 9 Uhr, Doppelturnhalle Bürglen Voranzeige Papier- und Kartonsammlungen 2023 Bürglen/Istighofen: Samstag, 18. März 2023 Samstag, 10. Juni 2023 Mittwoch, 30. August 2023 Samstag, 18. November 2023 Bürgler Agenda Donnerstag, 16. Februar • Besuch der Tonhalle Zürich, Bürgler Forum Fasnachtswochenende, 24.–26. Februar • FAGES Schlosshüüler Bürglen Freitag: Beizenfasnacht Samstag: Schnitzlete und Maskenball Sonntag: Fasnachtsumzug Pfadi Bürglen Unihockeyclub Bürglen Volksschulgemeinde Bürglen Pfadi Bürglen • 3. Februar 1943: Müller Erna, Bürglen • 11. Februar 1933: Eberhardt Barbara, Bürglen • 18. Februar 1938: Eberli Klärli, Bürglen • 26. Februar 1925: Kühni Sophie, Bürglen Der Gemeinderat gratuliert herzlich zum Geburtstag! Leimbach/Opfershofen: Mittwoch, 17. Mai 2023 Mittwoch, 22. November 2023 Primarschule Leimbach Primarschule Leimbach

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