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Neuer Anzeiger 13 Januar 2017

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Seite 6 NEUER ANZEIGER

Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 13. Januar 2017 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Mitteilungen aus der Geschäftsleitung Elektronische Ortseingangstafel Im Januar 2017 wird die elektronische Ortseingangstafel in Betrieb genommen. Die Vereine können ihre Anlässe per E-Mail oder schriftlich per Post an Silvia Obertüfer, Gemeinde Erlen, Aachstras - se 11, 8586 Erlen, silvia.obertuefer@erlen.ch, bekannt geben. Folgende Angaben sind nötig: Veranstalter, Anlass, Datum, Ort, Zeit. Die Gemeinde behält sich eine Selektion der Publikationen vor. Es werden keine kommerziellen Anlässe publiziert. Voranzeige – Gemeindeverwaltung geschlossen Am Freitag, 10. Februar 2017, werden in der ganzen Gemeindeverwaltung die PCs und Bildschirme ausgewechselt, die Gemeindeverwaltung bleibt daher geschlossen. Das Verwaltungspersonal wird einen ganztägigen Weiterbildungskurs am Bildungszentrum Wirtschaft in Weinfelden besuchen. Mitteilungen aus dem Gemeinderat Konzept Verkehr In der Gesamtheit der Ortsplanung muss ein Konzept Verkehr über das ganze Gemeindegebiet vorliegen. Der Gemeinderat hat die Grundlagen für ein Konzept Verkehr erarbeitet und dies in einem Kurzbericht zusammengefasst. Die Erkenntnisse aus diesem Bericht müssen jetzt in die Ortsplanung einfliessen. Das Büro nrp Ingenieure AG ist mit der Ortsplanung beauftragt, entsprechend sinnvoll ist es, wenn das Konzept Verkehr vom gleichen Fachbüro erstellt wird. Der Gemeinderat hat daher den Auftrag für die 2-stufige Erarbeitung an das Büro nrp Ingenieure AG erteilt. Auflösung Schützengesellschaft Erlen Die Schützengesellschaft Erlen hat an der Versammlung vom 26. November 2016 die Auflösung des Vereins per 31. Dezember 2016 beschlossen. Da sich keine Neugründung abzeichnet, wurde gleichzeitig entschieden, dass die sich im Eigentum des Vereins befindenden ½-Anteile der Liegenschaft Nr. 6108, Schützenhaus, und 6023, Scheibenstand, an die Politische Gemeinde Erlen abgetreten werden. Der Gemeinderat stimmte einer entschädigungslosen Übernahme der ½-Anteile der Liegenschaften zu. Verlängerung der Dienstzeit des Materialwarts Die Feuerschutzkommission beantragte eine weitere Verlängerung der Dienstzeit des Materialwarts Peter Schmucki. Die Kombination Gruppenleiter Werkhof und Materialwart der Feuerwehr Erlen hat sich bewährt und Peter Schmucki führte die Aufgaben sehr kompetent und gewissenhaft aus. Der Gemeinderat bewilligte die Verlängerung der freiwilligen Dienstzeit um weitere zwei Jahre. Abstimmungstermine 2017 An folgenden Wochenenden sind Abstimmungen geplant: 12. Februar 2017 Eidgenössische Volksabstimmung 21. Mai 2017 Eidgenössische Volksabstimmung 24. September 2017 Eidgenössische Volksabstimmung 26. November 2017 Eidgenössische Volksabstimmung Abstimmungsorte und -zeiten: Urnenlokal Freitag Samstag Sonntag Erlen (Gemeindehaus) 17.30 – 18.00 10.00 – 11.00 Buchackern (Wullästübli) 19.30 – 20.00 Riedt/Ennetaach (Regulastübli) 19.00 – 20.00 Engishofen (Kindergarten) 19.30 – 20.00 Kümmertshausen (Schulhaus) 10.15 – 10.45 Eppishausen (Schloss) 10.30 – 11.00 Leider müssen wir bei jeder Abstimmung briefliche Stimmabgaben als ungültig erklären. Bitte beachten Sie die Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe auf dem Stimmrechtsausweis: 1. Unterschreiben Sie den Stimmrechtausweis auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig. 2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das beiliegende Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es. Offen eingelegte Stimm- und Wahlzettel sind ungültig. 3. Legen Sie das verschlossene Stimmzettelkuvert und den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten. 4. Der Briefumschlag kann: – unfrankiert der Post übergeben werden (A-Post) – in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeinde Erlen eingetroffen sein. Ursula Weibel, Gemeindeschreiberin Baubewilligungen Baubewilligungen mit Gemeinderatsbeschluss werden erteilt an: • Beer Fredi, Eggethof 74, 8585 Langrickenbach: Anbau Bio-Abluftwäscher an best. Schweinemaststall; Parz. 6377, Hofägger, 8586 Kümmertshausen • Giger Stefan, Tolenackerstrasse 1a, 8586 Riedt bei Erlen: Ersatz Gasheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe Split; Parzelle 3395, Tolenackerstrasse 1a, 8586 Riedt bei Erlen • Eugster Martin, Hauptstrasse 2, 8586 Erlen: Neubau Jauchegrube; Parzelle 244, Engishoferstrasse, Winggel, 8586 Erlen • Eugster Martin, Hauptstrasse 2, 8586 Erlen: Kulturlandverbesserung, Terrainaufschüttung; Parzelle 223, Pfaffewise, 8586 Erlen • Leumann Reto und Lucie, Bahnweg 6, 8594 Güttingen: Neubau Einfamilienhaus mit Doppel-Carport; Parzelle 6447, Hauptstrasse 26, 8586 Kümmertshausen Baubewilligungen nach vereinfachtem Verfahren werden erteilt an: • Lauciello Michele und Caterina, Im Oberstwinkel 1, 8586 Erlen: Erstellung Parkplatz mit Betonpflastersteinen; Parzelle 748, Im Oberstwinkel 1, 8586 Erlen

Freitag, 13. Januar 2017 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist 85 Jahre 18. Januar: Irma Huber-Liechti, Engishofen 26. Januar: Hans Fausch, Erlen Jubilare der Gemeinde Erlen Herzliche Gratulation und alles Gute auf dem weiteren Lebensweg. Roman Brülisauer, Gemeindepräsident Winterfütterung von Greifvögeln Die in der Schweiz überwinternden Greifvögel sind gut an die winterlichen Verhältnisse angepasst. Strenge Winter mit anhaltend geschlossener Schneedecke oder wochenlang gefrorenem Boden können sie aber in Not bringen, da Mäuse, ihre bevorzugte Nahrung, dann nicht mehr ausreichend verfügbar sind. Viele Mäusebussarde weichen bei solchen Verhältnissen kurzfristig in mildere Gebiete aus, etwa von der Schweiz nach Südfrankreich oder aus den Berggebieten ins Tal. Wir sprechen dabei von Winterflucht oder Schneeflucht. In besonderen Notlagen, wie sie nur alle paar Jahre vorkommen, kann es grössere Verluste geben. Diese werden in den nachfolgenden Jahren jedoch meist rasch wieder ausgeglichen. Mit dem Einrichten von Futterplätzen kann einem Teil der ausharrenden Greifvögel geholfen werden. Die Verluste lassen sich dadurch allerdings nur reduzieren und keinesfalls verhindern! Die Fütterung ist sehr aufwendig und kaum mit der Fütterung von Kleinvögeln zu vergleichen. Sie ist daher nur durch erfahrene Vogelkenner vorzunehmen. Wer einen Futterplatz für Greifvögel betreiben will, muss vorher beim kantonalen Veterinärdienst eine Bewilligung einholen. Fütterung von Greifvögeln (Mäusebussard, Rotmilan, Habicht, Steinadler) Viele Greifvögel wagen sich nur ungern ins Siedlungsgebiet. Hier würde die Fütterung zudem bei manchen Nachbarn zu Reklamationen Anlass geben. Die Futterstelle ist mit Erlaubnis des Landeigentümers auf dem freien Feld einzurichten. Wichtig ist, dass keine Strassen, Bahnlinien und Hochspannungsleitungen in der Nähe der Futterstelle verlaufen. Platzieren Sie eine einfache Holzplattform (40 × 40 Zentimeter) auf einem Pfahl, der die Schneedecke 1 bis 2 Meter überragt. Das Futter wird auf der Plattform angeboten und gut mit Drähten oder Nägeln fixiert. Dadurch verhindert man, dass das Fleisch zu Boden fällt und von Hunden, Füchsen, Dachsen oder Katzen gefressen wird. Bringen Sie das Fleisch am frühen Morgen zimmerwarm aus. Beim Ausapern kann die Fütterung eingestellt werden. Als Futter geeignet sind rohes mageres Muskelfleisch und frische Kleintier-Kadaver (Unfallopfer). Fleischabfälle, Fett und Innereien wie Lunge und Gedärme sollen nicht verfüttert werden, denn sie sind schwer verdaulich. Herz und Leber sind nur in kleinen Mengen unbedenklich. Muskelfleisch soll als ganzes Stück, frische Kadaver sollten mit Pelz oder Federn angeboten werden. Dadurch verhindert man, dass das Fleisch schnell durchfriert. Gefrorenes Fleisch ist für Greifvögel gefährlich. Bei sehr tiefen Temperaturen sollte man mehrmals täglich kleinere Portionen auslegen. Schweizerische Vogelwarte Sempach, www.vogelwarte.ch Mitteilung des Steueramtes Steuererklärung 2016 – Download eFisc Im Januar 2017 werden allen steuerpflichtigen Personen die Steuerformulare 2016 zugestellt. Die Steuererklärungssoftware eFisc muss, wie bereits in den Vorjahren, direkt von der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung heruntergeladen werden (www.steuerverwaltung.tg.ch). Elektronische Übermittlung Das Originalformular Steuererklärung 2016 ist zusammen mit der unterzeichneten Quittung und allen üblichen Belegen zur Steuererklärung dem Gemeindesteueramt einzureichen. Wir bitten um Beachtung der Hinweise zur Erstellung der Steuererklärung mit dem PC und für die elektronische Übermittlung. Einreichefrist Die Kantonale Steuerverwaltung hat die Einreichefrist einheitlich auf den 30. April 2017 festgelegt. In Ausnahmefällen kann eine Fristerstreckung beantragt werden. Gabriela Messmer, Leiterin Steueramt Bächtelisapéro Im Foyer der Aachtalhalle fand am Montag, 2. Januar 2017, der traditionelle Bächtelisapéro statt. Gemeindepräsident Roman Brülisauer überbrachte Neujahrsgrüsse und widmete einige Worte der bewältigten Arbeit im vergangenen Jahr. Wie Bundespräsidentin Doris Leuthard, blickt auch der Gemeinderat Erlen optimistisch ins 2017 und stellt sich mit einer positiven Grundhaltung den immer grösser werdenden Anforderungen. Mit einem Glas Weisswein oder Apfelsaft konnten die zahlreich erschienenen Einwohnerinnen und Einwohner auf das neue Jahr anstossen und sich am Apéro-Buffet bedienen. Es ergaben sich rege Gespräche mit der Gemeindebehörde, den Nachbarn und Bekannten. Die Kinder durften sich in der Zwischenzeit in der Turnhalle austoben. Mit grossen und kleinen Erwartungen für das neue Jahr machten sich die Gäste um die Mittagszeit auf den Heimweg.

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