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Neuer Anzeiger 8 Mai 2013

Seite 6 NEUER ANZEIGER

Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Mittwoch, 8. Mai 2013 Schalteröffnungszeiten an Auffahrt, 9. Mai, und Pfingsten, 20. Mai Am Donnerstag, 9. Mai, am Freitag, 10. Mai, und am Pfingstmontag, 20. Mai 2013, bleiben die Schalter der Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen. Bei einem Todesfall wählen Sie die Nummer des Bestattungsamtes, Tel. 071 649 30 72. Bei Störungen im Bereich Elektrizität oder Wasser wählen Sie Tel. 071 649 30 79. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage. Gemeindeverwaltung Erlen Gemeindeversammlung Am Donnerstag, 30. Mai, findet im Mehrzwecksaal Erlen im Anschluss an die Versammlung der Schule Erlen die Gemeindeversammlung zur Rechnung 2012 statt. Die Botschaft wird in alle Haushaltungen der Politischen Gemeinde versandt. Die Stimmberechtigten erhalten mit separater Post einen persönlichen Stimmrechtsausweis. Für die Ermittlung der Stimmberechtigung ist dieser an die Gemeindeversammlung mitzubringen. Zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten ganz herzlich eingeladen. Ebenso willkommen sind auch weitere interessierte Einwohnerinnen und Einwohner aus der Politischen Gemeinde Erlen ohne Stimmrecht, insbesondere ausländische Eltern sowie Jugendliche. Petra Cortina, Gemeindeschreiberin Mitteilungen aus dem Gemeinderat Sommerferien der Behörde Der Gemeinderat macht eine Sitzungspause während den offiziellen Schulferien. In der Zeit vom 8. Juli bis Sonntag, 11. August 2013, wird der Gemeinderat keine Sitzungen abhalten. Die erste Gemeinderatssitzung nach den Ferien findet am Donnerstag, 15. August 2013, statt. Der Gemeinderat bedankt sich für Ihre Kenntnisnahme und wünscht Ihnen eine schöne Sommerzeit. Petra Cortina, Gemeindeschreiberin Jubilare der Gemeinde Erlen 80 Jahre 23. Mai: Walter Mühlemann, Salmsach 25. Mai: Verena Messmer-Huber, Erlen Herzliche Gratulation und alles Gute auf dem weiteren Lebensweg. Roman Brülisauer, Gemeindeammann Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen, Wegen und Ausfahrten Gestützt auf die Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege des Kantons Thurgau sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Liegenschaften an öffentlichen Strassen und Wegen verpflichtet, Bäume, Hecken und Sträucher jederzeit so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassenraum hineinragen und die Übersicht auf den Strassen und Wegen gefährden. Die gesetzlichen Bestimmungen lauten wie folgt: • Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzungen und Einfriedungen höchstens eine Höhe von 80 Zentimetern ab Strassenhöhe erreichen (§ 41 Abs. 1). • Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4,50 Metern, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2,50 Metern zu stutzen (§ 42 Abs. 2). • Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen unter Vorbehalt von § 41 Abs. 1 und § 47 Abs. 2 einen Stockabstand von 60 Zentimetern zur Strassen- oder Weggrenze einhalten. Sie sind so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen (§ 42 Abs. 3). Wir bitten alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, diesen Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege nachzukommen. Wir fordern sie auf, dass sie im Sinne der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ihre Anlagen in Ordnung halten. Besten Dank. Roman Brülisauer, Gemeindeammann Bitte Ruhezeiten und Nachtruhe einhalten Bald werden die Tage länger und bei schönem Wetter geniessen die meisten Einwohner und Einwohnerinnen von Erlen wenn möglich den eigenen Garten. Die wärmeren Temperaturen verlocken generell zum Aufenthalt im Freien. Daher weisen wir darauf hin: In Anlehnung an Gemeinden mit Lärmschutz- oder Polizeireglementen gelten in der Gemeinde Erlen folgende Ruhezeiten: Für die Nachtruhe gilt allgemein die Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Sonn- und Feiertage: An diesen Tagen gelten die Vorschriften des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz 822.9). Während den Ruhezeiten ist auf lärmverursachende Arbeiten (Rasenmähen, Häckseln etc.) zu verzichten. Hinweis: Während der übrigen Zeiten sind alle übermässigen Störungen zu unterlassen, die durch zumutbare Vorkehrungen oder rücksichtsvolles Verhalten vermieden werden können. Lärm verursachende Arbeiten sind wenn möglich in geschlossene Räume zu verlegen. Ruhestörung: Wer durch Lärm oder sonstigen Unfug die Nachtruhe oder in einer Sitte und Anstand verletzenden Weise die öffentliche Ruhe und Ordnung zur Tageszeit stört, wird mit Haft oder Busse bestraft (EG StGB § 40). Gemeinderat Erlen

Mittwoch, 8. Mai 2013 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 Information «Ferienzeit ist Reisezeit» Prüfen Sie Ihre Reisepässe und Identitätskarten frühzeitig auf ihre Gültigkeit. Die Lieferfrist dieser Dokumente beträgt zehn Arbeitstage. Bestellung einer Identitätskarte Der Antrag für die Identitätskarte ist nach wie vor persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde zu stellen. Zur Erneuerung der Identitätskarte bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: • die alte Identitätskarte (bei Verlust des Dokumentes ist eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeidienststelle nötig) • ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr, gute Qualität, schwarz-weiss oder farbig, neutraler Gesichtsausdruck) Kosten und Gültigkeitsdauer der Identitätskarte Kosten inkl. Porto Gültigkeitsdauer Kinder von 0 – 17 Jahren Fr. 35.– 5 Jahre Erwachsene ab 18 Jahren Fr. 70.– 10 Jahre Gutscheine für Saisonkarte Schwimmbad Thurfeld, Kradolf-Schönenberg Ab Mai sind am Schalter der Einwohnerdienste die Gutscheine für die Verbilligung der Saisonkarten erhältlich. Die ausgefüllten Gutscheine können dann an der Schwimmbadkasse eingelöst werden. Der Betrag von 5 Franken wird vom Abonnementspreis abgezogen. Andrea Kesselring, Einwohnerdienste Baubewilligungen mit Gemeinderats - beschluss werden erteilt an: • Marianne Tschudi und Fabian Labhart, Oberfeldstrasse 1, 8586 Riedt b. Erlen: Umbau Remise zu Pferdestall, Allwetterplatz, Miststock mit Schutzvlies, Oberfeldstrasse 1, Parz. 3128/3478, 8586 Riedt b. Erlen • Daniel Löpfe, Thalackerstrasse 5, 8586 Buchackern: Einbau von zwei Fenstern in Nordfassade und einer Balkontüre in Südfassade, Sanierung Wohnung, Thalackerstrasse 5, Parz. 1, 8586 Buchackern • Volksschulgemeinde Erlen, Hauptstrasse 84, 8586 Erlen: Sanierung Unterstufenschulhaus, Hauptstrasse 84, Parz. 351, 8586 Erlen Baubewilligungen Baubewilligungen nach vereinfachtem Verfahren werden erteilt an: • Verena Wyser, Dorfstrasse 10, 9565 Rothenhausen: Einbau Garage in Scheune, südseitig Balkontüre und Treppe, Hauptstrasse 18, Parz. 6164, 8586 Kümmertshausen • Brigitte und Andreas Fischer, Höhenrainstrasse 24, 8586 Riedt b. Erlen: Erdsondenbohrung, Einbau Kellerfenster, Höhenrainstrasse 24, Parz. 3292, 8586 Riedt b. Erlen • Thomas Bosshard und Angelica Nischelwitzer, Feldheimstrasse 7, 8586 Riedt b. Erlen: Fassadensanierung, Feldheimstrasse 7, Parz. 424, 8586 Riedt b. Erlen • Stephan Wettstein, Hauptstrasse 24, 8586 Riedt b. Erlen: Neubeschriftung Silo und Pylone, Hauptstrasse 24, Parz. 3320, 8586 Riedt b. Erlen Bestellung eines Schweizer Passes 10 Der Antrag wird direkt beim Passbüro Biometrie in Weinfelden gestellt. Gesuchstellende müssen vor der zwingenden persönlichen Vorsprache ihre Personendaten für den Pass 10 oder das Kombiangebot (Pass / Identitätskarte) mittels einer der folgenden Möglichkeiten dem Passbüro einreichen: 1. Via Internet unter www.schweizerpass.ch 2. Telefonisch unter 058 345 13 80 3. Persönliche Vorsprache beim Passbüro. Nur in Ausnahmefällen möglich! Es muss zwingend die Reisebestätigung und/oder das Flugticket vorgewiesen werden. Bei allen Antragsarten werden die Personalien erfasst und anschliessend durch das Passbüro geprüft. Erst danach kann ein Termin für die Biometrisierung vereinbart werden. Bei der zwingenden persönlichen Vorsprache müssen die alten Ausweise sowie der Schriftenempfangsschein oder eine Wohnsitzbestätigung mitgenommen werden. Bei Diebstahl oder Verlust der alten Ausweise ist eine entsprechende polizeiliche Verlustmeldung einer Schweizer Polizeidienststelle vorzuweisen. Verlustrapporte aus dem Ausland sind nicht zulässig. Adresse und Erreichbarkeit der Ausweisstelle: Passbüro Biometrie Kanton Thurgau, Bahnhofstrasse 12, 8570 Weinfelden, Telefon 058 345 13 80 Kosten und Gültigkeitsdauer des Schweizer Passes 10 bzw. Kombiangebot (Pass 10 / Identitätskarte) Kosten inkl. Porto Gültigkeitsdauer Pass 10 Kinder von 0 – 17 Jahren Fr. 65.– 5 Jahre Pass 10 Erwachsene ab 18 Jahren Fr. 145.– 10 Jahre Kombi mit ID für Kinder von 0 – 17 Jahren Fr. 78.– 5 Jahre Kombi mit ID für Erwachsene ab 18 Jahren Fr. 158.– 10 Jahre Provisorischer Pass der Ausweisstelle Fr. 100.– max. 1 Jahr Provisorischer Pass beim Flughafen Fr. 150.– max. 1 Jahr Ergänzende Informationen finden Sie unter www.passbuero.tg.ch. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne zur Verfügung, Tel. 071 649 30 60. Andrea Kesselring, Einwohnerdienste

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