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Neuer Anzeiger 17. Januar 2020

Seite 6 NEUER ANZEIGER

Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 17. Januar 2020 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist In den nächsten Monaten stehen verschiedene Wahlen und Abstimmungen an. Ein Grossteil der Stimmberechtigten stimmt brieflich ab. Unsere Urnenoffizianten müssen aber immer wieder Stimmabgaben als ungültig erklären, sei dies aufgrund fehlender Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis oder der offenen Einlage von Stimm-/Wahlzetteln in den Briefumschlag, in welchem das Stimmmaterial versandt wurde. Damit bei den nächsten Abstimmungen/ Wahlen möglichst alle Stimm-/Wahlzettel Gültigkeit haben, nachfolgend das richtige Vorgehen (diesen Beschrieb finden Sie auch auf jedem Stimmrechtsausweis): Briefliche Stimmabgabe: 1. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig. Sirenentest 2020 Abstimmungen und Wahlen Baubewilligungen Am Mittwoch, 5. Februar 2020, 13.30– 14.15 Uhr findet der jährliche Sirenentest statt. Dabei geht es um die Kontrolle der technischen Bereitschaft der Sirenen. Bei akuten Gefahren sind sie ein rasches und wirkungsvolles Mittel der Behörden, um nach der Auslösung des Zeichens «Allgemeiner Alarm» der Bevölkerung via Radio Anweisungen für das weitere Verhalten erteilen zu können. 2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm-/ Wahlzettel in das beiliegende Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie dieses. Offen eingelegte Stimm-/Wahlzettel sind ungültig. 3. Legen Sie das verschlossene Stimmzettelkuvert und den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten. Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeinde eingetroffen sein. 4. Der Briefumschlag kann – unfrankiert der Post übergeben werden (A-Post); – in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden (letzte Leerung Sonntag, 11 Uhr). Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung. Nach vereinfachtem Verfahren: • Engeli Matthias, Säntisblick 8, 8588 Zihlschlacht: Ersatz Tor durch Sektionaltor und Ersatz Eingangstüre Werkstatt; Parz. 5224, Hauptstrasse 21, 8586 Engishofen Nach ordentlichem Verfahren: • Schoop Kurt Erben, Hauptstrasse 12, 8586 Kümmertshausen: Umbau 1. Obergeschoss in separate Wohnung; Parz. 6161, Hauptstrasse 12, 8586 Kümmertshausen • Weber Martin, Gartenstrasse 2, 8580 Amriswil: Umbau und Aufstockung Mehrzweckgebäude zu Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung sowie Neubau Carport; Parz. 5337, Hauptstrasse 14, 8586 Engishofen • Studer Dieter, Schiffgasse 14, 8272 Ermatingen: Anbau Bürocontainer an bestehender Halle (bereits ausgeführt); Parz. 3288, Alte Hauptstrasse 5.1, 8586 Riedt b. Erlen • CCC Country Club Conception AG, Schlossstrasse 7, 8586 Erlen: Neubau Abschlag Spielbahn 10, inkl. Anpassung Kiesweg; Parz. 430, Alebang gete, 8586 Erlen Einladung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung Revision Ortsplanung Dienstag, 18. Februar 2020, 19.30 Uhr, im Mehrzwecksaal der Schule Erlen Die Botschaft wird in alle Haushaltungen der Politischen Gemeinde versandt. Die Stimmberechtigten erhalten mit separater Post einen persönlichen Stimmrechtsausweis. Für die Ermittlung der Stimmberechtigung ist dieser an die Gemeindeversammlung mitzubringen. Zur Teilnahme an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten ganz herzlich eingeladen. Ebenso willkommen sind auch weitere interessierte Einwohnerinnen und Einwohner aus der Politischen Gemeinde Erlen ohne Stimmrecht und Jugendliche. Die detaillierten Unterlagen zur Ortsplanungsrevision sind ab 28. Januar 2020 auf der Website www.erlen.ch ersichtlich oder können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Einfach Stromverbrauch senken Rund 30 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in der Schweiz gehen zu Lasten der Haushalte und zwar gut 16 Milliarden Kilowattstunden (kWh). Bei einem Strompreis von 20 Rappen pro kWh ergeben sich durchschnittlich rund 850 Franken Stromkosten pro Haushalt. Diese lassen sich deutlich reduzieren. Energieetikette: der Wegweiser für Effizienz Steht eine Neuanschaffung von Haushaltgeräten, Unterhaltungs- und Heimbüro-Elektronik sowie von Lampen an, bietet sich die Chance, die Stromeffizienz zu erhöhen. Auskunft gibt die Energieetikette. Der dunkelgrüne Bereich der Etikette markiert jeweils die Bestmarke. Je nach Gerätekategorie ist die beste Energieeffizienzklasse mit A+++ oder mit A gekennzeichnet. Standby: reine Energieverschwendung Ist ein Computer oder ein Gerät der Unterhaltungselektronik nicht vollkommen vom Netz getrennt, bezieht es auch dann Strom, wenn es nicht in Betrieb ist. Dieser Standby-Verbrauch lässt sich einfach einsparen. Dazu ist die vollständige Unterbrechung der Stromzufuhr nötig, welche Abschalthilfen wie Steckerleisten oder Energy-Saver mit automatischer Erkennung des Standby-Modus erleichtern können. Auch bei Netzteilen für Smartphones oder Tablets gilt: Nach dem Laden Stecker aus der Dose. Beim Computer lohnt es sich ausserdem, die Energieoptionen optimal einzustellen, so dass er bei einer Arbeitspause automatisch den Monitor ausschaltet und in den Standby-Betrieb geht. LED: die beste Alternative Bei der Beleuchtung können LED-Leuchten dazu beitragen, das Sparpotenzial auszuschöpfen. Der Ersatz eines Halogenleuchtmittels oder einer Glühbirne durch eine LED-Lampe bringt eine Strom einsparung von bis zu 90 Prozent. Zudem weisen LED mit rund 25 Jahren eine hohe Lebensdauer auf. Um die Energieeffizienz verschiedener Leuchtmittel vergleichen zu können, ist neu die Lumen-Zahl entscheidend. Wer im Laden eine neue Lampe erstehen will, sucht beispielsweise nicht mehr eine 60-Watt-, sondern eine 720-Lumen-Lampe. Weitere Fragen rund um Energieeffizienz und erneuerbare Energien beantworten die öffentlichen, neutralen Energieberatungsstellen: www.eteam-tg.ch.

Freitag, 17. Januar 2020 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Am 17. Februar 2018 eröffnete die «Büecherbüx» auf dem Gemeindehausplatz. Die «Büecherbüx» ist ein öffentlicher Bücherschrank, der dazu dient, Bücher kostenlos, anonym und ohne jegliche Formalitäten zum Tausch oder zur Mitnahme anzubieten. Das Angebot wird rege genutzt und die «Betriebsanleitung» wurde bis vor kurzem auch mehrheitlich beachtet. Seit einigen Wochen treffen wir bei den sporadischen Kontrollen der «Büecherbüx» aber chaotische Zustände an. Nebst Abfall werden Zeitschriften, DVDs und sogar Geschirr im Bücherschrank deponiert. Sind die Regale voll, werden weitere Bücher taschenweise davor abgestellt. Vermehrt müssen wir nicht mehr aktuelle, beschädigte und unansehnliche Bücher ausmisten. Die Gemeinde möchte die «Büecherbüx» weiter betreiben und auch 24 Stunden offenhalten. Wir bitten daher alle, sich an folgende Regeln zu halten: Betriebsanleitung • Man kann jederzeit Bücher herausnehmen. • Man kann jederzeit Bücher mit nach Hause nehmen und diese behalten. • Man kann jederzeit Bücher hineinstellen. Bitte keine beschädigte, unansehnliche oder veraltete Bücher! Vorher «Büecherbüx» auf dem Gemeindehausplatz • Man kann jederzeit die Bücher wieder zurückbringen. • Die abgegebenen Bücher sind eine Art Geschenk und können nicht zurückverlangt werden. • Es wird keine Bezahlung für die abgegebenen Bücher geleistet. • Wenn die Regale voll sind, bitte keine weiteren Bücher auf den Boden oder davor hinlegen. • Bücher mit radikalisierenden, sexuellen oder nicht jugendfreien Inhalten sowie Werbung gehören nicht in die Büecherbüx. Die Gemeinde übernimmt aber keine Verantwortung bei Missachtung dieser Weisung. • Bitte die Büecherbüx sauber verlassen. Stehen Sie mit Ihren Büchern vor vollen Regalen, melden Sie sich bitte bei den Einwohnerdiensten. Wir nehmen teilweise Bücher an Lager und stellen diese bei Bedarf in die «Büecherbüx». Gemeindeverwaltung Erlen Gehört nicht in die «Büecherbüx»! Nachher Aktion «Christbaum-Entsorgung» für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Erlen Die Christbäume können wie jedes Jahr beim Kompostplatz (Gärtnerei Neubauer) entsorgt werden: Samstag, 18. Januar 2020, von 8.00–12.00 / 13.30–16.00 Uhr Das Einwerfen oder Bereitstellen von Christbäumen bei den Unterflurcontainern ist nicht gestattet. Mitteilungen des Steueramtes Dank für die pünktlichen Steuereingänge Das Steueramt Erlen bedankt sich an dieser Stelle bei den Einwohnern für die in der Regel pünktliche Erfüllung aller Verpflichtungen, insbesondere für die sehr gute Zahlungsmoral. Bei vorübergehenden Zahlungsproblemen ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt zu empfehlen. Gerne versuchen wir, einen möglichen Abzahlungsplan mit Ihnen gemeinsam zu finden. Fullscanning Ihrer Steuererklärung Sämtliche Steuererklärungen sowie deren Unterlagen werden seit dem Jahr 2012 im Fullscanning erfasst, was bedeutet, dass alle eingesandten Unterlagen zentral in Frauenfeld durch ein Scanning-Center eingelesen werden. Durch diesen Verfahrenswechsel fällt die Archivierung der Unterlagen in Papierform weg. Deshalb ist es wichtig, dass Sie dem Steueramt keine Originalbelege zusenden, da die Wiederbeschaffung nicht mehr möglich ist. Einreichefrist Die Kantonale Steuerverwaltung hat die Einreichefrist einheitlich auf den 30. April 2020 festgelegt. In Ausnahmefällen kann eine Fristerstreckung beantragt werden. eFisc-CD Auch dieses Jahr werden aus ökologischen Gründen keine CDs mit der Software zum Ausfüllen der Steuererklärung versendet. Die Software eFisc kann aber weiterhin gratis auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung Thurgau heruntergeladen werden: www.steuerverwaltung.tg.ch. Die Anleitung dazu kann bei uns im Steueramt abgeholt werden. Ihr Online-Steuerkonto Nutzen Sie die Gratisdienstleistungen auf unserer Homepage www.erlen.ch rund um Ihr Steuerkonto. Mit eKonto haben Sie die Möglichkeit, Ihr Steuerkonto online einzusehen und verschiedene Steueranliegen rund um die Uhr zu erledigen. Folgende Dienstleistungen sind direkt über das Steuerkonto auswählbar: • Kontoauszüge abrufen • Einzahlungsscheine fürs Online-Banking erstellen • Zahlungsvereinbarungen beantragen • Auszahlungskonto für Rückzahlungen erfassen • Anpassung der provisorischen Steuerrechnung Daniel Heidegger, Leiter Steuern

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