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Neuer Anzeiger 10 Februar 2017

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Seite 6 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Freitag, 10. Februar 2017 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Mitteilungen aus dem Gemeinderat Wechsel in der Leitung der Gemeindestelle für Landwirtschaft Unser Leiter Gemeindestelle für Landwirtschaft, Robert Steffen, gab per Ende 2016 seinen Rücktritt bekannt. Seine Nachfolge hat Mathias Huber, Bädlistras se 12, 8586 Ennetaach, Telefon 071 648 17 50, E-Mail huber.ennetaach@ bluewin.ch, übernommen. Weiterhin als Stellvertreter amten: Andreas Wälchli, Buch ackern, und Peter Schmucki, Kümmertshausen. Robert Steffen übernahm 1978 die Betreuung der Ackerbaustelle Erlen. Seither haben sich nicht nur die Aufgaben, sondern auch der Name geändert – heute reden wir von der Gemeindestelle für Landwirtschaft. Als Bindeglied zwischen dem Kantonalen Neuer Werkhofmitarbeiter Landwirtschafts amt und den Bewirtschaftern musste Robert Steffen umfangreiche Aufgaben erfüllen. Dies tat er stets mit viel Engagement und Umsicht – dafür danken wir ihm herzlich. Wir wünschen Robert für die Zukunft alles Gute und vor allem Gesundheit. Gemeindeverwaltung geschlossen Die Gemeindeverwaltung bleibt heute Freitag, 10. Februar 2017, infolge Weiterbildung der Mitarbeiter den ganzen Tag geschlossen. Die Notfallnummer 079 266 40 72 ist ausschliesslich in einem Todesfall zu wählen. Besten Dank für Ihr Verständnis. Das Team der Gemeindeverwaltung Unser Werkhofteam erhielt am 1. Dezember 2016 mit Matthias Kohli Verstärkung. Matthias Kohli absolvierte in Aadorf eine Ausbildung zum Fachmann Betriebsunterhalt EFZ mit Schwerpunkt Werkdienst. Nach erfolgreichem Abschluss durchlief er die Rekrutenschule. Anschliessend leistete er temporäre Arbeitseinsätze, half bei der Räumung einer keramischen Werkstätte und dem Unterhalt von zwei grösseren Liegenschaften sowie einem Alp-Ferienhaus mit. In seiner Freizeit spielt er Unihockey und liebt es, mit dem Motorrad unterwegs zu sein. Auch ist er aktives Mitglied bei der Feuerwehr Matzingen-Stettfurt. Das Werkhofteam und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung freuen sich über die Unterstützung des jungen, motivierten Fachmannes und wünschen ihm viel Befriedigung bei seiner Tätigkeit. Beitritt zum «Netzwerk Gesunde Gemeinde Thurgau» Gemäss der Kantonsverfassung (§ 68) und dem Gesundheitsgesetz (§§ 7 und 39) sind die politischen Gemeinden zuständig dafür, wirkungsvolle Gesundheitsförderungs- und Präventionsmassnahmen umzusetzen. Der Gemeinderat hat im Wegweiser 2015 – 2019 diverse Massnahmen und Aktivitäten aufgeführt, welche diese Vorgaben des Kantons aufnehmen. Die Gemeinde will qualitativ wachsen und dabei die ländliche hohe Lebensqualität erhalten. Vielfältige Begegnungsräume, der Zusammenhalt der Dörfer, die Nachbarschafts- und Freiwilligenarbeit und ein Allgemein aktives Vereinsleben sollen gefördert werden. Die Bevölkerung soll für ein gesundheitsbewusstes Leben sensibilisiert werden und durch gesundheitsfördernde Angebote und Einrichtungen sollen in haus der Gemeinde Erlen unterbrochen. Anreize dafür geschaffen werden. Das «Netzwerk Gesunde Gemeinde Thurgau» unterstützt Gemeinden fenalter bei ihrem durchführen. gesetzlichen Auftrag, nachhaltige Gesundheitsförderungsund Präventionsmassnahmen Zeitplan vor Ort umzusetzen. Durch geeignete Angebote, die für alle zugänglich sind, kann die Gesundheit der Bevölkerung positiv beeinflusst werden. Netzwerkgemeinden können aus bewährten Angeboten auswählen und/oder setzen mit Unterstützung der Perspektive Thurgau innerhalb festgelegter Themenfelder massgeschneiderte Projekte um. Obwohl die Gemeinde in vielen Bereichen bereits gut etablierte Massnahmen und Aktivitäten umsetzt, kann Erlen durch die kostenlose Mitgliedschaft im «Netzwerk Gesunde Gemeinde Thurgau» in Zukunft noch vermehrt vom Austausch mit anderen Gemeinden und relevanten Vernetzungspartnern profitieren. Die Mitgliedschaft ist vorerst auf drei Jahre beschränkt. Dorffasnacht in Erlen – Donnerstag, 23. Februar 2017 Am Schmutzige Dunnstig, 23. Februar 2017 um 15:15 Uhr sta zug am Bahnhof Erlen und wir marschieren bunt und fröhlich durc haus. Der Umzug dauert ca. 5/4 Stunden und wird durch einen klein Am Ende des Umzugs werden wir im Mehrzwecksaal einen Kinde und Gruppenmasken-Prämierung bis zur 5. Rangierung, für alle Kind 15.15 Uhr Start Umzug am Bahnhof Erlen mit anschliessende Mehrzwecksaal der Schule Erlen Jubilar der Gemeinde Erlen Beizentour mit Schnitzelbank 85 Jahre Herzliche Gratulation und alles Gute 20.00 Uhr Ristorante Trattoria da Vallelonga, Erlen 17. Februar: 21.00 Uhr Walter Gremlich, Landgasthof Aachbrüggli, auf dem weiteren Erlen Lebensweg. 22.00 Uhr Buchackern Restaurant Station Roman Erlen Brülisauer, Gemeindepräsident Infos unter www.fasnacht-erlen.ch Grossvieheinheiten Gemeinde Erlen Guge-Ploger Erlen per 31. Dezember 2015 Grossvieheinheiten Gemeinde Erlen per 31.12.2015 Die Gemeinde Erlen konnte per 31. Dezember 2015 einen Grossvieheinheitsbestand von total 1752 aufzeichnen. Eine Grossvieheinheit entspricht etwa 500 Die Gemeinde Erlen konnte per 31.12.2015 einen Grossviehein 1‘752 aufzeichnen. Eine Grossvieheinheit entspricht etwa 500 Kilogr Kilogramm. Schweine 26.3% Ziegen 0.12% Schafe 1.4% GVE Gemeinde Erlen 2015 Pferde 3.8% Hühner 6.8% Kaninchen 0.013% Andere Tiere 0.003% Kühe 61.6% Ende der Mitteilungen

Freitag, 10. Februar 2017 NEUER ANZEIGER für das AachThurLand und die Region Bürglen Seite 7 do stuunsch Themen des Monats Alles, was heute aktuell ist Vollzug Hundeverordnung – Änderungen per 1. Januar 2017 Die Bestimmungen des Bundes zur Ausbildungspflicht für Hundehalter wurden per 1. Januar 2017 aufgehoben. Damit gilt im Thurgau bezüglich Hundeerziehung wieder einzig das kantonale Recht. Der Regierungsrat passte die Verordnung über das Halten von Hunden an die neue Situation an, indem er die Verantwortung für die Absolvierung eines Erziehungskurses mit neu angeschafften Hunden wieder vermehrt den Hundehaltern übergab. Betreffend Hundeerziehungskurs sind folgende Bestimmungen massgebend: Hundegesetz (RB 641.2), § 1b, unverändert ¹ Wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm hält, muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen. ² Der Regierungsrat regelt die Anerkennung. Hundeverordnung (RB 642.21), § 7a, geändert ¹ Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter des Hundes zulässt, einen Welpenkurs. ² Der Hundehalter hat den Besuch des Hundeerziehungskurses auf Aufforderung der Gemeinde oder des Veterinäramtes nachzuweisen. Was ist neu? 1. Nur Hunde ab 15 Kilogramm Gewicht im Erwachsenenalter sind betroffen. 2. Es wird nicht mehr eine Ausbildung vor Anschaffung des Hundes verlangt. 3. Die nachzuweisende praktische Hundeerziehung umfasst mindestens zehn Lektionen. Was bleibt unverändert? 1. Vollzugsstelle ist weiterhin die Gemeinde. 2. Die einleitenden Bestimmungen des Hundegesetzes (§ 1 Grundsätze inkl. Hundesteuer, § 1a Haftpflichtversicherung und § 1b Hundeerziehungskurs) bleiben gültig. 3. Ebenfalls unverändert bleibt die Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde mit den entsprechenden Bewilligungsvoraussetzungen (§§ 3a und 3b Hundegesetz). Anerkannte Erziehungskurse sind insbesondere Junghundekurse der etablierten Hundeschulen, aber auch Trainings in Gruppen und Hundesport. Wenn eine Kursbestätigung verlangt wird, soll diese folgende Angaben enthalten: • Hundeschule: Briefkopf oder Bezeichnung der Hundeschule bzw. der kynologisch orientierten Organisationen mit Name und Adresse der organisierenden respektive verantwortlichen Person • Hundehalter: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und AMICUS-ID-Nummer der Person • Hund: Identifikation inkl. korrekter Rassebezeichnung (bei Mischlingen Elternrassen oder Typ), Chipnummer • Kurs: Datum, zeitlicher Umfang, Inhalte der Lektionen • Ort und Datum der Bestätigung • Unterschrift der für die Kursleitung verantwortlichen Person Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Veterinäramtes. Andrea Kesselring, Einwohnerdienste Dorffasnacht in Erlen – Donnerstag, 23. Februar 2017 Am Schmutzigen Donnerstag, 23. Februar 2017, um 15.15 Uhr startet der Fasnachtsumzug am Bahnhof Erlen und wir marschieren bunt und fröhlich durchs Dorf bis zum Schulhaus. Der Umzug dauert zirka 1¼ Stunden und wird durch einen kleinen Halt beim Gemeindehaus Erlen unterbrochen. Am Ende des Umzugs werden wir im Mehrzwecksaal einen Kindermaskenball, mit Einzel- und Gruppenmasken-Prämierung bis zur 5. Rangierung, für alle Kinder bis und mit Mittelstufenalter durchführen. Zeitplan 15.15 Uhr Start Umzug am Bahnhof Erlen mit anschliessendem Kindermaskenball im Mehrzwecksaal der Schule Erlen Beizentour mit Schnitzelbank 20.00 Uhr Ristorante Trattoria da Vallelonga, Erlen 21.00 Uhr Landgasthof Aachbrüggli, Erlen 22.00 Uhr Restaurant Station, Erlen Infos unter www.fasnacht-erlen.ch Baubewilligungen mit Geschäftsleitungsbeschluss werden erteilt an: • Berger Corinna und Urs, Tolenackerstrasse 5, 8586 Riedt b. Erlen: Neubau Schwimmbad, Erstellen Sonnensegel und Sichtschutz, Neugestaltung Garten; Parzelle 3467, Tolenackerstrasse 5, 8586 Riedt bei Erlen • Casati AG, Im Lerchenfeld 2, 9535 Wilen bei Wil: Neubau Einfamilienhaus mit Garage sowie Neubau Doppeleinfamilienhaus mit Doppelgarage; Parzelle 4086, Eppishauserstrasse 3a und 3b/3c, 8586 Buchackern Baubewilligungen Guge-Ploger Erlen • Wälchli Andreas, Hauptstrasse 16, 8586 Buchackern: Abbruch Schopf, Stall und Neubau Mehrzweckhalle; Parzelle 4061, Bühlhof, 8586 Buchackern Baubewilligungen nach vereinfachtem Verfahren werden erteilt an: • Walther Janett und Kremer René, Traubenhofstrasse 16b, 8586 Riedt bei Erlen: Sichtschutz aus Granitstelen; Parzelle 3513, Traubenhofstrasse 16b, 8586 Riedt bei Erlen • Sonderegger Rolf und Gabriela, Poststrasse 20b, 8586 Erlen: Erstellen Sitzplatzüberdachung mit Glasdach; Parzelle 572, Poststrasse 20b, 8586 Erlen

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