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Neuer Anzeiger 8. Februar 2019

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Seite 6 NEUER ANZEIGER

Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 8. Februar 2019 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Mitteilungen aus dem Gemeinderat Botschaft Rechnung und Budget Die Publikation des Budgets und der Rechnung erfolgte bis anhin in der Form einer gedruckten Botschaft, die in alle Haushalte versandt wurde. Diese Botschaften umfassten zwischen 47 und 71 A4-Seiten und wurden in einer Auflage von rund 1700 Exemplaren gedruckt. Wir gehen davon aus, dass ca. 10 % der Botschaften gelesen werden, d. h. ca. 170 Exemplare finden Beachtung, die restlichen wandern ins Altpapier wie auch die meisten der gelesenen Exemplare – spätestens nach der Gemeindeversammlung, an der durchschnittlich 90 Personen teilnehmen. Nebst dem Verbrauch an Papier sind die Kosten für das Layout und den Druck in der Höhe von 7500 bis 8500 Franken nicht ausser Betracht zu lassen. Der Gemeinderat hat daher entschieden, anstelle der bisherigen Botschaft der Bevölkerung ein gefaltetes A3-Blatt mit allen Traktanden und wichtigen Informationen zur Rechnung oder zum Budget in alle Haushalte zuzustellen. Wir nehmen an, dass eine Zusammenfassung auf vier Seiten bei der Bevölkerung auf mehr Interesse stösst als eine Botschaft mit 50 bis 70 Seiten. Die Botschaft in der jetzigen, detaillierten Form wird trotzdem erstellt. Sie wird auf der Homepage der Gemeinde publiziert oder auf Bestellung intern gedruckt und verschickt. Mit dieser Neuerung erhält die Bevölkerung weiterhin umfassende Informationen über das Budget und die Rechnung. Gleichzeitig werden aber wertvolle Ressourcen und Kosten gespart. Inkraftsetzung Gestaltungsplan Höhenrain Ein Jahr nach der öffentlichen Auflage konnte der Gemeinderat die Zonenplanänderung Höhenrain, den Gestaltungsplan Höhenrain und die angepassten Sonderbauvorschriften per 1. Feb ruar 2019 in Kraft setzen. Auf den gleichen Zeitpunkt wurde der Quartierplan Höhenrain aufgehoben. Dorffasnacht in Erlen – Donnerstag, 28. Februar 2019 Am Schmutzigen Donnerstag, 28. Februar 2019, um 15.15 Uhr startet der Fasnachtsumzug am Bahnhof Erlen und wir marschieren bunt und fröhlich durchs Dorf bis zum Schulhaus. Der Umzug dauert ca. 5 /4 Stunden und wird durch einen kleinen Halt beim Gemeindehaus Erlen unterbrochen. Am Ende des Umzugs werden wir im Mehrzwecksaal einen Kindermaskenball, mit Einzel- und Gruppenmasken-Prämierung bis zur 5. Rangierung, für alle Kinder bis und mit Mittelstufenalter durchführen. Zeitplan 15.15 Uhr Start Umzug am Bahnhof Erlen mit anschliessendem Kindermaskenball im Mehrzwecksaal der Schule Erlen Infos unter www.fasnacht-erlen.ch Guge-Ploger Erlen Einladung zum Wahlapéro Sonntag, 10. Februar 2019, 16 Uhr im Foyer vor dem Mehrzwecksaal der Schule Erlen Der Gemeinderat freut sich, mit Ihnen auf die Wahlergebnisse anzustossen. Freinacht am Schmutzigen Donnerstag Gemeinderat Erlen Rotkreuz-Fahrdienst Erlen/Birwinken Kantonale Freinächte sind gemäss Gastgewerbegesetz der 1. August, der Silvester und ein von der Gemeinde zu bestimmender Fasnachtstag. Die Gemeinde Erlen hat den Schmutzigen Donnerstag dafür bestimmt. Am 28. Februar 2019 dürfen alle Gastgewerbebetriebe bis 4 Uhr geöffnet haben. Im 2018 legte der Rotkreuz-Fahrdienst total 19 185 km in 2428 Fahrten zurück. Total waren die Fahrerinnen und Fahrer mit ihren 82 Fahrgästen 972 Stunden unterwegs. Ein herzliches Dankeschön an die freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer, welche ihre Zeit für dieses wertvolle Angebot in den Politischen Gemeinden Erlen und Birwinken zur Verfügung stellen. Sie ermöglichen älteren, behinderten oder kranken Menschen, die keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können, mobil zu bleiben und ihren Alltag besser bewältigen zu können. Baubewilligungen nach vereinfachtem Verfahren werden erteilt an: • Gubser Robert und Hubschmid Tanja, Obere Mühle 9, 8586 Riedt b. Erlen: Umnutzung Sitzplatzüberdachung als Erteilte Baubewilligungen Terrasse; Parz. Nr. 3522, Obere Mühle 9, 8586 Riedt b. Erlen • Vukas Goran und Zlatica, Traubenhofstrasse 14a, 8586 Riedt b. Erlen: Anbau Carport; Parz. Nr. 3453, Traubenhofstrasse 14a, 8586 Riedt b. Erlen

Freitag, 8. Februar 2019 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Wohnbevölkerung in der Politischen Gemeinde Erlen Ort 1. Januar 2018 31. Dezember 2018 Diff. Diff. in % Erlen 1762 1778 16 0,9 % Riedt 879 928 49 5,6 % Ennetaach 420 414 – 6 – 1,4 % Kümmertshausen 270 267 – 3 – 1,1 % Engishofen 167 167 0 0,0 % Buchackern 157 177 20 12,7 % Total 3655 3731 76 2,1 % Veränderung der Wohnbevölkerung Art 2017 2018 Diff. Diff. in % Geboren 43 67 24 56 % Gestorben 28 20 – 8 – 29 % Differenz 15 47 32 213 % Zugezogen 323 362 39 12 % Weggezogen 314 333 19 6 % Differenz 9 29 20 222 % Total 24 76 52 217 % Geburten in der Politischen Gemeinde Erlen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 44 38 30 53 40 36 43 67 Melden Sie uns Defibrillator-Standorte Mehr als 10 000 Menschen sterben in der Schweiz an plötzlichem Herzkreislauf-Stillstand. Studien haben gezeigt, dass die ersten 10 Minuten nach einem Herzstillstand über Leben und Tod entscheiden. Mit einem Defibrillator erhöht sich die Überlebenschance um 60 %. Ohne liegt die Überlebensquote der Patienten bei 5 %. Die Gemeinde möchte daher eine Liste mit allen Defibrillator-Standorten in der Politischen Gemeinde erstellen und auf der Homepage publizieren. Wir bitten daher alle Firmen, Organisationen und Privatpersonen, uns den Besitz eines Defibrillators und dessen genauen Standort zu melden (Gemeinde Erlen, Kanzlei, Aachstrasse 11, 8586 Erlen / gemeindekanzlei@erlen.ch). Helfen Sie mit, im Notfall Leben zu retten. Abstimmungstermine 2019 An folgenden Wochenenden sind Abstimmungen/Wahlen geplant: 10. Februar 2019 Eidgenössische Abstimmung / GR-Wahl 19. Mai 2019 Eidgenössische Abstimmung / evtl. 2. Wahlgang GR-Wahl 20. Oktober 2019 Wahlen Nationalrat und Ständerat 10. November 2019 Evtl. 2. Wahlgang Ständerat 24. November 2019 Eidgenössische Abstimmung Abstimmungsorte und -Zeiten: Urnenlokal Freitag Samstag Sonntag Erlen (Gemeindehaus) 17.30–18.00 10.00–11.00 Buchackern (Wullästübli) 19.30–20.00 Riedt/Ennetaach (Regulastübli) 19.00–20.00 Engishofen (Creaschule) 19.30–20.00 Kümmertshausen (Schulhaus) 10.15–10.45 Eppishausen (Alters- und Pflegeheim Schloss) 10.30–11.00 Leider müssen wir bei jeder Abstimmung briefliche Stimmabgaben als ungültig erklären. Bitte beachten Sie die Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe auf dem Stimmrechtsausweis: 1. Unterschreiben Sie den Stimmrechtausweis auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig. 2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- und/oder Wahlzettel in das beiliegende Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es. Offen eingelegte Stimm- und Wahlzettel sind ungültig. 3. Legen Sie das verschlossene Stimmzettelkuvert und den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten. 4. Der Briefumschlag kann – unfrankiert der Post übergeben werden (A-Post) – in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeinde Erlen eingetroffen sein. Ursula Weibel, Leiterin Kanzlei Besuchen Sie uns unter: www.erlen.ch

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