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Neuer Anzeiger 12. April 2019

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Seite 6 NEUER ANZEIGER

Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 12. April 2019 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Revision der Ortsplanung der Politischen Gemeinde Erlen Einladung zum Informationsanlass / Ankündigung der Öffentlichen Auflage Mit Inkraftsetzung des revidierten kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) auf den 1. Januar 2013 sind die Politischen Gemeinden im Kanton Thurgau verpflichtet, ihre Ortsplanung an die neuen Gesetzgebungen anzupassen. Der Gemeinderat Erlen hat erste Grundlagen dazu bereits im Jahr 2015 erarbeitet. Ende August 2017 konnten die Entwürfe der Planungsinstrumente für die öffentliche Vernehmlassung präsentiert werden. Nachdem auch die Vorprüfung durch die kantonalen Amtsstellen erfolgt ist, konnten Zonenplan und Baureglement, Schutzplan Natur- und Kulturobjekte sowie Richtplan bereinigt werden und sind nun für die öffentliche Auflage bzw. die Bekanntmachung bereit. Die Planungsinstrumente stellen wir Ihnen an einem öffentlichen Informationsanlass vor am: Mittwoch, 24. April 2019, 20 Uhr im Schulungsraum der Lista AG (Hochregallager), Fabrikstrasse 1, 8586 Erlen Anschliessend werden der überarbeitete Zonenplan mit dem Baureglement, der Waldfeststellungsplan Nr. 1–1 sowie der Schutzplan Natur- und Kulturobjekte mit Schutz- und Pflegevorschriften während 20 Tagen, vom 26. April bis zum 15. Mai 2019, im Gemeindehaus Erlen öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Richtplans und des Erschliessungsprogramms. Während der Auflagefrist werden auch die geplanten Änderungen 2019 des Beitragsreglements Kultur- und Naturobjekte einer Vernehmlassung unterbreitet. Sämtliche Unterlagen können während der Auflagefrist auch auf der Webseite www.erlen.ch eingesehen werden. Betreute Sprechstunden: Mitglieder des Gemeinderats und Vertreter des Ortsplaners stehen an folgenden Terminen im Gemeindehaus für Auskünfte zur Verfügung: Dienstag, 30. April 2019, von 16 bis 20 Uhr Mittwoch, 8. Mai 2019, von 16 bis 19 Uhr Selbstverständlich stehen Ihnen während der Auflagefrist auch Bauverwalter Jörg Bürgisser, Tel. 071 649 30 67, oder Gemeindepräsident Roman Brülisauer, Tel. 071 649 30 61, für telefonische Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung. Einsatzleitstelle Rotkreuzfahrdienst – Nachfolge gesucht Die Senioren-Vereinigung sucht für den Rotkreuzfahrdienst eine Einsatzleiterin / einen Einsatzleiter. Dieser Fahrdienst ist bei der Bevölkerung sehr beliebt und wird von allen Alterskategorien rege genutzt. Sei es für Arztbesuche, Untersuchungen im Spital, Physiotherapien etc. Für Kunden im Rollstuhl steht ein Rollstuhlfahrzeug zur Verfügung. Die Fahrgruppe besteht aus über 20 aufgestellten, verlässlichen und motivierten Personen. Für die Einsatzleitung ist eine separate Telefonnummer aufgeschaltet und sie ist mit einem Handy ausgerüstet. Dadurch sind auch Stellvertretervarianten möglich. Grundlegende Voraussetzung für diesen verantwortungsvollen Dienst ist die Freude am Umgang und dem Kontakt Schalterschliessung über Ostern und am 1. Mai Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Ostertage vom Donnerstag, 18. April, 16 Uhr bis Dienstag, 23. April 2019, 9 Uhr sowie am 1. Mai 2019 (Tag der Arbeit) geschlossen. mit Menschen sowie die Führung und Organisation des Fahrerteams. Im Handbuch der Einsatzleitstellen sind die Vorgaben und Abläufe übersichtlich gestaltet. Detaillierte Unterlagen werden vom derzeitigen Einsatzleiter Franz Tschopp zur Verfügung gestellt und auf Wunsch ist er gerne bereit, bei der Einarbeitung sein Wissen weiterzugeben. Vom Schweizerischen Roten Kreuz des Kantons Thurgau werden kostenlose Weiterbildungen angeboten, von vergünstigten Eintrittskarten für verschiedene Anlässe kann ebenfalls profitiert werden. Fühlen Sie sich angesprochen? Das freut uns. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Franz Tschopp, Telefon 071 648 18 42, gerne zur Verfügung. Bei Störungen im Elektrizitäts- oder Wasserbereich wählen Sie die Pikettnummer 071 649 30 01. Die Notfallnummer 071 649 30 02 ist ausschliesslich in einem Todesfall zu wählen. Das Team der Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen schöne Ostern! Keine Kehrichtabfuhr am Karfreitag Am Karfreitag, 19. April 2019, findet keine Kehrichtabfuhr statt. Die Abfuhr wird weder vor- noch nachgeholt. Genehmigung der Rechnungen 2018 Besuchen Sie uns unter: www.erlen.ch Der Gemeinderat konnte an seiner letzten Sitzung die Rechnungen 2018 der Politischen Gemeinde, die Rechnungen 2018 der Technischen Betriebe Wasser, Abwasser, Abfall und Elektrizität genehmigen. Details erfahren Sie in einem späteren Sonderbericht.

Freitag, 12. April 2019 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Der etwas andere Erlebnistag Samstag, 18. Mai 2019, ab 10.30 Uhr Neben und auf dem Spielplatz Erlen, Heerenwies, Erlen Der im 2017 erstmals durchgeführte «etwas andere Erlebnistag» findet seine Wiederholung. Dieses Mal in Erlen unter dem Motto «Bewegung und Spass für Klein und Gross». Wir haben für Sie ein tolles Programm zusammengestellt und Sie sind eingeladen, spontan beim einen oder anderen – oder gar bei allen – Angeboten mitzumachen. Einladung zum «Tag der offenen Röhre» Das Bauwerk Hochwasserschutz Tobelbach ist vollendet. Wir laden die Bevölkerung herzlich zur Besichtigung ein am: Samstag, 11. Mai 2019, ab 11 bis 14 Uhr Der Parkplatz im Holzagger, Kümmertshausen, sowie der Fussweg zum Rückhaltebecken sind signalisiert. Die Besucher erwartet eine kleine Festwirtschaft. 10 Wald-Knigge 10.30 –11.00 Uhr MuKi-Turnen mit Tamara Keller und Sibylle Löffel 11.00 –12.00 Uhr Line Dance mit Monika Ottiger 12.30 –13.30 Uhr Jonglieren mit Marco Kuhn 13.30 –14.15 Uhr CrossFit mit Matthias Zehner 14.15 –15.00 Uhr Jonglieren mit Marco Kuhn 15.00 –16.00 Uhr Zumba-Spass mit Sandra Sager Die Lungenliga und der Verein Spiel- und Chrabbelgruppe Sternlihus informieren über ihre Angebote. Die detaillierte Einladung finden Sie anfangs Mai in Ihrem Briefkasten. Der Gemeinderat freut sich auf Ihren Besuch und Ihr Mitmachen. Voranzeige Gemeindeversammlung und Verabschiedung Roman Brülisauer Am Donnerstag, 23. Mai 2019, findet in der Aachtalhalle im Anschluss an die Versammlung der Schule Erlen die Gemeindeversammlung zur Rechnung 2018 statt. Die Zusammenfassung der Botschaft wird in alle Haushaltungen der Politischen Gemeinde versandt. Die Stimmberechtigten erhalten mit separater Post einen persönlichen Stimmrechtsausweis. Baubewilligungen nach vereinfachtem Verfahren werden erteilt an: • Leutenegger Marcel und Maja, Gartenstrasse 7, 8586 Erlen: Sitzplatzvergrösserung mit Glasüberdachung und Sonnenschutz sowie Gartenanpassung; Parzelle 106, Gartenstrasse 7, 8586 Erlen • Baugesellschaft Beckenmoos, c/o Paul Graf, Romanshornerstrasse 28, Ende Mai endet das Engagement unseres Gemeindepräsidenten bei der Gemeinde Erlen. Die offizielle Verabschiedung von Roman Brülisauer findet am Sonntag, 26. Mai 2019, um 16 Uhr in der Aachtalhalle statt. Die Bevölkerung, Freunde, Bekannte und Interessierte sind herzlich zum Adieusagen eingeladen. Baubewilligungen 8580 Amriswil: Erstellen einer Sitzplatzüberdachung; Parzelle 3495, Beckenmoosstrasse 7a, 8586 Riedt b. Erlen Baubewilligungen nach ordentlichem Verfahren werden erteilt an: • Stump Beat, Eppishauserstrasse 8, 8586 Buchackern: Neubau einer Lagerhalle für Gemüse; Parzelle 4100, Eppishauserstrasse 8, 8586 Buchackern Wir sind als Gast willkommen. Als Waldbesucherinnen und -besucher sind wir im Wald willkommen, je nach Ort und Zeit gelten aber zweckmässige Bestimmungen, zum Beispiel bezüglich Naturschutz und Waldbrandgefahr. Wir befolgen sie. Wir geniessen die Ruhe und Langsamkeit. Im Wald gilt ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Für Fahrräder und Pferde gelten je nach Kanton unterschiedliche Bestimmungen. Wir halten uns daran. Wir bleiben auf den Wegen. Der Wald ist Lebensraum von Pflanzen und Tieren. Um diese nicht zu stören, nutzen wir die bestehenden Wege. Wir beschädigen und hinterlassen nichts. Der Wald mitsamt Bänken und anderen Einrichtungen sind fremdes Eigentum. Wir hinterlassen im Wald keinen Abfall und verletzen keine Bäume. Wir fragen nach, bevor wir etwas installieren. Grundsätzlich dürfen im Wald keine Bauten errichtet werden. Hütten, Ast-Sofas, Schanzen, Kurven und andere bleibende Einrichtungen dürfen nur mit Erlaubnis erstellt werden. Wir kontaktieren den Förster / die Försterin und die Waldeigentümerschaft. Wir achten auf die Forstarbeit. Waldpflege und -bewirtschaftung können Gefahren für Profis und Waldbesuchende bergen. Wir halten uns zwingend an Anweisungen und Absperrungen – auch am Wochenende. Wir sind uns der Gefahren in der Natur bewusst. Der Wald ist lebendige Natur. Wir hüten uns eigenverantwortlich vor möglichen Gefahren wie herunterfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen. Bei Gewitter und Sturm gehen wir nicht in den Wald. Wir halten Hunde unter Kontrolle. Die Anwesenheit von Hunden bedeutet Stress und Gefahr für Wildtiere; deshalb gilt während der Brut- und Setzzeit meistenorts die Leinenpflicht. Wir riskieren nichts. Die Leine hilft jederzeit. Wir sammeln und pflücken mit Mass. Das Gesetz erlaubt das Sammeln von nicht geschützten Pflanzen, Pilzen, Früchten, aber auch Ästen, Zapfen oder Nüssen im ortsüblichen Umfang. Wir beachten lokale Vorschriften und halten Mass. Wir respektieren die Nachtruhe im Wald. Besonders in der Dämmerung und nachts sind viele Tiere auf den Wald als ungestörten Lebensraum angewiesen. Wir verbleiben auf den Wegen und vermeiden Lärm und störendes Licht. Machen auch Sie mit. WaldSchweiz, der Verband der Waldeigentümer.

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